SCHUFA
SCHUFA = Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Gründung geht bereits auf das Jahr 1927 zurück. Die Anteilseigner setzen sich hauptsächlich aus Banken, Sparkassen und Handelsbetrieben zusammen.
Um finanzielle Risiken zu vermeiden, müssen Kreditsuchende gegenüber Kreditgebern (Banken, Sparkassen, Privatkreditinstitute, Versandhäuser, Leasinggeber, Kreditkartengesellschaften, Telekommunikationsunternehmen, Vermieter) ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbaren. Zwecks Überprüfung der gemachten Angaben, werden diese Personen grundsätzlich vom Kreditgeber aufgefordert, ein schriftliches Einverständnis über eine Auskunftseinholung bei der SCHUFA abzugeben (SCHUFA-Klausel).
Bei der zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle sind kreditbetreffende Angaben, z.B. bestehende Kredite, Zahlungsrückstände, unwidersprochene zweite Mahnungen, unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Eidesstattliche Versicherungen, private Insolvenzverfahren der letzten drei Jahre gespeichert. Hat ein Gläubiger ein Urteil über eine uneinbringliche Forderung erwirkt, so werden diese Daten 30 Jahre lang vermerkt. Es werden allerdings keine Daten über das Einkommen oder Vermögen und über den Arbeitgeber an die SCHUFA gemeldet.
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Auszug aus § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien (berücksichtigt ist die letzte Änderung vom 14.8.2009) (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und 1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt, 2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist, 3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat, 4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder 5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. |
Zusätzlich werden die erfassten Personen nach einem mathematisch-statistischen 1.000-Punkteverfahren (Scoring) bewertet. Dieses Verfahren berechnet nach den Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung ein mögliches Ausfallrisiko und erstellt Rating-Gruppen. Wer in einer Gegend mit vielen Kleinkreditanträgen wohnt, die oft nicht vertragsgemäß getilgt werden, hat bereits mit einem Punkteabzug zu rechnen. Wurden eigene Kredite oder Leasingverträge in der Vergangenheit vereinbarungsgemäß bezahlt, so gibt es Pluspunkte. Geschiedene haben wegen möglichen Unterhaltsverpflichtungen genauso schlechte Karten wie Selbständige aufgrund deren unregelmäßigen Einkommens. Gleiches gilt für Personen die zu jung oder zu alt sind. Informationen über Nationalität, Beruf, Einkommen, Wohngegend oder Familienstand fließen nach Angaben der Schufa nicht in die Score-Berechnung ein.
Der SCHUFA-Basisscore für Verbraucher sagt in Prozent aus, wie groß die generelle Wahrscheinlichkeit ist, mit der jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei einem Basisscore von beispielsweise 95,5 %
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95,5 % |
werden voraussichtlich zum angegebenen Prozentsatz Kredite termingerecht zurückbezahlt oder Rechnungen vertragsgemäß beglichen. Dieser Basisscore wird zu Beginn eines jeden Quartals aktualisiert:
SCHUFA-Branchenscores geltenden als Information für die Schufa-Vertragspartner und werden speziell für folgende Branchen errechnet: Banken (Groß-, Privat-, Auto-, Direktbanken, Spezialkreditinstitute), Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Hypothekenbanken, Handel, Versandhandel, Telekommunikation, BusinessLine (Kleingewerbetreibender, Freiberufler). Im Gegensatz zum Basisscore wird der Branchenscore täglich neu berechnet.
Der nachstehenden Branchen-Scores sollen als Beispiel für die Abstufung der Ratingstufen dienen.
Diese Scores beschreiben die generelle Wahrscheinlichkeit mit der ein
Verbraucher seine vertraglich eingegangenen Zahlungsverpflichtungen
nachkommen wird.
Ratingstufe A bezeichnet das geringste Vertragsrisiko, Ratingstufe P das höchste Vertragsrisiko.
