DAUNEN - FEDERN

Bei Daunen- und Federfüllungen von Bettwaren werden in der Regel Mischfüllungen angegeben.

Je höher der Daunenanteil dieses kielfreien, leichten und gut isolierenden Bauchgefieders von Enten und Gänsen ist, desto leichter und isolierender ist die Füllung.

Die Angabe von beispielsweise ½ oder ¾-Daunen sind irritierend, da diese nicht den Anteil am Gewicht, sondern den Anteil am Volumen bezeichnen.

 

          So bedeuten in den bis 1999 gültigen Bezeichnungen:

daunenhaltig

mind.   9 % Daunengewichtsanteil

½-Daunen

mind. 15 % Daunengewichtsanteil

¾-Daunen

mind. 30 % Daunengewichtsanteil

fedrige Daunen

mind. 50 % Daunengewichtsanteil

Daunen

mind. 90 % Daunengewichtsanteil

Reine Daunen

mind. 95 % Daunengewichtsanteil

 

Es ist zu beachten, dass naturfrische Daunen oder Federn als "Original-Ware" gekennzeichnet werden.

Im Gegensatz zu Neuware wird Altware mit "Couché" oder "Recycling" gekennzeichnet

Des Weiteren sind Gänsefedern wertvoller als Entenfedern, da diese größer, breiter und stärker gebogen sind.

Hinweis!  Gebrauchsinformation:
        Reinigung einer Kissenfüllung nach etwa drei Jahren, Bettfüllung nach fünf Jahren; 
        Erneuerung einer Füllung nach spätestens zehn Jahren.

Seit dem 1.1.2005 gilt eine neue, europaeinheitliche Norm (DIN EN 12934), die die volumenbezogene Kennzeichnung ersetzt.

Warensiegel "Traumpass" für neue Federn/Daunen der Klasse I

Warensiegel "TRAUMPASS" für neue Federn/Daunen der Klasse I

Klassifikation

Gehalt an "anderen Elementen"

Elemente und
Zusammensetzung

Geflügelarten

Klasse I
und/oder 
neu

bis 5 %

Daune …%
Feder  …%

Wassergeflügel

Klasse II

über 5 % bis 15 %

Daune …%
Feder  …%

Wassergeflügel

Klasse III

über 15 %

Daune …%
Feder  …% 
andere Elemente …%

Wassergeflügel

Klasse IV
und/oder
neu

bis 5 %

Daune …%
Feder  …%

Landgeflügel und Mischungen
aus Land- und Wassergeflügel

Klasse V
und/oder
neu

über 5 % bis 15 %

Daune …%
Feder  …%

Landgeflügel und Mischungen
aus Land- und Wassergeflügel

Klasse VI
und/oder
neu

über 15 %

Daune …%
Feder  …% 
andere Elemente …%

Landgeflügel und Mischungen
aus Land- und Wassergeflügel

Klasse VII

-

 

(unspezifische
Zusammensetzung

Unter Wassergeflügel sind Gänse und Enten zu verstehen - unter Landgeflügel Hühner und Truthühner (Puten).
Der Begriff "andere Elemente" bezeichnet wiederaufbereitete Daunen und Federn.

Beispielkennzeichnung:

 

Weiße ungarische neue

Gänsedaunen und -federn

Klasse I  80% Daunen, 20% Federn

 

Ab 60 % Daunenanteil darf ein Produkt z.B. als Daunendecke bezeichnet werden.

       Unter 60 % Daunenanteil muss das Produkt als Federdecke bezeichnet werden.

       Mit Ausnahme der ehemaligen "Halbdaunen"-Bezeichnung "85 % Federn und

       15 % Daunen", erfolgen die Angaben in 10-%-Schritten.

Die Farbe von Daunen oder Federn haben keinen Einfluss auf die Qualität.

 

>>> Kennzeichnung für Hausstauballergiker auf www.nomite.de

>>> Schlafsack -Temperaturangaben

 

 

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