RECYCLING-CODE

Der hohe Verbrauch von oft unersetzbaren Rohstoffen, hierzu gehören auch die die Umwelt stark belastenden Schwermetalle in Batterien, macht es notwendig, die verbrauchten und zum Abfall bestimmten Produkte durch geeignete Aufbereitungsweise wiederzuverwerten.

Voraussetzung ist hierzu auf der einen Seite die Mithilfe des Verbrauchers für eine kostensenkende Vorsortierung des Abfalls (farbige Abfalltonnen, farbige Abfallsäcke, Rückgabe aufgebrauchter Tonerkartuschen, Medikamentenabgabe in der Apotheke!) und auf der anderen Seite eine rohstoff- und energiesparende Aufbereitung der Industrie zu qualitativ hochwertigen neuen Produkten.

Recycling-Symbol     Recycling-Symbol für PE-LD

Dieses Pfeildreieck soll den Verbraucher auffordern, gebrauchte Produkte der Wiederverwertung zuzuführen. Zusätzlich angeführte Großbuchstaben zeigen an, aus welchem Material das Produkt überwiegend hergestellt ist.

 

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) sieht zur Identifizierung des Materials folgende Nummern und Abkürzungen vor:

01  Recycling-Symbol 1   PET   Polyethylenterephtalat
02  Recycling-Symbol 2   HDPE   Polyethylen hoher Dichte
03  Recycling-Symbol 3   PVC   Polyvinylchlorid
04  Recycling-Symbol 4   LDPE   Polyethylen niedriger Dichte
05  Recycling-Symbol 5   PP   Polypropylen
06  Recycling-Symbol 6   PS   Polystyrol
07  Recycling-Symbol 7   0  andere Kunststoffe

20           PAP   Wellpappe
21           PAP   Sonstige Pappe
22           PAP   Papier
40           FE      Stahl
41           ALU   Aluminium
50           FOR   Holz
51           FOR   Kork
60           TEX   Baumwolle
61           TEX   Jute
70           GL   Farbloses Glas
71           GL   Grünes Glas
72           GL   Braunes Glas
80           Papier + Pappe/versch. Metalle
81           Papier + Pappe/Kunststoffe
82           Papier + Pappe/Aluminium
83           Papier + Pappe/Weißblech
84           Papier + Pappe/Kunststoff/Aluminium
85           Papier + Pappe/Kunststoff/Alum./ Weißblech
90           Kunststoff/Aluminium
91           Kunststoff/Weißblech
92           Kunststoff/verschiedene Metalle
95           Glas/Kunststoff
96           Glas/Aluminium
97           Glas/Weißblech
98           Glas/verschiedene Metalle

Einweg-DPG-Pfandlogo

Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) 10117 Berlin

 

 

Mehrwegpfand-Logo

Arbeitskreis Mehrweg GbR,
53175 Bonn

Pfandpflichtige, nicht ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (keine Wein-, Milch- und Saftflaschen), müssen seit 1. Mai 2006 von allen Händlern (Ausnahmen: Verkaufsfläche unter 200 m². Diese sind nur zur Rücknahme von den im Sortiment geführten Marken und Materialien verpflichtet) zum einheitlichen Pfandbetrag von 25 Eurocent zurückgenommen werden, auch wenn diese nicht bei ihnen erworben wurden.

Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf solche Einwegbehältnisse, die der Händler auch in seinem Sortiment führt.
Das bedeutet: Ein Händler der Einweg-Kunststoff- und Einweg-Glasflaschen aber keine Einweg-Metalldosen verkauft, ist zur Rücknahme dieser Einweg-Metalldosen auch nicht verpflichtet.

Es ist darauf zu achten, dass die Dosen nicht zusammengedrückt sind, das Pfandgut nicht übermäßig verschmutzt oder der GTIN-Code beschädigt ist, sonst besteht die Gefahr, dass der Leergutautomat das Pfandgut nicht erkennt und zurückweist.

 

Bei Mehrwegflaschen besteht hingegen nur eine Annahmepflicht, wenn der Händler die gleichen Getränke auch verkauft. Daher müssen Sie sich unter Umständen merken, wo Sie welchen Mineralwasser- oder Bierkasten gekauft haben.

 

 

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