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Ratingstufe |
Ausfallrisiko |
Ausfallrisiko |
Ausfallrisiko |
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keine offenen Negativ- |
A | 0,77 % | 1,44 % | 0,45 % |
| B | 1,79 % | 2,73 % | 0,61 % | |
| C | 2,88 % | 3,32 % | 1,04 % | |
| D | 3,82 % | 4,46 % | 1,22 % | |
| E | 5,06 % | 5,81 % | 1,26 % | |
| F | 7,06 % | 7,15 % | 2,04 % | |
| G | 10,25 % | 11,06 % | 2,72 % | |
| H | 16,01 % | 16,33 % | 4,99 % | |
| I | 21,14 % | 21,91 % | 8,45 % | |
| K | 24,69 % | 27,82 % | 9,76 % | |
| L | 28,70 % | 28,90 % | 12,60 % | |
| M | 39,86 % | 41,91 % | 21,62 % | |
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offene Negativ- |
N | 52,34 % | 43,37 % | 36,94 % |
| O | 79,68 % | 82,99 % | 79,13 % | |
| P | 98,07 % | 99,04 % | 97,73 % |
Quelle: www.schufa.de (Stand: 2009)
Die individuell gespeicherten Daten können von den Kreditgebern (z.B. Leasinggesellschaften - mit uneingeschränktem Auskunftsrecht), bei berechtigtem Interesse auch von Privatpersonen (z.B. Vermieter - mit eingeschränktem Auskunftsrecht) gebührenpflichtig erfragt werden.
Beim Verdacht, dass eine unrichtige Eintragung bei der SCHUFA HOLDING AG gespeichert ist, besteht nach Einholung einer Eigenauskunft (diese enthält auch alle gespeicherten Einzeldaten, die ein fremder Auskunftsersuchender nicht sieht) Anspruch auf gebührenfreie Berichtigung.
Ab 1. April 2010 sind die
SCHUFA sowie alle anderen Auskunfteien gesetzlich verpflichtet, auf Antrag eines
Verbrauchers (telefonisch, im Internet, in Service-Büros) einmal im Jahr eine
kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. So besteht auch
die Möglichkeit, eventuelle Falscheintragungen korrigieren zu lassen.
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - § 34 Auskunft an den Betroffenen (berücksichtigt ist die letzte Änderung vom 14.8.2009)
(1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung. Er soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene über Herkunft und Empfänger nur Auskunft verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. In diesem Fall ist Auskunft über Herkunft und Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. (2) Der Betroffene kann von Stellen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zwecke der Auskunftserteilung speichern, Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangen, auch wenn sie weder in einer automatisierten Verarbeitung noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind. Auskunft über Herkunft und Empfänger kann der Betroffene nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt. (3) Die Auskunft wird schriftlich erteilt, soweit nicht wegen der besonderen Umstände eine andere Form der Auskunftserteilung angemessen ist. (4) Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht, wenn der Betroffene nach § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 nicht zu benachrichtigen ist. (5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind. (6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen. |
Werbung
und Wirklichkeit. Sie ersuchen bei einer Bank oder Sparkasse um
einen Kredit und müssen feststellen, dass Ihr Kreditangebot höher
liegt als in der Werbeaussage angegeben ist. Hierbei beruft sich das
Kreditinstitut auf eine Angebotsklausel, die die Kreditzinshöhe von der
Bonität des Kreditsuchenden abhängig macht.
Tipp: Beispielsweise lässt sich dieser Passus in den Hinweisen zur Kreditvergabe beim Targobank Darlehen nachlesen. Dort wird zwar ein Sofortkredit zu günstigen Konditionen angeboten, allerdings ist dieser an strenge Auflagen zur Bonität des Antragsstellers gebunden. Grundsätzlich sichern sich die Kreditinstitute zunächst durch die Prüfung der SCHUFA ab und verweigern häufig auch die Bewilligung eines Darlehens, wenn ein negativer Eintrag vorhanden ist. In diesem Fall können Kredite von Banken aus der Schweiz interessant sein, die keine Bonitätsauskunft verlangen. Angebote hierfür können kostenlos eingeholt werden.
Sie sind noch in der Ausbildung, Sie sind nicht beamtet, Sie sind Rentner, Sie haben erst kürzlich den Arbeitgeber gewechselt, Sie stottern noch einen anderen Kredit ab, Sie haben bereits einen SCHUFA-Eintrag, dann haben Sie schlechte Karten und müssen mit einem Risikoaufschlag beim Zinssatz rechnen. In diesem Fall heißt es - weitere Angebote einholen.
>>> Die
Website der
Finanz-Scouts
mit Präventivaktionen
zur Vermeidung von Überschuldungen bei Jugendlichen und Hilfen aus der
Schuldenfalle.