BLUTALKOHOLKONZENTRATION - ATEMLUFTALKOHOLKONZENTRATION
|
Die Blutalkoholkonzentration im venösen Blut wird in Promille (vom Tausend; ‰) bestimmt und bedeutet, dass bei 1 ‰ ein Tausendstel (oder 1 g pro kg) des Blutes aus reinem Alkohol besteht. |
|
|
Die BAK = Blutalkoholkonzentration ist abhängig vom Geschlecht, Körpergewicht, Mageninhalt, Gesundheitszustand und der Schnelligkeit des Trinkens. |
|
|
BAK Ø 0,03 ‰ |
Natürlicher Blutalkoholgehalt (hervorgerufen durch Stoffwechselvorgänge im Körper). |
|
BAK ab 0,3 ‰ |
Relative Fahruntüchtigkeit (von 0,3 ‰ bis 1,09 ‰) Enthemmung setzt ein. Einengung des Blickfeldes. Strafe nur bei Auffälligkeiten oder Unfall im Straßenverkehr. Neben 6 bis 9 Monate Führerscheinentzug werden auch 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. |
|
BAK bis 0,5 ‰ |
Trunkenheitsgrad hinsichtlich der Berauschungsprüfung = nicht betrunken |
|
BAK ab 0,5 ‰ |
Verlangsamung der Reaktionsfähigkeit und eine Rotsehschwäche tritt ein. Doppeltes Unfallrisiko. In Deutschland wird neben einem Bußgeld ein Fahrverbot von 6 bis 9 Monate verhängt und es werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. |
|
BAK ab 0,6 ‰ |
Reaktionszeit verlängert sich. Dreifaches Unfallrisiko. |
|
BAK ab 0,8 ‰ |
Neigung zur Risikofreudigkeit. Fahr- und Verkehrsuntüchtigkeitsgrenze.
|
|
BAK ab 1,0 ‰ |
Achtfaches Unfallrisiko. |
|
BAK ab 1,1 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wird der Führerschein für mindestens 9 Monate, bei Auffälligkeit oder Unfall mindestens 12 Monate, entzogen und es werden 7 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
|
|
BAK ab 1,2 ‰ |
Zehnfaches Unfallrisiko. (BAK 0,8-1,3 ‰: Leichter Rausch) |
|
BAK ab 1,3 ‰ |
Mittlerer Rausch. |
|
BAK ab 1,4 ‰ |
Zwanzigfaches Unfallrisiko. |
|
BAK ab 1,6 ‰ |
Absolute Fahruntüchtigkeit von Fahrradfahrern. Auch wer als Inline-Skater, Fußgänger oder sonstiger Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und einen Unfall verursacht, wird nach verkehrsrechtlichen Vorschriften mit Geldbuße, Führerscheinentzug
für mindestens 9 Monate und mit einem 7-Punkten-Eintrag im Verkehrszentralregister bestraft. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU
-
Im Sprachgebrauch auch abwertend als "Idiotentest" bezeichnet) wird angeordnet. |
|
BAK ab 2,0 ‰ |
Vollrausch. Erinnerungsvermögen setzt aus. Teilweise schwere Vergiftungen. |
|
BAK ab 4,0 ‰ |
Gesundheitliche Schäden (Koma!) und Eintritt des Todes wahrscheinlich. |
|
BAK ab 5,0 ‰ |
Alkoholintoxikation (letale, d.h. tödliche Dosis) |
|
Bei der Messung des Alkoholisierungsgrades mit Hilfe eines Atemluft-Präzisionsgerätes gilt: eine Atemluftalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 ‰ entspricht ziemlich genau 0,4 mg/Liter BAK. Der ‰ - Wert kann rechnerisch also halbiert werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
