COMPUTERSPIELER & JUGENDSCHUTZ
Kinder und Jugendliche müssen erst lernen zwischen Realität und Fiktion zu unterscheiden. Daher werden zum Schutz dieser Jugendlichen PC-Spiele und Video-Spiele in altersgerechte und dem Entwicklungsstand gerecht werdende Spiele in Altersgruppen eingeteilt und auf dem Datenträger als auch der Verpackung entsprechend gekennzeichnet.
Es bestehen zwei Kennzeichnungssysteme, die sich zwar ähneln aber nicht identisch sind. Der Handel (auch Internethandel) ist in Deutschland an diese Vorgaben gesetzlich gebunden und den Eltern dient die Kennzeichnung als geeignete Orientierungshilfe. In Deutschland werden Spiele ohne USK-Kennzeichnung (z.B. Importspiele) wie "Keine Jugendfreigabe" behandelt.
Und dann ist da noch
das Suchtpotential jugendlicher Computerspieler. Eltern sollten
aufhorchen, wenn sich die bisherigen Freizeitaktivitäten auf das
stundenlange Computerspielen verlagern, was meistens noch mit
schlechten
Schulleistungen und aggressivem Verhalten einhergeht.
Es muss dem Jugendlichen klar gemacht werden, dass die realen Probleme
des Alltags nicht durch Flucht in die Welt der Spiele gelöst werden
können. In dieser Situation müssen Eltern entsprechende Hilfen in Form
von Gesprächen bieten oder sich gemeinsam mit den ungelösten Problemen
auseinanderzusetzen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
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USK (Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle) nur Deutschland |
PEGI-System (Pan European
Game Information) außerhalb Deutschlands |
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1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung" Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar. |
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geeignet ab 3 Jahren |
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2. "Freigegeben ab sechs Jahren" (§ 14 JuSchG, Abs. 2) Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren. |
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geeignet ab 7 Jahren |
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3. "Freigegeben ab zwölf Jahren" (§ 14 JuSchG, Abs. 2) Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden. |
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geeignet ab 12 Jahren |
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4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren" (§ 14 JuSchG, Abs. 2) Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen. |
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geeignet ab 16 Jahren |
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5. "Keine Jugendfreigabe" (§ 14 JuSchG, Abs. 2) Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind. Quelle: www.usk.de |
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geeignet ab 18 Jahren |
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>>> In der Datenbank der USK kann unter > Aktuell > Suchen nach Titeln recherchiert werden.
Sie sind im Internet auf illegale und jugendgefährdende Inhalte gestoßen >>> Internet-Beschwerdestelle






