AUTOREIFEN - PROFILTIEFE
Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, die einheitlich in den EU-Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist, wird seitlich auf der Lauffläche eines Reifens durch die Verschleißanzeige TWI (englisch: Tread Wear Indicator) gekennzeichnet.
Sobald die sechs 1,6 mm hohen Querstege in den Profilrillen an die Oberfläche treten, ist die Mindestprofiltiefe erreicht.
Aus Sicherheitsgründen (höhere Aquaplaninggefahr, schlechteres Bremsverhalten) sollten Sommerreifen bereits ab 2 mm, Breitreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm Restprofiltiefe ausgetauscht werden. (Achtung Winterurlauber! In Österreich gelten Winterreifen mit weniger als 4 mm Profil als Sommerreifen und erfüllen dann nicht die Anforderungen für "Winterausrüstung".

Verschwindet der
Messingrand der 1-€-Münze komplett in den Profilrillen, so sind noch mindestens 4 mm Profil vorhanden.
Tipp: Detektei - Detektiv - Ermittlungen & Beobachtungen weltweit.
Bei Nutzfahrzeugreifen kann bei der Reifenflankeneinvulkanisierung "REGROOVABLE" das Reifenprofil nachgeschnitten werden.
Insbesondere Hochleistungsbreitreifen (z.B. HP - High Performance oder UHP - Ultra High Performance) sind aus Gründen der besseren Traktion bei Nässe und geringerer Geräuschentwicklung mit einem laufrichtungsgebunden Profil ausgestattet und werden dann mit einem Laufrichtungspfeilfeil und mit "Rotation", "direction", "Drehrichtung" entsprechend gekennzeichnet und in der vorgeschriebenen Laufrichtung montiert.
Aber auch normale Reifen sollten nach einem Reifenwechsel die einmal gewählte Laufrichtung beibehalten und vor der Lagerung zweckmäßigerweise mit Kreide gekennzeichnet werden (VL -VR -HL- HR).