BLUTALKOHOLKONZENTRATION - ATEMLUFTALKOHOLKONZENTRATION
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Die Blutalkoholkonzentration im venösen Blut wird in Promille (vom Tausend; ‰) bestimmt und bedeutet, dass bei 1 ‰ ein Tausendstel (oder 1 g pro kg) des Blutes aus reinem Alkohol besteht. |
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Die BAK = Blutalkoholkonzentration ist abhängig vom Geschlecht, Körpergewicht, Mageninhalt, Gesundheitszustand und der Schnelligkeit des Trinkens. |
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BAK Ø 0,03 ‰ |
Natürlicher Blutalkoholgehalt (hervorgerufen durch Stoffwechselvorgänge im Körper). |
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BAK ab 0,3 ‰ |
Relative Fahruntüchtigkeit (von 0,3 ‰ bis 1,09 ‰) Enthemmung setzt ein. Einengung des Blickfeldes. Falsche Geschwindigkeitseinschätzung. Strafe nur bei Auffälligkeiten oder Unfall im Straßenverkehr. Neben 6 bis 9 Monate Führerscheinentzug werden auch 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. |
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BAK bis 0,5 ‰ |
Trunkenheitsgrad hinsichtlich der Berauschungsprüfung = nicht betrunken |
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BAK ab 0,5 ‰ |
Verlangsamung der Reaktionsfähigkeit und eine Rotsehschwäche tritt ein. Beginnende Gleichgewichtsstörungen. Zunahme von Flüchtigkeitsfehlern wie Fahren ohne Licht oder falsches Blinkersetzen. Doppeltes Unfallrisiko. In Deutschland wird neben einem Bußgeld ein Fahrverbot von 6 bis 9 Monate verhängt und es werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. |
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BAK ab 0,6 ‰ |
Reaktionszeit verlängert sich. Dreifaches Unfallrisiko. |
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BAK ab 0,8 ‰ |
Deutliche Enthemmung mit einhergehender Neigung zur Risikofreudigkeit.
Deutliche Einengung des Gesichtsfeldes (Tunnelblick) Fahr- und Verkehrsuntüchtigkeitsgrenze.
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BAK ab 1,0 ‰ |
Deutlich verzögerte Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Sprachstörungen. Risikobereitschaft steigt deutlich. Fahrer reagiert aggressiv. Achtfaches Unfallrisiko. |
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BAK ab 1,1 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wird der Führerschein für mindestens 9 Monate, bei Auffälligkeit oder Unfall mindestens 12 Monate, entzogen und es werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
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BAK ab 1,2 ‰ |
Zehnfaches Unfallrisiko. (BAK 0,8-1,3 ‰: Leichter Rausch) |
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BAK ab 1,3 ‰ |
Mittlerer Rausch. |
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BAK ab 1,4 ‰ |
Zwanzigfaches Unfallrisiko. |
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BAK ab 1,6 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit, auch von Fahrradfahrern. Auch wer als Inline-Skater, Fußgänger oder sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall verursacht, wird nach verkehrsrechtlichen Vorschriften mit Geldbuße, Führerscheinentzug
für mindestens 9 Monate und mit einem 7-Punkten-Eintrag im Verkehrszentralregister bestraft. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU
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Im Sprachgebrauch auch abwertend als "Idiotentest" bezeichnet) wird angeordnet. |
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BAK ab 2,0 ‰ |
Vollrausch. Erinnerungsvermögen setzt aus. Teilweise schwere Vergiftungen. |
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BAK ab 4,0 ‰ |
Gesundheitliche Schäden (Koma!) und Eintritt des Todes wahrscheinlich. |
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BAK ab 5,0 ‰ |
Alkoholintoxikation (letale, d.h. tödliche Dosis) |
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Bei der Messung des Alkoholisierungsgrades mit Hilfe eines Atemluft-Präzisionsgerätes gilt: eine Atemluftalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 ‰ entspricht ziemlich genau 0,4 mg/Liter BAK. Der ‰ - Wert kann rechnerisch also halbiert werden. |
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