GAMMELFLEISCH & CO
Und hieran sollt Ihr sie erkennen:
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Lebensmittel |
genießbar-frisch-jung |
ungenießbar-alt-verdorben-vergammelt |
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Drehverschlüsse |
Beim Öffnen des Deckels gibt es ein deutliches Klackgeräusch oder Zischgeräusch, weil im Glas ein Unterdruck herrschte. |
Verschluss lässt sich ohne großen Kraftaufwand aufdrehen.
Dann können Keime eingedrungen sein, da kein Vakuum mehr vorherrscht. |
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Eier |
Das Alter der Eier lässt sich mit dem Schwimmtest herausfinden. |
Ein noch älteres Ei steht fast senkrecht. |
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Fisch
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Hellrote, leuchtend klare Kiemen. |
Die Augen sind trüb. |
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Fleisch (roh) |
Riecht neutral, mild bis leicht
säuerlich und ist von rosarotem Farbton. Fleisch liegt nahezu
trocken in der Auslage oder in der Verpackung und besteht die
Fingerdruckprobe, darf sich also nicht stark eindrücken lassen.
Es ist sauber und unversehrt. |
Riecht muffig oder
verströmt einen süßlichen Duft. Aufpassen heißt es bei mariniertem Fleisch. Hier kann man nicht sehen was sich darunter verbirgt. |
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Fleisch (Tiefkühl) |
Bei weißen oder grauen Verfärbungen handelt es sich um Gefrierbrand. Das Fleisch ist an diesen Stellen trocken und zäh und damit praktisch ungenießbar (herausschneiden reicht). |
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In absehbarer Zukunft wird auf wärmeempfindlichen Lebensmitteln wie Fisch, Fleisch oder Milch ein herzförmiges Apfeletikett (OnVu-Logo - OnVu™ time-temperature indicators) angebracht sein, dass bei zu warmer Lagerung oder Unterbrechung der Kühlkette den Farbton wechselt. Das Herz sollte im Idealfall dunkler als der umgebende Apfel sein - dann ist die Ware frisch. Erst wenn die Farbe des Herzens und des Apfels sich angeglichen haben, bestehen Bedenken gegen den Verzehr. Ist das Herz jedoch heller als der umgebende Apfel, so kann der Verzehr nicht mehr als unbedenklich eingestuft werden, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verzehrdatum noch nicht überschritten ist. |
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Geflügel |
Die Haut ist straff und
unverletzt. |
Haut ist fleckig und
schrumpelig. |
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Panierte, verzehrfertige Geflügelstücke in Form von so genannten Nuggets werden in unterschiedlichen Verarbeitungsformen angeboten. Wird das verwendete Fleisch als "Hähnchenbrustfilet", "Hähnchenbruststück" oder "Brustfiletstück" deklariert, dann handelt es sich um Fleisch aus einem Stück. Enthält eine Deklaration allerdings Begriffe wie "zerkleinert", "geformt", "geschnitten" oder "zusammengefügt", dann handelt es sich im Gegensatz von gewachsenem Geflügelfleisch um Formfleisch minderer Qualität, das auch Fett- und Hautanteile enthalten kann. |
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Käse |
Edelschimmel ist eine ungiftige Delikatesse und verleiht einem Käse ein charakteristisches Aussehen und verleiht ihm ein besonderes Aroma. |
Ein stellenweise vorhandener grünlich weißer Belag ist ein Zeichen von giftigem Schimmel (wild wachsender Schimmel). |
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Konserven, |
Ein gewölbter Boden oder
Deckel ist ein Indiz für verdorbenen Inhalt, der keinesfalls
mehr verwendet werden darf. |
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Muscheln |
Beide Schalenhälften haften fest aneinander (Gilt nicht für frische Jakobsmuscheln - die sind immer leicht geöffnet). |
Im Wasser oben schwimmende
Muscheln sind nicht mehr frisch. |
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Nüsse |
Frisches Nussfleisch ist weiß und wird mit dem Alter gelblich. Frische Kokosnüsse sind beim Schütteln am gluckernden Geräusch zu erkennen. Bei älteren Kokosnüssen ist das Kokoswasser bereits eingetrocknet und das Fruchtfleisch ungenießbar. |
Wenn beim Schütteln der Nusskern deutlich zu hören ist, dann
hat er Feuchtigkeit verloren und ist geschrumpft und damit alt. |
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Obst |
Es sind keine Druckstellen (beginnende Fäulnis)
vorhanden und es sind auch sonst keine Beschädigungen erkennbar. |
Bei Obstsorten mit
Stielen, wie Weintrauben oder Kirschen müssen diese noch fest an
der Frucht sitzen. Früchte ohne Stiele sind überreif.
