ÖKO - BIO

Die griechische Vorsilbe "Bio" wird mit "Leben", die griechische Vorsilbe "Öko" wird mit "Umwelt" übersetzt.

Immer mehr Lebens- und Haushaltsmittelhersteller versehen ihre Produkte mit verkaufsfördernden Begriffen, die den Anschein erwecken sollen, dass diese Produkte chemiefrei sind und somit für Gesundheit und Umweltfreundlichkeit Pate stehen und in Einklang mit der Natur stehen. Oft täuschen diese Begriffe über die tatsächliche Beschaffenheit hinweg (Placebo-Ökologie!).

Diese meist rechtlich nicht geschützten und von jedermann verwendbaren Begriffe lauten beispielsweise:

rein, umweltfreundlich, kontrolliert, integriert, alternativ, giftfrei, getestet, unbedenklich, landfrisch, natürlich, naturfrisch, naturgemäß, naturnah, Naturkosmetik, ungespritzt, unbehandelt, naturgedüngt, Naturkost; blaue Engel, die dem RAL-Zeichen täuschend ähnlich nachempfunden werden.

Der laufenden Überwachung und Kontrolle unterworfen sind derzeit folgende Biolandanbauer, mit meistens strengeren Anforderungen an biologische Produktionen und Erzeugnisse als das staatliche BIO-Siegel.:

 

Öko-Anbauverbände

 

Die von diesen Verbänden benutzten Begriffe "Bio" und "Öko" und die davon abgeleiteten Begriffe (z.B. biologisch, ökologisch, biologisch-dynamisch, biologisch-organisch) sind seit 1993 von der Europäischen Union durch Verordnung geschützt um Verbraucher vor Täuschungen zu bewahren.

Produkte, die die biologischen und ökologischen Voraussetzungen der eu-staatlichen Kontrollbehörden erfüllen, erhalten den Vermerk "EWG-Kontrollsystem - Ökologische Agrarwirtschaft"  und eine werbewirksame Kontrollnummer:

"Öko-Kontrollstelle"
DE = Deutschland ; z.B. 001 = Kontrollstelle (Zertifizierungsstelle
BCS Öko-Garantie GmbH in Nürnberg)

>>> Liste aller EU-ÖKO-Kontrollstellen (BMELV)

Seit 2002 kann freiwillig ein bundeseinheitliches, staatliches Bio-Siegel auf bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen angebracht werden, welches dem Verbraucher auf einfache Weise ermöglichen soll, ökologisch produzierte Agrarprodukte zu identifizieren. Dieses Siegel steht zentral vor den bereits existierenden Siegeln, die weiterhin verwendet werden können.

EG-ÖKO-Verordnung (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)

Die sechs Ecken dieses Siegels symbolisieren die
beteiligten Gruppen: Politik, Handel, Ernährungs-
und Futterindustrie, Ökoverbände, Bauernverbände

Da aufgrund der EG-Öko-Verordnung strenge Kontrollverfahren gelten, die bei Missbrauch mit Geldstrafen geahndet werden können, ist bei diesem Bio-Siegel ein europaweit einheitlicher Standard gewährleistet. Ein verbindlicher Hinweis auf das Herkunftsland oder Herkunftsregion fehlt allerdings.

Vergabe-, Garantie- und Kontrollkriterien:

·        mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen aus dem ökologischen Landbau stammen
·       
Transparenz bei der Erzeugung und Herstellung von Lebensmitteln
·       
Keine Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen
·       
Produktrückverfolgung zum Erzeuger muss möglich sein
·       
Betriebskontrolle mindestens einmal im Jahr
·       
Nichtangekündigte Stichproben
·       
Weitestgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
·       
Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger
·       
Einbeziehung artgerechter Tierhaltung (keine Käfighaltung, mindestens 50 % feste Bodenfläche, Schnäbel stutzen oder Schwänze kupieren verboten)
·        Tiermehlfütterungsverbot
·       
Schutz von Boden, Wasser und Luft
·       
Erhalt der Artenvielfalt
·       
Verminderung des Energieverbrauchs und Schonung der Rohstoffreserven
·       
Anstrebung einer Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen
·       
Garantie der Einhaltung durch Rechtsvorschriften und Kontrollen
·       
Verbot ionisierender Bestrahlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel
·       
Verbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Unvermeidbare Verunreinigungen bis 0,9 % sind nicht deklarierungspflichtig.

Hinweis! Nicht berücksichtigt werden allerdings negative Öko-Bilanzfaktoren, wie insbesondere die durch lange Transportwege (neuseeländische Erdbeeren oder chinesische Äpfel) und den damit verbundenen Kühlungen entstehenden CO2-Emissionen.

 

Nach den Bestimmungen der neuen Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 müssen ökologisch/biologische Erzeugnisse seit 1. Juli .2010 unter dem Logo die Codenummer der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle nach dem Muster DE_XXX_Ökokontrollstelle, gefolgt vom Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe aufweisen.

EU-BIO-Siegl ab 1.7.2010

Ebenfalls sind seit dem 1. Juli 2010 in der Europäischen Union ökologisch/biologisch erzeugte Produkte mit dem EU-BIO-Siegel verbindlich zu kennzeichnen. In die EU importierte Erzeugnisse können freiwillig, sofern diese nach einem gleichwertigen Standard produziert werden, gekennzeichnet werden.

Das Logo soll in seiner Gestaltung "Natur" (grünes Blatt) und "Europa" (Europasterne) vermitteln.

Das nationale sechseckige Bio-Signet und die unterschiedlichen Biologos der Anbauverbände dürfen weiterhin zusätzlich verwendet werden.

 

 

 

 

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