KARAT

1. Gewichtseinheit für Edelsteine und Perlen 1 Karat (Kt) = 0,2 Gramm.

Gemäß Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Messwesen vom 26. Juni 1970 wird 1 Karat (Kt) als der fünftausendste Teil des Kilogramm definiert.    >>> DIAMANTEN

2. Reinheitsgrad einer Edelmetall-Legierung (Platin, Gold, Silber,…)

Nach der unter 1. genannten Ausführungsverordnung, ist das Karat nur noch als Gewichtseinheit für Edelsteine zulässig. Der Reinheitsgrad für Schmuck darf nur noch in Tausendteilen angegeben werden. Ein Schmuckstück, das zu 75 % aus Gold und 25 % Silber besteht, darf folglich nicht mehr mit 18 Kt oder 18 ct (Karat) sondern nur noch mit der Feingehaltsangabe 750/1000 (= 750 Promille) gestempelt sein.

Schmuckstücke aus Platin werden überwiegend mit einem Feingehalt von 950/1000 angeboten und sind dann mit "950 Pt" gestempelt (punziert).

Platin - 950 Pt         Kanadischer Maple Leaf (9999)

950er-Stempelung (Ringinnenseite)                       Kanadischer Maple Leaf (Goldstempel 9999)

 

Bei der Schmuckherstellung werden insbesondere die Edelmetalle, Gold, Silber und Platin hinsichtlich der unterschiedlichen Härte, Dehnbarkeit und Oberflächenbeanspruchung mit unedleren Metallen wie Kupfer, Zink oder Palladium legiert. Je höher der Feingehalt, also  der Anteil des Edelmetalls ist, umso edler und hautverträglicher (Allergie!) ist so ein Schmuckstück.

Feingehalt

100 %

 entsprechen  24 Karat oder 999/1000

Feingehalt

95 %

 entsprechen  23 Karat oder 950/1000

Feingehalt

83,3 %

 entsprechen  20 Karat oder 833/1000

Feingehalt

75 %

 entsprechen  18 Karat oder 750/1000

Feingehalt

58,5 %

 entsprechen  14 Karat oder 585/1000

Feingehalt

50 %

 entsprechen  12 Karat oder 500/1000

Feingehalt

33,3 %

 entsprechen    Karat oder 333/1000

Feingehalt

25 %

 entsprechen    Karat oder 250/1000

Feingehalt

10 %

 entsprechen 2,4 Karat oder 100/1000 Dublee

Feingehalt

unter 3 %

entsprechen  0,7 Karat oder   30/1000 vergoldet

 

585/1000 , 585 , 585er , 14 Kt , 14 ct 

Diese Reinheitsgrade sind bei Verkaufsangeboten üblich, wenn auch gesetzlich nur die erste Kennzeichnung zulässig ist. Das beispielsweise 14 Karat einem Feingehalt von 585/1000 entsprechen ergibt sich aus der Umrechnung 
                                   14/24 ≙ 0,583, aufgerundet 585.

 

>>> GOLD


 

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