DIABETES MELLITUS (ZUCKERKRANKHEIT) - KLASSIFIKATIONEN
Mit Diabetes mellitus, allgemein als Zuckerkrankheit bekannt, wird medizinisch eine Gruppe von Stoffwechselerkrankungen bezeichnet, die durch einen erhöhten Blutzucker gekennzeichnet ist.
Es werden der Typ 1-Diabetes und der Typ 2-Diabetes unterschieden.
Der Typ 1-Diabetes entsteht meist akut auftretend im Kindes- oder Jugendalter als Folge der Zerstörung der Insulin, Glucagon (und Somatostatin) bildenden Langerhansschen Inseln (inselartig Zellgruppe auf der Bauchspeicheldrüse, griechisch Pankreas), die den Kohlenhydratstoffwechsel steuern.
Als Ursache kommen neben erblichen Faktoren auch Infekte und andere unbekannte Faktoren in Betracht.
Der Typ 2-Diabetes entwickelt sich langsam als Folge zunehmender Unempfindlichkeit der Zellen gegenüber dem Insulin. Da dieser Diabetes-Typ generell ab dem etwa 40. Lebensjahr auftritt wird er auch als Erwachsenen- oder Altersdiabetes bezeichnet. Sowohl eine ungesunde Nahrungsaufnahme als auch Übergewicht und Bewegungsmangel lösen bei Vorliegen einer genetischen Veranlagung dieses Krankheitsbild aus und es sind immer öfter jüngere Personen bis hin zu Kindern betroffen.
Die Klassifikation des Diabetes mellitus erfolgt seit 1998 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und seit 2000 von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft e.V. (DDG) nach folgendem Schema:
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I. Typ 1 Diabetes |
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Typ 1A Immunologisch vermittelte Form |
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Typ 1B Idiopathische Form (ohne erkennbare Ursache) In Europa seltene Form |
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II. Typ 2 Diabetes |
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III. Andere spezifische Diabetes-Typen |
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A Genetische Defekte der B-Zell-Funktion |
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B Genetische Defekte der Insulinwirkung |
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C Erkrankungen des exokrinen Pankreas (Bauchspeicheldrüse) |
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D Endokrinopathien (hormonelle Störungen) |
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E Medikamenten- oder chemikalienindiziert |
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F Infektionen |
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G Seltene Formen des immunvermittelten Diabetes |
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H Andere, gelegentlich mit Diabetes assoziierte genetische Syndrome |
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IV. Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes. Tritt in 1-5 % aller Schwangerschaften auf) |
>>> Blutwerte (BZ)
Mit der 16. DiätVÄndV wurden Vorschriften für
Diabetiker-Lebensmittel aufgehoben. Es gilt eine Übergangsvorschrift
bis 9.10.2012.
Grund für diese Maßnahme ist die wissenschaftliche begründete Erkenntnis, dass für Diabetiker die gleichen Ernährungsempfehlungen wie für Nichtdiabetiker gelten. Bei bestehender Diabetis müssen lediglich die Ernährungsgewohnheiten geändert oder angepasst werden - spezielle Nahrungsmittel sind nicht erforderlich.
Alle Hinweise auf dieser Seite dienen nur der allgemeinen Information und nicht der Selbstdiagnose, geben keine Therapieempfehlungen und ersetzen keinen Arztbesuch!