BETRIEBSGRÖSSENKLASSEN

Diese werden nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe unterteilt.

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO) kennt unter anderem diese einheitlichen Abgrenzungsmerkmale:

 

Betriebsart

Kleinbetriebe (K)

Mittelbetriebe (M)

Großbetriebe (G)

 Betriebsmerkmale

Handelsbetriebe (H)

     

   Umsatzerlöse
   oder

über 160.000

über  840.000

über 6.900.000

   steuerlicher Gewinn

über   34.000

über    53.000

über    265 000

Fertigungsbetriebe (F)

     

   Umsatzerlöse
   oder

über 160.000

über 480.000

über 4.000.000

   steuerlicher Gewinn

über   34 000

über   53.000

über    235 000

Freie Berufe (FB)

     

  Umsatzerlöse
  oder

über 160.000

über 790.000

über 4.300.000

  steuerlicher Gewinn

über   34.000

über 123.000

über    540 000

Andere Leistungsbetriebe (AL)

 
   

   Umsatzerlöse
   oder

über 160.000

über 710.000

über 5.300.000

   steuerlicher Gewinn

über   34.000

über   59.000

über    305.000

Land- und forstwirtschaftliche

 
   

Betriebe  (LuF)

     

   Wirtschaftswert der        selbstbewirtschafteten
   Fläche oder

 

über  44.000

 

über  100.000

 

über 210.000

   steuerlicher Gewinn

über  34.000

über  60.000

über 116.000

Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)

 
   

Summe der positiven Einkünfte
§ 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG

  über 500.000

 
       

Außenprüfungsturnus im Jahr 2008 rechnerisch alle…

 

25,9 Jahre

 

13,3 Jahre

 

4,3 Jahre

Quelle:
Monatsbericht des BMF - Juli 2009

  Kleinstbetriebe alle
        90,8 Jahre

Merkmale zum 1.1.2010 (Quelle Größenklassen - Auszug: BMF-Schreiben vom 20.09.2009 - IV A 4 - S 1450 - 08/10001)

 

 

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