SAATGUT

Der Gartenfreund erwartet, dass die im Handel angebotenen Saatgutsorten in der Beschaffenheit nicht nur rein, also frei von fremden Saatgut, sondern auch keimfähig sind.

Die Dauer der Keimfähigkeit wird bei guten Saatgutanbietern mit einem "Haltbarkeitsdatum" angegeben. Unter der Voraussetzung, dass sich das Saatgut in einer "Keimschutzverpackung" befindet, ist dieses bei ungeöffneter, kühler und trockener Lagerung je nach Saatgut bis zu mehreren Jahren haltbar.

Die Keimfähigkeit beträgt bei Gemüsesorten wie Karotten, Lauch, Schnittlauch, Schwarzwurzeln oder Zwiebeln oft nur ein Jahr, die von Gurkensamen bis zu sechs Jahren, bei den übrigen Gemüsearten liegt die Keimfähigkeit im Bereich von drei bis fünf Jahren. Bei Blumensamen kann eine Keimdauer von zwei bis drei Jahren erwartet werden. Umso beachtsamer für den Hobbygärtner ist die außerordentliche Keimfähigkeit von Unkrautsamen. Dieser kann sogar bei unsachgemäßer Lagerung noch nach Jahrzehnten keimen.

Um eine möglichst lange Keimfähigkeit zu bewahren, sollte das Saatgut zum Beispiel in einem verschließbaren Weckglas mit einem Entfeuchtungsmittel (Vermeidung von Schimmelbildung) bei mäßig kühlen Temperaturen im trockenen, dunklen Keller gelagert werden.

Die Verpackungs-Kennzeichnung F1  (Filialgeneration) bezeichnet das Kreuzungsprodukt (Hybride, Mischling) der ersten  Nachkommengeneration (Tochtergeneration) unterschiedlicher Elternformen (P-Generation = Parental-Generation), die aus gleichen oder verschiedener Arten hervorgegangen ist.

Die hierauf folgenden weiteren Generationen werden mit F2, F3 usw. gekennzeichnet.

Im Großhandel wird Zertifiziertes Saatgut der ersten, zweiten oder dritten Generation mit
1st ,2nd oder 3rd (engl.: first, second, third) oder de 1iere, de 2ème oder de 3ème (franz.: premiere, deuxième, troisième)

Beispiel:
Die Kreuzung einer Blume mit roten Blüten und einer mit weißen Blüten bringt in der 1. Nachkommengeneration (F1) eine Blume mit rosaroten Blüten hervor.

 

Was sagt uns die Bibel Interessantes zum Thema Saat und Ernte:

Im zweiten Buch Mose (Exodus) 23,10-11 heißt es:

"Sechs Jahre kannst du in deinem Land säen und die Ernte einbringen; Im siebten sollst du es brachliegen lassen und nicht bestellen. Die Armen in deinem Volk sollen essen, den Rest mögen die Tiere des Feldes fressen. Das gleiche sollst du mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen tun."

Diese agrarische Forderung im Siebenjahresrhythmus dient einzig und allein dazu, dem Boden Gelegenheit zur Eigendüngung und Regeneration zu geben. Der Boden dankt es bei gleichzeitiger Anwendung anderer notwendiger Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen mit entsprechend hohen Ernteerträgen. Bei diesem Saat-Ernte-Verhältnis von eins zu sechs spricht man von einem Sabbatjahr (hebräisch Shabbat, abgeleitet von savat: ruhen, aufhören). Strenggläubige Juden in Israel befolgen noch heute die Gesetze des Sabbatjahres.

 

 

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