HANDELSKLASSEN - GEFLÜGELFLEISCH

Als Geflügel gelten Hühner (ausgenommen Zwerg- und Perlhühner), Truthühner, Enten, Gänse und bestimmte Teile davon.

HKL A

Fleischansatz:                  Vollfleischig, Brust breit und lang, Brustbein nicht hervortretend
Fettansatz:                        Gleichmäßig und gering; bei Suppenhühnern, Enten und Gänsen stärkere Fettschicht zulässig
Federkiele, Haarfedern  Nur an Halslappen, Flügelspitzen, Bürzel und Fußgelenken,
Haarfedern:                      bei Truthühnern, Enten und Gänsen auch an anderen Körperteilen vereinzelt zulässig
Verletzungen,
Quetschungen,
Verfärbungen:
                  An Brust und Schenkeln keine, an anderen Stellen kleine zulässig
Frostbrand:                       Nicht zulässig

Deutsches Geflügel entspricht immer der Handelsklasse A

 

HKL B

Fleischansatz:                  Fleischig, Brustbein mäßig hervortretend
Fettansatz:                        Ungleichmäßig, Fleisch nicht deutlich unter der Haut vorscheinend
Federkiele, Haarfedern: Bei Hühnern auch an anderen Körperteilen, ausgenommen Brust und Schenkeln, vereinzelt, bei anderem Geflügel vermehrt zulässig
Verletzungen,
Quetschungen,
Verfärbungen:
                 Auch an Brust und Schenkeln kleine zulässig
Frostbrand:                      Mäßiger zulässig

 

HKL C

Geflügelfleisch, das nicht die Qualitätsmerkmale der HKL A oder B aufweist - grundsätzlich nur für die industrielle Weiterverarbeitung bestimmt-

 

Kühlverfahren

Gefrorene oder tiefgefrorene Hähnchen oder Hähnchenteile dürfen vor dem Gefrieren nicht im gemeinsamen Wasserbad gekühlt worden sein.

Bei Anwendung einer Luftkühlung oder Luft-Sprüh-Kühlung wird einer möglichen Salmonellen-Übertragungsgefahr vorgebeugt. Gleichzeitig wird der Fremdwasseranteil im Geflügel bei einem gemeinsamen Eiswasserbad von 5 % auf 0,5 % vermindert.

 

DDD-Herkunftsnachweis

Die freiwillige Länderkürzel-Kennzeichnung D/D/D garantiert, dass das Geflügel in Deutschland geschlüpft, in Deutschland aufgewachsen und in Deutschland geschlachtet und unter strengen hygienischen Bedingungen verarbeitet wurde.

Veterinär-Zulassungsnummer des Schlacht- oder Zerlegebetriebes

Die Genussmitteltauglichkeitskennzeichnung wird von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer erteilt sofern die hygienischen Anforderungen nach den EU-Rechtsvorschriften erfüllt werden.

 

Genusstauglichkeitskennzeichnung

 

Nähere Informationen siehe unter dem Stichwort >>> EG-Herkunftskennzeichnungen

 

Hinweis! Panierte, verzehrfertige Geflügelstücke in Form von so genannten Nuggets werden in unterschiedlichen Verarbeitungsformen angeboten.

Wird das verwendete Fleisch als "Hähnchenbrustfilet", "Hähnchenbruststück"  oder "Brustfiletstück" deklariert, dann handelt es sich um Fleisch aus einem Stück. Enthält eine Deklaration allerdings Begriffe wie "zerkleinert", "geformt", "geschnitten" oder "zusammengefügt", dann handelt es sich im Gegensatz von gewachsenem Geflügelfleisch um Formfleisch minderer Qualität, das auch Fett- und Hautanteile enthalten kann.

 

 

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