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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


BETRIEBSGRÖSSENKLASSEN

Diese werden nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe unterteilt.

Die Betriebsprüfungsordnung (§ 3 BpO 2000) kennt unter anderem diese einheitlichen Abgrenzungsmerkmale:


Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus ab 1.1.2024 (Auswahl)
Betriebsart Kleinbetriebe (K) Mittelbetriebe (M) Großbetriebe (G)
 Betriebsmerkmale      
Handelsbetriebe (H)
   Umsatzerlös
   oder steuerlicher Gewinn
über 1.100.000 €
über 68.000 €
über 8.600.000 €
über 335.000 €
über 14.000.000 €
über 800.000 €
Fertigungsbetriebe (F)
   Umsatzerlöse
   oder steuerlicher Gewinn
über 610.000 €
über 68 000 €
über  5.200.000 €
über 300.000 €
über 12.000.000 €
über 950 000 €
Freie Berufe (FB)
  Umsatzerlöse
  oder steuerlicher Gewinn
über 990.000 €
über 165.000 €
über  5.600.000 €
über 700.000 €
über 12.000.000 €
über 1.400 000 €
Andere Leistungsbetriebe (AL) 
   Umsatzerlöse
   oder steuerlicher Gewinn
über 910.000 €
über 77.000 €
über  6.700.000 €
über 400.000 €
über 14.000.000 €
über 1.200.000 €
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe  (LuF) 
   Umsatzerlöse
   oder steuerlicher Gewinn
über 610.000 €
über 60.000 €
über   2.600.000 €
über 136.000 €
über 6.000.000 €
über 475.000 €
Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)

Summe der positiven Einkünfte
gemäß § 2 Abs. 1 Nrn. 4-7 EStG


über 500.000 €
(keine Saldierung mit negativen Einkünften)
Quelle: Schreiben Bundesministerium der Finanzen vom 15.12.2022
Außenprüfungsturnus im Jahr 2018
 rechnerisch alle …

31,0 Jahre

15,8 Jahre

4,6 Jahre
Kleinstbetriebe (Kst) alle 93,9 Jahre
Quelle: Datensammlung zur Steuerpolitik 2019 (eine Publikation des Bundesministeriums der Finanzen, Oktober 2019)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – Mittelstandsunternehmen

Politiker, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände sprechen oft vom Herz der deutschen Wirtschaft, den Mittelstandsunternehmen, da diese besonders als Arbeitgeber eine bedeutende Rolle spielen.
Aber wer zählt zu den Mittelstandsunternehmen?

 

Die EU definiert Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen – KMU nach diesen Kriterien:
KMU Mitarbeiterzahl Jahresumsatz in Mio. € Bilanzsumme in Mio. €
Kleinstunternehmen < 10 und ≤ 2.000.000 € oder ≤ 2.000.000 €
Kleine Unternehmen < 50 und ≤ 10.000.000 € oder ≤ 10.000.000 €
Mittlere Unternehmen < 250 und ≤ 50.000.000 € oder ≤ 43.000.000 €
Quelle: Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG)

Somit kann die Grenze für Mittelstandsunternehmen bei 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 50 Mio.€ beziehungsweise 43 Mio. € Bilanzsumme gezogen werden.

Losgelöst von diesen quantitativen Abgrenzungsmerkmalen werden mit dem Begriff  "Mittelstand" auch qualitative Aspekte, wie sie bei eigenständig familiengeführten Unternehmen vorzufinden sind, als dazugehörig gezählt, auch wenn diese die KMU-Abgrenzungsmerkmale überschreiten.

 

Link Kapitalgesellschaften - Größenklassen