HANDELSKLASSEN - SCHWEINESCHLACHTKÖRPER
Gesetzliche erfolgt die Einteilung von Schweineschlachtkörpern in Handelsklassen
nach der SchwHKlV vom 12.11.2008.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Stempelung oder Etikett.
Eine Handelsklassenregelung für portioniertes Fleisch gibt es jedoch immer noch nicht.
Hier ist der Verbraucher auf freiwillige Angaben der Verkaufsstellen angewiesen.
HKL |
Muskelfleischanteil des Schweineschlachtkörpers mit |
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E |
55 % und mehr |
vorzüglich |
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Freiwillig anzugebende Unterklassen: |
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Steht auf der Verpackung von verarbeitetem
Fleisch das irreführende Kurzzeichen
MEF, dann handelt
es sich um mechanisch entbeintes Fleisch
oder die allgemein übliche Bezeichnung für Exportware:
MDM,
mechanically deboned meat,
MRM, mechanically recovered meat,
MSM mechanically separated meat.
und das entspricht der Definition von Separatorenfleisch.
Dabei entfernt ein Separator die noch an Knochen verbliebenen
Fleischreste. Die Erträge aus dieser Fleisch-Gewinnungsmethode
(Restfleisch, Knochenputz) werden in der Wurstfabrikation weiterverarbeitet.
Nach der Richtlinie 2001/101/EG vom 26.11.2001 ist bei
Fleischprodukten das mitverwendete Separatorenfleisch mit seinem
spezifischen Namen z.B. Schweine-Separatorenfleisch
anzugeben.
