CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


RINDER - OHRMARKEN

Im Inland geborene oder eingeführte Rinder müssen zwecks eindeutiger Identifizierung innerhalb von sieben Tagen nach Geburt beziehungsweise Eintreffen im Bestimmungsbetrieb registriert und mit Ohrmarken an beiden Ohren mit einem innergemeinschaftlich einheitlich gestalteten Kenncode amtlich gekennzeichnet werden. Diese lebenslange Kennzeichnung wird von einem Rinderpass begleitet.

 

Rind mit Ohrmarken
Rind mit Ohrmarken

 

Link Ländercodes (EU-Land der erstmaligen Kennzeichnung.
     Hinweis! Einfuhren aus Drittländern werden umgekennzeichnet)

 

Bundesländer-DE
01 Schleswig-Holstein 02 Hamburg 03 Niedersachsen 04 Bremen 05 Nordrhein-Westfalen 06 Hessen 07 Rheinland-Pfalz 08 Baden-Württemberg 09 Bayern 10 Saarland 11 Berlin 12 Brandenburg 13 Mecklenburg-Vorpommern 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen

 

Bundesländer-AT
1 Burgenland 2 Kärnten 3 Niederösterreich 4 Oberösterreich 5 Salzburg 6 Steiermark 7 Tirol 8 Vorarlberg 9 Wien