G-KLASSIFIZIERUNG
Deutsche Gasthäuser, Gasthöfe und Pensionen ohne Hotelcharakter mit mehr als acht jedoch nicht mehr als 20 Gästezimmer werden von der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) in Kooperation mit dem Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) nach bestimmten Kriterien klassifiziert, ähnlich der Klassifizierung von Hotelbetrieben, die auf diese Größenordnung allerdings nicht anwendbar ist. Den mit ein bis vier Sternen bewerteten Gasthäusern wird ein "G" vorangestellt. Bewerteten Privatzimmern (nicht mehr als acht Gästebetten) wird ein "P" vorangestellt, Ferienwohnungen und Ferienhäusern wird zur Unterscheidung ein "F" vorangestellt.
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Beispiel: Klassifizierungsschild |
| Quelle Kriterienkatalog (Auszug): DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband |
Was ist eigentlich eine Tafernwirtschaft oder Taferne?
Hierbei handelt es sich um einen
historischen Begriff aus dem Ende des Mittelalters (lateinisch "taberna"
für Hütte).
Seinerzeit wurde besonders würdigen Gaststättenbetrieben neben dem
Schankrecht auch das Recht kalte und warme Speisen zu servieren
zugesprochen. Daneben wurde dem Gaststättenbetrieb auch das
Beherbergungsrecht zuerkannt, verbunden mit der Pflicht, auch soziale
Aufgaben zu erfüllen. So musste unter anderem den wandernden
Handwerksgesellen gegen eine handwerkliche Gegenleistung Unterkunft
gewährt werden. Außerdem war es ein besonderes Privileg der jeweiligen Landesherren, die die Eigner der Tafern waren,
Hochzeiten, Tauffeste und ähnliche Feste abzuhalten. Gelegentlich wurden
in Tafernen auch Gerichtssitzungen abgehalten.
