LASTSCHRIFTVERFAHREN
Das nationale Lastschriftverfahren wird ab 1.11.2010 vom
SEPA-Verfahren endgültig abgelöst.
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Geldschulden sind Bringschulden. Der Gesetzgeber hat dieses im Bürgerlichen Gesetzbuch wie folgt geregelt: |
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§ 270 BGB Zahlungsort |
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Verfahren |
Vorteile |
Nachteile |
Anwendungen |
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Überweisung |
Kund erteilt elektronisch (Bankterminal, Internet,
telefonisch) oder mittels Überweisungsvordruck seiner
kontoführenden Bank den Auftrag, vom eigenen Konto auf das
Empfängerkonto die angegebene Summe zu überweisen. |
Zahlungsbeleg gilt als geeigneter Nachweis für geleistete
Zahlungen, z. B. gegenüber dem Finanzamt. |
Der Überweisungsbetrag kann nicht mehr zurück gebucht werden, sobald dieser dem (irrtümlichen) Empfänger gutgeschrieben wurde. Telefonische Überweisungsaufträge begünstigen Missverständnisse und sollten möglichst vermieden werden. |
Bei einmaligen Zahlungsverpflich- |
Einzugser-
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Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, von seinem Konto den geschuldeten Rechnungsbetrag einzuziehen und verspricht bei Fälligkeit für eine entsprechende Kontendeckung zu sorgen. |
Es werden keine Zahlungsfristen versäumt und bei
Skontogewährung keine Fristen versäumt. |
Personen, die Kenntnis von einer Bankverbindung haben, können aus kriminellen Gründen von einem Konto Beträge einziehen lassen, sofern sie bei einer Bank ein Lastschriftinkasso erschlichen haben. Die Bank ist zu einer Überprüfung nicht verpflichtet. (daher die sechswöchige Widerspruchsfrist eines Geschädigten) |
Sehr verbreitet bei immer wiederkehrenden und auch in der
Höhe unterschiedlichen Zahlungen wie Miete,
Versicherungs- Um unberechtigte Abbuchungen innerhalb der 6-Wochen-Frist zu entdecken, ist eine stetige Auszugüberprüfung angeraten. |
Abbuchungs-
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Der Zahlungspflichtige erteilt der Bank den Auftrag und die Ermächtigung, bei Vorlage einer Abbuchungs- ermächtigung, die geforderte Summe dem Zahlungsempfänger gutzuschreiben. |
Vorteile sind nur beim Zahlungsbegünstigten zu sehen. |
Wie bei einer Überweisung, kann der dem Konto belastete Betrag nicht mehr zurückgefordert werden bzw. der Abbuchung widersprochen werden. |
Abbuchungsaufträge werden von Zahlungsempfängern gewählt, die sicher sein wollen, dass ein einmal gutgeschriebener Betrag nicht wieder zurückgebucht wird.
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Die Bankleitzahl (Schreibweise im Format: 123 456 78) dient der eindeutigen Identifizierung eines Kreditinstitutes innerhalb Deutschlands und ist neben der Konto-Nummer zusätzlich anzugeben. Die BLZ ist wie folgt aufgebaut:
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Stelle |
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| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
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Clearing- |
Netz- |
institutseigene Nummerierung |
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Bankplatz (Ortsnummer) |
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| Clearing-Gebiet (1. Stelle) | Netznummer (4. Stelle) | ||||||
| Nr. Land/Landesteil | Nr. Institut | ||||||
| 1
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern |
0 Deutsch Bundesbank | ||||||
| 2
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
1-3 Kreditinstitute, soweit nicht in einer der anderen Gruppen erfasst |
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| 3
Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln) |
4 Commerzbank | ||||||
| 4 Westfalen | 5 Girozentralen und Sparkassen | ||||||
| 5 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
6+9 Genossenschaftliche Zentralbanken, Kreditgenossenschaften sowie ehemalige Genossenschaften |
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| 6 Baden-Württemberg | 7 Deutsche Bank | ||||||
| 7 Bayern | 8 Dresdner Bank | ||||||
| 8 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | |||||||
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Quelle: Bankleitzahlen-Richtlinie vom 8.9.2008 |
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| 7 | 0 | 1 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Beispiel für die BLZ der Stadtsparkasse München, Bayern (701 500 00) |
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