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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


PUNKTSYSTEM - FAHREIGNUGSREGISTER

In das Fahreignungsregister werden seit dem 1.5.2014 alle Verkehrsverstöße mit einer Geldbuße ab 60,– € eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Diese relevanten Verstöße sind in der Anlage 13 FeV abschließend aufgezählt.

Durch Aufbauseminare und verkehrspädagogische Beratungen können Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden.

Der freiwillige Besuch dieser Seminare und Beratungen führt zu einem Abbau von 1 Punkt innerhalb von 5 Jahren, sofern im FAER (Fahreignungsregister) nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind.

Der Begriff "Verkehrszentralregister (VZR)" wird seit dem 1.5.2014 durch den Begriff "Fahreignungsregister (FAER)" ersetzt.

 

Das Punktsystem im StVG sieht ab 1.5.2014 folgenden Regelungen vor
Punktestand Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
4 bis 5 Gebührenpflichtige Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar, die zum Abbau von 1 Punkt führt.
6 bis 7 Gebührenpflichtige Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar, die jedoch zu keinem Punkteabzug führt.
8 und mehr Entziehung der Fahrerlaubnis, da der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet gilt.
Neue Fahrberechtigung ist frühestens nach Ablauf von 6 Monaten möglich. Dabei muss die Eignung der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden.

 

Es gelten folgende Tilgungsfristen gemäß StVG § 29 Abs. 1 ab 1.5.2014
Zuwiderhandlung Tilgungsfrist
FAER
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (mit 1 Punkt bewertet) 2 ½ Jahre
Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und ohne isolierte Sperre oder
als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit (mit 2 Punkten bewertet)
5 Jahre
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperre (mit 3 Punkten bewertet) 10 Jahre

Bei der Tilgungsfrist verjährt jede Eintragung einzeln und wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.