LUFTFAHRZEUGE STAATSANGEHÖRIGKEITS- UND EINTRAGUNGSZEICHEN
Deutsche Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Motorsegler und bemannte Ballone führen als Staatszugehörigkeitszeichen die Bundesflagge und den Buchstaben D sowie als besondere Kenzeichnung vier weitere Buchstaben.
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Folgende Buchstaben werden als erste Buchstaben des Eintragungszeichens verwendet: |
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A Flugzeuge über 20 t höchstzulässige Startmasse |
Quelle: Bundesgesetzblatt I Nr. 29 vom 18.7.2008 |
