PAP-KLASSIFIKATION

Im Zuge der Krebs-Vorsorgediagnostik führt der Gynäkologe neben einer Kolposkopie (Vergrößerungsvorrichtung zur direkten Beurteilung der Hautoberfläche) einen Gebärmutterhals-Zellabstrich der Schleimhautoberfläche durch, färbt diesen an um anschließend unter dem Mikroskop bei 100 bis 400facher Vergrößerung eine Beurteilung des Zellzustandes hinsichtlich vorhandener Entzündungen oder verdächtiger Entartungen vorzunehmen.

Besonders das Vorhandensein von Papillomviren (werden mit dem HPV-Test nachgewiesen), kann zu Zellentartungen bis hin zum gefürchteten Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) führen.

Hierzu entwickelte bereits der griechische Arzt Papanicolaou (*1883 †1962) eine nach ihm benannte und international angewendete Beurteilungsmethode, den PAP-Test, in Form einer Klasseneinteilung.

Hinweis! Gebärmutterhalskrebs verhindernde HPV-Impfung seit 2006 für einige HPV-Typen möglich!
       Erstimpfung wird für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen.

 

PAP-Klasse

CIN-Grad

Definition des Zellbildes

Therapie

PAP I

 

Normales Zellbild ohne Auffälligkeiten.

Der Befund ist normal.

Weitere Untersuchungen erfolgen im Rahmen der turnusmäßigen  Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen.

PAP II

 

Leicht verändertes Zellbild, hervorgerufen durch Entzündungen, Bakterien, Viren, Pilze.

Die meist durch Keime verursachten Zellveränderungen sind unverdächtig.

Gegebenenfalls ist eine Behandlung der Entzündung geboten, der eine Kontrolluntersuchung folgt.

PAP III

 

Es liegen schwerere entzündliche Zellbilder vor, die keine sichere Beurteilung in gut- oder bösartig zulassen.

Der Befund ist unklar und wird grundsätzlich antibiotisch oder hormonell behandelt.

Liegt bei der nach einigen Wochen folgenden Kontrolluntersuchung ein unverändertes Zellbild vor, so wird eine histologische Gewebeuntersuchung notwendig.

PAP III D

 CIN I

 CIN II

Leichte bis mittlere Dysplasie.
(
D = Dysplasie)

Einige Zellen sind mit HPV (Humane Papillom Viren) infiziert.

Bei einem PAP III D-Befund liegt meistens ein HPV-Infekt vor.

Eine Kontrolluntersuchung nach 3 Monaten wird empfohlen und bei wiederholtem Auftreten ist eine histologische Abklärung erforderlich.

PAP IV a

CIN III

Mäßige bis ernstere Zellveränderungen, die als Vorstufe zum Krebs gedeutet werden können.

Histologische Abklärung in Form einer Biopsie (Gewebeentnahme).

Einer Ausschabung des Muttermundes folgt unter Umständen auch die Entfernung der Gebärmutter.

PAP IV b

CIN III

Schwere Zellfehlbildungen.
Frühstadium eines Karzinoms.

Bereits wuchernde Zellen eines Karzinoms können nicht ausgeschlossen werden.

Histologische Abklärung in Form einer Konisation (Gewebeentnahme erfolgt durch kegelförmiges Ausschneiden mit Skalpell oder Laser).

Einer Ausschabung des Muttermundes folgt unter Umständen auch die Entfernung der Gebärmutter.

PAP V

 

Es können Zellen eines bösartigen Tumors (Gebärmurtterhalskrebs) eindeutig identifiziert werden.

In der Regel erfolgt eine sofortige Gebärmutter-
entfernung (Hysterektomie) mit anschließenden chemotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen.

CIN = cervicale intraepitheliale Neoplasie.
Einteilung von entarteten Dyplasien (Zellen des Gebärmutterhalses) nach Schweregraden.

CIN I   = leichte Dysplasie
CIN II  = mäßiggradige Dysplasie
CIN III = schwere Dysplasie/Carcinoma in situ

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