LEBENSMITTELBESTRAHLUNG
Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung LMBestrV sind in Deutschland bisher nur die Strahlenkonservierungen von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen zugelassen.
Diese müssen - auch aus einem Drittland - bei der Abgabe an den Verbraucher mit diesen Zusätzen deutlich kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Lebensmittel als Zutaten in einem anderen Lebensmittel enthalten sind (z.B. auf einer Lebensmittelfertigpackung oder der Speise- und Getränkekarte):
"bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt"
Zusätzlich kann auch dieses Zeichen (gesetzlich nicht vorgeschrieben) angebracht sein.

Es bleibt ausdrücklich festzustellen, dass ein bestrahltes Produkt nicht radioaktiv wird und in nationalen als auch internationalen Fachkreisen die Unbedenklichkeit der zum Verzehr bestimmten Lebensmittel immer wieder bestätigt wird.
Zweck dieser Bestrahlungsprozedur ist, ein Lebensmittel für längere Zeit haltbar zu machen oder eine Reifeverzögerung zu bewirken und das bei nur geringfügigen Vitamin- und Nährwertverlusten. Ein sterilisiertes Lebensmittel kann somit länger gelagert werden ohne das sich ein Schimmelpilz entfalten kann oder Fäulnisbakterien ein Lebensmittel ungenießbar machen. Das Risiko von Lebensmittelvergiftungen wird drastisch vermindert.
>>> Rund 2 % der in Deutschland im Jahr 2007 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zu beanstanden www.bvl.bund.de