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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


BLUTALKOHOLKONZENTRATION - ATEMLUFTALKOHOLKONZENTRATION

Die Blutalkoholkonzentration im venösen Blut wird in Promille (vom Tausend; ‰) bestimmt und bedeutet, dass bei 1 ‰ ein Tausendstel (oder 1 g pro kg) des Blutes aus reinem Alkohol besteht.

Die BAK = Blutalkoholkonzentration ist abhängig vom Geschlecht, Körpergewicht, Mageninhalt, Gesundheitszustand und der Schnelligkeit des Trinkens.

BAK Ø 0,03 ‰ Natürlicher Blutalkoholgehalt (hervorgerufen durch Stoffwechselvorgänge im Körper).
BAK ab 0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit (von 0,3 ‰ bis 1,09 ‰) 
Enthemmung setzt ein. Einengung des Blickfeldes. Falsche Geschwindigkeitseinschätzung.
Strafe nur bei Auffälligkeiten oder Unfall im Straßenverkehr.
BAK ab 0,5 ‰ In Deutschland geltende Promillegrenze, die mit Fahrverbot, Punkte und Bußgeld geahndet wird.
Verlangsamung der Reaktionsfähigkeit und eine Rotsehschwäche tritt ein. Beginnende Gleichgewichtsstörungen. Zunahme von Flüchtigkeitsfehlern wie Fahren ohne Licht oder falsches Blinkersetzen. Doppeltes Unfallrisiko.
BAK ab 0,6 ‰ Reaktionszeit verlängert sich. Dreifaches Unfallrisiko.
BAK ab 0,8 ‰ Fahr- und Deutliche Enthemmung mit einhergehender Neigung zur Risikofreudigkeit. Deutliche Einengung des Gesichtsfeldes (Tunnelblick) Fahr- und Verkehrsuntüchtigkeitsgrenze.
Vierfaches Unfallrisiko.

👉 Einem Blutalkoholspiegel von 0,8 ‰ ist einer amerikanischen Studie an einem Fahrsimulator der Universität von Utah zufolge, auch ein mit dem Handy telefonierenden Autofahrer gleichzusetzen, unabhängig davon, ob das Handy am Ohr gehalten wird oder das Telefonat mittels Freisprechanlage erfolgt.

BAK ab 1,0 ‰ Deutlich verzögerte Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Sprachstörungen. Risikobereitschaft steigt deutlich. Fahrer reagiert aggressiv.
Achtfaches Unfallrisiko.
BAK ab 1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit.

👉 Unfallversicherungsschutz kann versagt werden.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt bei Kaskoversicherungsschäden eine Leistungskürzung von 50 % bei Promillefahrten mit 0,5 - 1,1 ‰ Blutalkohol.
Ab 1,1 ‰ Blutalkohol sowie bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit wird eine Leistungsverweigerung empfohlen.

BAK ab 1,2 ‰ Zehnfaches Unfallrisiko. (BAK 0,8-1,3 ‰: Leichter Rausch)
BAK ab 1,3 ‰ Mittlerer Rausch.
BAK ab 1,4 ‰ Zwanzigfaches Unfallrisiko.
BAK ab 1,6 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit, auch von Fahrradfahrern. Auch wer als Inline-Skater, Fußgänger oder sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall verursacht, wird nach verkehrsrechtlichen Vorschriften mit Geldbuße, Führerscheinentzug und einen Punkte-Eintrag im Fahreignungsregister bestraft. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU - Im Sprachgebrauch auch abwertend als "Idiotentest" bezeichnet) wird angeordnet.
Vierzigfaches Unfallrisiko.
BAK ab 2,0 ‰ Vollrausch. Erinnerungsvermögen setzt aus. Teilweise schwere Vergiftungen.
BAK ab 4,0 ‰ Gesundheitliche Schäden (Koma!) und Eintritt des Todes wahrscheinlich.
BAK ab 5,0 ‰ Alkoholintoxikation (letale, d.h. tödliche Dosis)
Bei der Messung des Alkoholisierungsgrades mit Hilfe eines Atemluft-Präzisionsgerätes gilt: eine Atemluftalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 ‰ entspricht ziemlich genau 0,4 mg/Liter BAK. Der ‰ - Wert kann rechnerisch also halbiert werden.

👉 Als Faustregel gilt, dass der Blutalkohol bei Männern um 0,1 bis 0,15 ‰, bei Frauen um 0,085 bis 0,1 ‰ pro Stunde gleichmäßig von der Leber abgebaut wird. Der Alkoholabbau lässt sich im Übrigen durch nichts beschleunigen.

👉 Bei vielen Medikamenten bewirkt die Einnahme eine Fahruntüchtigkeit, die vergleichbar ist mit einer Alkoholkonzentration von 0,3 bis 0,4 ‰. Werden bestimmte Medikamente und Alkohol zusammen eingenommen, so sind die Auswirkungen oft unberechenbar (Hinweise im Beipackzettel beachten!).

👉 In einer Flugzeugkabine wirkt der Alkohol dreimal so stark wie auf der Erde. Der Grund ist der niedrigere Luftdruck in Flughöhen von etwa 11 000 m.