CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


Q-LABEL – RAUCHWARNMELDER

Die Installationspflicht von Rauchwarnmeldern (RWM) ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Hier sind auch die Räume benannt, die mit Rauchwarnmeldern versehen sein müssen. Besonders wichtig ist die Installation in Schlafräumen. Gerade hier müssen Bewohner im Falle einer Rauchentwicklung durch ein schrilles Anschlagen des Rauchwarnmelders geweckt werden, da giftige Rauchgase im Schlaf oft unbemerkt bleiben.
Auch die richtige Installation muss beachtet werden. Handelsübliche Rauchwarnmelder können wahlweise geklebt oder in die Wohnraumdecke geschraubt werden. Damit sich im Falle eines Brandes ein Rauchmelder nicht unbemerkt durch Hitzeeinwirkung vorher löst, sollte die Anschraubmethode bevorzugt werden. Hier ist darauf zu achten, dass der Rauch ungehindert in die Rauchkammer mit den Fotodioden gelangen kann. Daher sollte ein Rauchwarnmelder idealerweise mittig im Raum mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden oder Deckenlampen angebracht werden.

 

Symbol Rauchmelder (RMO)
Symbol RMO
Optischer Rauchmelder
Symbol Rauchwarnmelder (RWM)
Symbol RWM
Rauchwarnmelder
Symbol Kohlenmonoxidmelder (CO-Melder)
Symbol CO-Melder
Kohlenmonoxidmelder
Symbol Gasmelder für brennbare und/oder giftige Gase
Symbol Gasmelder
Gasmelder für brennbare
und/oder giftige Gase

 

👉 Um im Falle eines durch Brand verursachten Versicherungsschadens den Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherungsschutz nicht zu verlieren, sollte der Installationspflicht in den betroffenen Bundesländern unbedingt nachgekommen werden. Gegebenenfalls ist beim Versicherer nachzufragen, in welchen Räumen welche Ausführungsart oder ob eine Installation und die jährliche Funktionsprüfung in Eigenregie oder nur durch einen Fachkundigen möglich ist. Unter Umständen gewähren Versicherungen auch Rauchwarnmelder-Rabatte.
Um die Funktionsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten, sollte eine zusätzliche Sichtprüfung stattfinden. Hierbei sind die Raucheintrittsöffnungen auf Verschmutzungen durch Flusen, Staub oder Spinnweben hin zu überprüfen.

 

Unabhängig davon müssen seit 1.8.2008 alle in Deutschland verkauften Rauchwarnmelder der Europäischen Norm DIN EN 14604 entsprechen. Diese Norm fordert unter anderem eine CE-Kennzeichnung in Verbindung mit einer vierstelligen EG-Konformitätszertifikatsnummer (PÜZ-Stelle = Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle)

 

Mit einem ergänzten, gesetzlich nicht vorgeschriebenen Q-Label (Q steht für Qualität) versehener Rauchwarnmelder erfüllt neben den gesetzlichen Mindestanforderungen gemäß DIN EN 14604 besonders strenge Prüfanforderungen nach der vfdb-Richtlinie 14-01*) wie Langlebigkeit, geringe Falschalarmrate, fest verlötete Lithiumbatterie mit mindestens 10 Jahren Betriebsdauer, erhöhte Stabilität, erhöhter Korrosionsschutz, maximale elektromagnetische Verträglichkeit - EMV, Auslöseschwelle ab einer Rauchdichte von etwa 1,1 % und weitere.

 

 Q-Label+ Logo des Prüfinstitutes (Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14-01 müssen erfüllt sein)

 

Wie und wo sollen Rauchwarnmelder angebracht werden:

● 1 Melder für eine Raumgröße bis 60 m² mit einer Signallautstärke von mindestens 85 dB(A) in 3 m Entfernung.

● Mindestens je 1 Melder in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen (DIN 14676).

● Zusätzlich wird die Installation in jedem Wohnraum, Arbeitsraum, Hobbyraum, Heizungsraum oder Dachraum empfohlen.

● Installationen in Küchen nur dann, wenn Fehlalarme durch Wasserdämpfe ausgeschlossen werden können.

Hier bietet sich alternativ die Installation von "Wärmemeldern" ("Hitzemelder") an, die auf einen schnellen Anstieg der Raumtemperatur reagieren. Die Alarmauslösung erfolgt ab etwa 58 °C.

● Badezimmer sind grundsätzlich von der Ausstattung von Rauchwarnmeldern ausgenommen.

● Jährlich ist eine Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Bedienungsanleitung durchzuführen.

 

*) vfdb ist die Abkürzung für "Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.".
Dieser Verein hat die Richtlinien für Rauchwarnmelder herausgegeben. Prüfungen nach dieser Richtlinie berechtigen die Auszeichnung von Rauchwarnmeldern mit dem Q-Label.