BLINDENABZEICHEN
Blinde machen sich durch das Tragen einer gelben Armbinde
oder einer Blindenplakette mit drei schwarzen Punkten und weißem
Blindenstock aufmerksam.
Sehbehinderte, das sind Personen, deren Visus auf dem besser sehendem Auge unter 0,3 (Sehrest ≤ 30 %) liegt, können diese Abzeichen freiwillig tragen.
Bei Begleitung eines Blinden im öffentlichen Verkehr durch einen Blindenführhund, ist dieser durch weißes Führgeschirr und gelbe Abzeichen kenntlich zu machen.
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Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - § 2 Eingeschränkte Zulassung
(2) Körperlich Behinderte können ihre
Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere
geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei
schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht
an Fahrzeugen angebracht werden. (3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden. |
Der Nachweis der Blindheit erfolgt durch einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ![]()
Blind ist derjenige, dessen Sehvermögen ganz fehlt oder dessen Sehfähigkeit so gering ist, dass er sich in einer vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden kann. Diese Definition trifft zu, wenn auf dem leistungsfähigeren Auge eine Sehschärfe trotz Sehhilfenkorrektur von weniger als 1/50 (Sehrest ≤ 2 %) des vollen Sehvermögens vorliegt.
| Sehen Farbenblinde die Welt nur Grau in Grau? Ja, Farbenblinde können nur Helligkeitswerte unterscheiden. Anders sieht es bei Farbenfehlsichtigen aus. Einer von 4.000 Farbenfehlsichtigen (Männer sind mit 8 % und Frauen mit <1 % betroffen) ist Farbenblind. Dabei handelt es sich meisten um eine Farbschwäche z.B. Rotschwäche, Grünschwäche und der seltenen Blauschwäche. Werden bestimmte Farben nicht empfunden spricht man von Rotblindheit, Grünblindheit, Rotgrünblindheit, Blaublindheit und Blaugelbblindheit. |
Welche Buchstaben und/oder Zahlen erkennen Sie?

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