Die Angabe "unbehandelt" ist unverlässlich und bezieht sich nur auf Behandlungen nach der Ernte. |
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Zusammengelagerte Äpfel und Bananen beschleunigen den Reifeprozess der Äpfel. Gemüse wird durch die Anwesenheit von Ethylen schnell welk. Um einem vorzeitigen Verderb vorzubeugen, dürfen Obst- und Gemüsesorten nicht zusammen gelagert werden. |
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Pilze |
Frische Pilze sehen prall, saftig und trocken
aus. Das Fleisch ist fest und nicht verfärbt. |
Die Stielenden sind aufgrund zu langer Lagerung trocken und weisen braune Stellen auf. Eine schmierige Oberfläche lässt auf beginnende Fäulnis schließen. |
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Salat und Gemüse |
Äußere Schalen und Blätter liegen eng an und
sind unverletzt. |
Schalen und Blätter stehen ab. |
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Spargel |
Der Kopf muss fest geschlossen sein. |
Riecht säuerlich - nicht
mehr frisch. |
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Tiefkühlwaren |
Ist beim Schütteltest ein deutliches
Klappergeräusch zu vernehmen, so sind die Erbsen, das
Suppengemüse oder die Beeren optimal kühlgelagert. |
Machen Sie den Schütteltest. |
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Der Verbraucher verlangt
zwar vom Lebensmittelhersteller und vom Lebensmittelhändler die
Einhaltung der ununterbrochenen Kühlkette; aber was ist mit dem
Käufer, der die tiefgekühlten Lebensmittel in seinem
Autokofferraum ohne Kühltasche transportiert und auf dem Weg
nach Haus noch verschiedene andere Erledigungen vornimmt? |
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Wurst |
Straffe und makellose
Wursthaut. Wurstanschnitt ist nicht
angelaufen. |
Schrumpelige und/oder
fleckige Wursthaut. Wölbungen bei verpackter Wurst. |
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Wurzelgemüse |
Das Kraut ist von frischer, grüner Farbe. |
Das über der Erde wachsende Kraut ist verwelkt. |
>>> Mindesthaltbarkeitsdatum
(MHD)
>>> Lebensmittelbestrahlung
>>> ÖKO - BIO
In regelmäßigen Abständen werden die Verbraucher von Ekelfleischskandalen heimgesucht. Als Schlachtabfälle deklarierte Tierbestandteile werden, obwohl diese nicht oder nicht mehr genusstauglich sind, so etikettiert bzw. umetikettiert, dass sie jeder oberflächlichen Begutachtung standhalten. Dieses ist auch ein Grund für die Forderung des Verbraucherschutzes, nicht mehr genusstaugliches Fleisch oder andere Tierbestandteile einzufärben um eine weitere Verarbeitung unmöglich zu machen.
In diesem Zusammenhang wird dann von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten, ungenießbaren K3-Schlachtabfällen gesprochen. Was der Gesetzgeber darunter versteht, ist in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 vom 3.10.2002 nachzulesen.
Kategorie 1
(Kennzeichnung: "Nur
zur Entsorgung")
Tierische Produkte mit dem höchsten Risiko wie TSE (TSE =
transmissible spongiforme Enzephalopathie).
Spezifiziertes Risikomaterial (SRM): Unter anderem der gesamte
Kopf (ausgenommen Zunge) mit Gehirn, Augen, Mandeln und Rückenmark.
Die Milz von Schafen und Tieren. Dieses Material kann die gefürchteten
BSE-Erreger enthalten.
Wildtiere mit auf den Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten.
Die der Kategorie 1 zugeordneten Materialien müssen durch Hitzebehandlung oder Verbrennung entsorgt werden.
Kategorie 2 (Kennzeichnung: "Darf nicht verfüttert werden" oder "Zur Verfütterung an …(Tierart)")
Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die bestimmte Höchstwerte an Tierarzneimittelrückständen überschreiten. Aus Drittländern eingeführte tierische Erzeugnisse, die bei vorgesehenen Kontrollen nicht den tierseuchenrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Kategorie 3 (Kennzeichnung: "Nicht für den menschlichen Verkehr")
Schlachtkörperteile die genusstauglich sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden. Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden. Tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben.
Die Aufbereitung und Verarbeitung zu Heimtierfutter ist in zugelassenen Heimtierfutterbetrieben möglich.
(K3-Material mit seinen Untergruppen ist auf Seite 12 und 13 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2202 (siehe oben) zu finden.


