KERAMIKERZEUGNISSE ZUR LEBENSMITTELAUFBEWAHRUNG
Um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen, die von in Keramikgegenständen enthaltenen Blei- und Cadmiumanteilen ausgehen, hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, die nicht oder nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen.
Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik, von denen bestimmte Stoffe nur bis zu einer festgelegten Höchstmenge auf Lebensmittel übergehen dürfen:
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Blei |
Cadmium |
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Nicht füllbare Gegenstände; |
0,8 mg/dm² |
0,07 mg/dm² |
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Füllbare Gegenstände mit einer Fülltiefe von mehr als 25 mm |
4,0 mg/l |
0,3 mg/l |
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Koch- und Backgeräte; |
1,5 mg/l |
0,1 mg/l |
| Keramikgegenstände, die der Zubereitung oder Aufbewahrung von Lebensmitteln dienen, als lebensmittelgeeignet zu kennzeichnen. Beispiele: "Für Lebensmittel", "Für Lebensmittel geeignet" |
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RAL = Deutsches Institut für Gütesicherung und Kenzeichnung e.V., 53757 Sankt Augustin |
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Die Grenzwerte sind entweder höher angesetzt oder es bestehen überhaupt keine Grenzwerte für Schwermetalle. |
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Am Rande bemerkt:
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Wenn Sie Messer und Gabel auf dem Teller in V-Form oder mit den Spitzen gekreuzt ablegen, signalisieren Sie Ihrem Kellner oder Gastgeber, dass Sie nur eine Essenspause einlegen oder noch einen Nachschlag nehmen oder erwarten. (…aber, Japaner signalisieren mit gekreuzten Bestecken, dass sie satt sind) |
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Erst wenn Sie Messer (Schneide zur Gabel gerichtet) und Gabel (Wölbung nach unten) parallel auf der rechten Seite (Fünf-vor-Halb-Position) des Tellers ablegen, signalisieren Sie - ich bin fertig, bitte abräumen. |



