PASS
Seit 1.11.2005 wird in Deutschland zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer Person ein europaeinheitlicher elektronischer Pass ausgegeben. Dieser E-Pass oder ePass ist mit einem biometrischen Speicherchip (RFID = Radio Frequency Identification) versehen auf dem in digitaler Form das Passfoto und (seit November 2007) auch zwei Fingerabdrücke (einen von der rechten und einen von der linken Hand) vom Passinhaber hinterlegt sind. Dieser Funkchip ist im Passdeckel integriert und erlaubt die verschlüsselte, kontaktlose Auslesung.
| Besonderheiten des ePasses | |
| Passpflicht | Gilt für Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz |
| Pässe im Sinne des Passgesetzes sind … (mit Abkürzung) |
P - Reisepass PC - Kinderreisepass PP - vorläufiger Reisepass PO - Dienstpass und vorläufiger Dienstpass PD - Diplomatenpass und vorläufiger Diplomatenpass ID - Personalausweis >>> Personalausweis |
| Persönliche Angaben |
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| Gültigkeitsdauer | Personen, die das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben - 6 Jahre, ansonsten 10
Jahre (ohne Verlängerungsoption) Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur
Vollendung des 12. Lebensjahres. |
| digitalisiertes Foto | Ja, Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund.
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| digitalisierte Fingerabdrücke | Ja, einen des rechten und einen des linken
Zeigefingers. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. |
| digitalisierte Augeniris | Nein, Speicherfeld ist jedoch vorgesehen |
| gesicherte Datenübertragung beim auslesen des RFDI-Chips | Ja, es sind unterschiedliche Verschlüsselungsverfahren im Einsatz. |
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Bei Diebstahl oder Verlust ihrer Ausweis- oder
anderer Reisedokumente im Ausland, kann zwecks beschleunigter
Ersatzbeschaffung nur empfohlen werden, bei Reiseantritt Kopien an die
eigene E-Mail-Adresse zu senden oder auf dem eigenen Webspace zu
hinterlegen, sodass bei Bedarf von jedem Hotel-Internetanschluss oder
Internetcafé die Dokumente abgerufen und ausgedruckt werden können.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder
verlangen, dass der Reisepass bis zum Rückreisetermin noch mindestens
sechs Monate gültig ist.
>>> Personalausweis

