MINDESTHALTBARKEITSDATUM - MHD
Das deutlich anzubringende Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt Aufschluss darüber, bis wann ein Lebensmittel ohne Farb-, Geruchs-, Konsistenz-, Nährwert-, Vitamin- und Geschmackseinbuße bedenkenlos verwendet werden kann.
Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Verpackung und lichtgeschützte, trockene oder kühle (empfohlen werden bei Frischfleisch und Geflügel +2 bis +4 °C) Aufbewahrung.
Auch nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Verwendung eines Lebensmittels bei entsprechender Kenntlichmachung noch möglich, jedoch obliegt dem Verkäufer eine besondere Sorgfaltspflicht, sprich Überwachungspflicht. Der Verbraucher kann durch Sehen, Fühlen, Riechen und Schmecken leicht erkennen, ob bei Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Lebensmittel nicht doch noch zum Verzehr geeignet ist.
Kein Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei diesen Lebensmitteln vorgeschrieben:
frisches Obst, Gemüse und frische Kartoffeln
Getränke mit mindestens 10 % vol Alkohol (alc.)
Speiseeis in Portionspackungen
Backwaren, die normalerweise 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden
Essig, Speisesalz (ausgenommen Jodsalz), Zucker in fester Form
vorgepackte Waren, die nicht zur Selbstbedienung bestimmt sind
Kaugummi und ähnliche Erzeugnisse zum Kauen
| Unverschlüsselte Angabe bei Haltbarkeit bis 3 Monate: mindestens haltbar bis (Tag) (Monat) |
|
| Unverschlüsselte Angabe bei Haltbarkeit von 3 bis 18 Monate: mindestens halbar bis (Monat) (Jahr) |
|
| Unverschlüsselte Angabe bei Haltbarkeit über 18 Monate: mindestens haltbar bis Ende (Jahr) |
Bei mikrobiologisch leicht und schnell verderblichen Lebensmitteln (bei mehr als 1 Million Keime pro Gramm beginnt der Verderb Gefahr für alte Menschen, Schwangere und Kinder) wie beispielsweise frischem Fisch oder frischem Hackfleisch wird anstelle eines MHD ein Verfalldatum angegeben.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Angabe "verbrauchen bis …" sollte das angegebene Verbrauchsdatum möglichst nicht überschritten werden, da ansonsten gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich sind.
Leicht verderbliche Lebensmittel, insbesondere Hackfleisch, die "unter Schutzatmosphäre verpackt" wurden, sind bei einer Kühltemperatur von +2 °C länger haltbar. Dieser Schutzgasverpackung (MAP Modified Atmosphere Packaging) wurde die Luft entzogen und durch ein Schutzgas (Gasgemisch aus Kohlendioxid, Stickstoff und Sauerstoff) ersetzt.
Eine weitere industrielle Vorgehensweise Obst und
Gemüse bei Transport und Lagerung die Haltbarkeit ohne nennenswerten
Qualitätsverlust zu verlängern ist die CA-Technologie (Controlled
Atmosphere). Hierbei wird neben einer gezielten Temperatur- und
Luftfeuchtigkeitskontrolle der Sauerstoff von natürlichen 21 % auf 5 %
und weiniger abgesenkt und durch Stickstoff ersetzt.
Durch Einsatz dieser Technologie werden vermehrt Obst- und
Gemüsesorten überseeischer Herkunft vom kostenintensiven und hohem
CO2-Ausstoß belasteten Luftverkehr
auf den kostengünstigeren Seeweg mit dem die Atmosphäre weniger
belastenden CO2-Ausstoß verlagert.
Neben vorgenannter Lagermethode wird auch durch Einsatz von 1-MCP (1-Methylcyclopropen; chemisch C4H6) der Reifeprozess durch Begasung besonders bei Obst deutlich verlangsamt. Man spricht von der nicht kennzeichnungspflichtigen SmartFresh™-Konservierungsmethode. So wird ein ein Jahr alter Apfel von einem erntefrischen Apfel weder beim Geschmack noch nach Aussehen zu unterscheiden sein. Diesem, besonders für den Lebensmittelhandel unbestreitbaren Dispositionsvorteil, steht unter Umständen ein geringfügiger Vitaminverlust oder eine Einbuße bei den sekundären Pflanzenstoffen zum Zeitpunkt des Verzehrs der langen Lagerdauer gegenüber.
Vornehmliches Ziel von Hersteller und Handel ist es, eine rote Fleischfarbe hervorzurufen oder zu erhalten, die beim Verbraucher frische Qualität vortäuscht. Auch nach einigen Tagen sieht das Fleisch noch aus wie am morgen geschlachtet und zubereitet.
Konserven in Dosen oder Gläser sind mindestens 18 Monate haltbar. Auch lange über diese 18 Monate hinaus können die enthaltenen Produkte noch einwandfrei und genießbar sein.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn bei vakuumverschlossenen Gläsern kein zischendes oder knackendes Geräusch beim Öffnen zu hören ist. in diesen Fällen ist bereits Luft mit den Verderbnis auslösenden Keimen eingedrungen.
Ähnliches gilt bei verbeulten oder eingeknickten Konservendosen. Auch nach außen gewölbte Konservendosen zeugen von verdorbenem Inhalt, da von Fäulnisbakterien erzeugte Fäulnisgase für die Ausdehnung gesorgt haben.
|
Die Angaben … sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen, so die gesetzliche Vorgabe nach § 3 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV. Hier ein Negativbeispiel für eine schlecht lesbare MHD-Angabe aufgrund des fehlenden Kontrastes (die Ziffern sind lediglich ohne Druckfarbe eingeprägt). Eine Anfrage beim Hersteller würde vermutlich damit begründet werden, dass diese Prägung aus technischen Gründen in dieser Form erforderlich ist.
Dazu kommt oft die (beabsichtigte) schlechte Auffindbarkeit des MHD, das womöglich auch noch, natürlich unabsichtlich, überklebt wird.
Hier ein weiteres Beispiel bei dem das MHD in schwarzer Schrift auf dunkelblauem Untergrund gedruckt wurde. Eine Entzifferung ist wegen des fehlenden Kontrastes nur möglich, wenn der Gegenstand bei unterschiedlichen Lichteinfallswinkeln betrachtet wird. Die geforderte deutliche Lesbarkeit lässt zu Wünschen übrig. |
Auch das unterliegt einem
Mindesthaltbarkeitsdatum.
Nach § 4 Medizinproduktegesetz (MPG) dürfen medizinische Produkte nur angewendet werden, wenn dieses gefahrlos und nachweislich möglich ist (Verfalldatum). Hierzu gehört beispielsweise der Inhalt von Verbandskästen im Haushalt oder im Kraftfahrzeug. Nach drei bis fünf Jahren im Kofferraum dürften die meisten Inhalte ausgetrocknet, brüchig oder nicht mehr steril sein und sollten daher ersetzt werden.

