AUTOFAHRER-ZEICHENSPRACHE
| Autofahrer geben in bestimmten Situationen Licht-, Hup- und Handzeichen, um in der Regel anderen Verkehrsteilnehmern eine Hilfe zu geben. Überholt beispielsweise ein Lkw einen anderen Lkw, so gibt der überholte Lkw dem überholenden Lkw mit der Lichthupe das hilfreiche Zeichen zum Wiedereinscheren. Als Dankesgeste blinkt dieser rechts-links-rechts-links. Ein sich nunmehr nähernder Pkw oder Motorradfahrer mit Überholabsicht muss in dieser doch missverständlichen Vorgehensweise nicht mit dem Wiederausscheren des Lkw rechnen. |
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| Die Gefährlichkeit des Missbrauchs der als Warnsignal bestimmten Lichthupe als Verständigungsmittel wird in folgender Situation deutlich. Ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer betätigt die Lichthupe und ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer deutet dieses Signal als Vorfahrtsverzicht und fährt los. In dieser Situation ist deutlich zu unterscheiden, ob der die Lichthupe betätigende Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit deutlich drosselt und eventuell noch durch Handzeichen unmissverständlich auf die Vorfahrt verzichtet oder mit dem Lichthupenzeichen verdeutlichen (warnen) will "bleib bloß stehen, ich komme". In diesem Fall gilt das Lichthupenzeichen tatsächlich als Warnsignal. (Das OLG Hamm urteilte mit Az.: 27 U 76/99 und Az.: DAR 4/00, 163, dass die Betätigung der Lichthupe zunächst als Warnsignal zu deuten ist und erst der unmissverständliche Vorfahrtsverzicht freie Fahrt gewährt)
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Wenn Lkw wegen der Sicht versperrenden Größe und der verhältnismäßig langsamen Geschwindigkeit dem nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglichen wollen, so setzen diese rechts den Blinker. Taucht unerwartet Gegenverkehr auf, wird links geblinkt und damit soll ein Überholansatz abgebrochen werden. Bei diesem Blindflug ist höchste Konzentration erforderlich - Sie wissen nicht hundertprozentig, ob der Lkw-Fahrer blinkt um die Richtung zu wechseln oder Ihnen eine Überholhilfe bietet. Kommt es zu einer brenzligen Situation oder sogar zu einem Unfall, ist der Überholende ganz allein verantwortlich und der Gesetzgeber unterstellt grobe Fahrlässigkeit mit allen negativen Konsequenzen. |
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| Sie haben eine Panne und müssen zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden (Achtung! Bei Automatikgetrieben in der Regel nicht möglich. Unbedingt in der Betriebsanleitung nachlesen unter welchen Umständen eventuell doch abgeschleppt werden kann, wie Schaltstellung "N", einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit oder Beschränkung der Schleppkilometer). Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten unbedingt Zeichen zwischen dem ziehenden und gezogenen Fahrzeug verabredet werden. Zunächst ist das Fahrerseitenfenster zu öffnen und bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage einzuschalten und es sollte möglichst das Warndreieck ins Heckfenster des gezogenen Fahrzeugs gestellt werden. Losfahren: Den Arm durch das Seitenfenster strecken und langsam nach oben und unten schwenken. Sofort anhalten: Gezogenes Fahrzeug betätigt die Lichthupe oder den Arm durch das Seitenfenster strecken und schnell (winkend) nach oben und unten schwenken. Verstanden: Daumen deutlich nach
oben strecken (OK-Zeichen). Richtungswechsel links: Der durch das Seitenfenster gestreckte Arm deutet nach links (Fahrer des ziehenden Fahrzeugs). Richtungswechsel rechts: Der durch das Seitenfenster gestreckte Arm wird angewinkelt und der Daumen deutet über Dachhöhe nach rechts (Fahrer des ziehenden Fahrzeugs). Vordermann möchte Fahrt verlangsamen oder anhalten: Mehrmals die Fußbremse kurz antippen damit Bremsleuchten diese Absicht erkennen lassen. Bei allen Aktionen daran denken, dass der Bremskraftverstärker und die Servo-Lenkung außer Funktion sind und daher höhere Kraftaufwendungen nötig sind. Außerdem ist das Lenkschloss zu entsperren. (Wer abschleppen darf und wie abgeschleppt wird, ist an länderunterschiedliche Vorschriften gebunden. Die vorstehenden Hinweise gelten ausschließlich für Deutschland) Dank an einen anderen Verkehrsteilnehmer (z.B. bei Verzicht seiner Vorfahrt) erfolgt durch kurzes Anheben mehrerer Finger, wobei die Hände am Lenkrad bleiben. |
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Vorsicht ist bei wild gestikulierenden Autofahrern besonders auf spanischen Autobahnen geboten, die auf eine Panne aufmerksam machen wollen und damit zum unverzüglichen Anhalten auffordern. Wird auf freier Strecke angehalten, ist ein Raub wahrscheinlich. Ein übler Trick ist beispielsweise die brennende Zeitung, die blitzschnell in Auspuffnähe deponiert wird und einen Fahrzeugbrand vortäuschen soll. Die abgelenkten und erschrockenen Insassen werden dabei von Dritten ausgeraubt. Im Zweifel also unbedingt weiterfahren. |
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Entgegenkommende Fahrzeuge betätigen mehrmals die Lichthupe. Hier zeigt sich die Solidarität der Verkehrsteilnehmer, denn es soll vor einer entdeckten Radaranlage oder Verkehrskontrolle warnen. Das Warnen ist zwar nicht verboten, verboten ist jedoch, "missbräuchlich Schall- und Leuchtzeichen" zu geben. |
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| In missverständlichen Verkehrssituationen zeigt die Hand mit nach Außen gerichteter Handfläche oder die anbietende Geste mit nach oben zeigender Handfläche |
Und dann ist da noch die Rüpel-Zeichensprache.
· Daumen und Zeigefinger bilden ein O: Du Ar…loch!
(
Nur bei
Autofahrern üblich, ansonsten bedeutet dieses Zeichen OK, das ist
Spitze, perfekt, prima, picobello. >>>
Körpersprache)
·
Geballte Faust mit ausgestreckten Mittelfinger: Vulgäre Beleidigung! ![]()
· Hände vor die Augen: Bist du etwa blind?
· Finger an die Stirn (Vogelzeigen): Idiot!
· Der Kopf wird zur Seite gehalten und auf die zusammengelegten Hände gelegt: Schlaf ruhig weiter!
· Rechte Hand von links nach rechts über die Kehle ziehen: Ich könnte dich umbringen!
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) verboten ist.