PKW-ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNG
Mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidungsprüfung über den Energieverbrauch neuer Pkw in Form von Kraftstoffverbrauch und Stromverbrauch über ein Energielabel zu informieren.
Die ab 1.12.2011 anzuwendende Kennzeichnungspflicht als Aushang am Verkaufsort oder in Werbeanzeigen erfolgt für den
vom Hersteller empfohlenen Kraftstoffverbrauch in Liter je 100 Kilometer (l/100 km),
für erdgas- oder biogasbetriebene Fahrzeuge in Kilogramm je 100 Kilometer (kg/100 km),
beim Stromverbrauch für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge in Kilowattstunden je 100 km (kWh/100 km).
Die CO2-Emissionen sind in Gramm je Kilometer (g/km) anzugeben.
Der Hersteller hat die CO2-Energieeffizienz eines Fahrzeugs durch Angabe einer Effizienzklasse (ein schwarzer Pfeil weist auf einen der Buchstaben A+ [zukünftig auch A++ und A+++] bis G) nach folgendem Muster auszuweisen:
Es wird nicht der tatsächliche CO2-Ausstoß beurteilt sondern der CO2-Ausstoß im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht. Und genau diese Ermittlungsweise wird von Verbraucherschützern und Automobilverbänden als Irreführend gedeutet. Bei dieser CO2-Berechnungsmethode haben Pkw mit geringem Gewicht und hoher Leistung eine schlechte Effizienz, z.B. G und Pkw mit hohem Gewicht und hoher Leistung eine gute Effizienz, z.B. A.
Im Übrigen wird bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bei der Angabe der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen eine „0“ eingetragen, da diese im Betrieb keine CO2-Emissionen erzeugen Die der bei der Stromerzeugung im Kraftwerk anfallenden CO2-Emissionen bleiben somit vollkommen unberücksichtigt.
