SMOG - OZON
Das Wort Smog ist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern
smoke = Rauch und fog = Nebel.
Bezeichnet wird hiermit eine austauscharme Wetterlage (Inversionslage). Hierbei herrschen geringe Windgeschwindigkeiten und eine in der Höhe zunehmenden Temperatur, die bewirkt, dass die unteren Luftschichten mit den Schadstoffansammlungen festgehalten werden.
Beginn und Ende der Smog-Alarmstufen werden über Rundfunk, Fernsehen, Presse oder auf andere Weise bekannt gegeben und es wird laufend über die Entwicklung der Konzentrationswerte und die betroffenen Gebiete informiert und gegebenenfalls aufgefordert, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Die 33. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Schwellenwerte für die Ozonkonzentration vor:
1. Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 120 µg/m³ Luft als höchster 8-Stunden-Mittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
2. Informationsschwelle
bei 180 µg/m³ Luft als
1-Stunden-Mittelwert
Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung
ein Risiko für die Gesundheit besonders empfindlicher
Bevölkerungsgruppen.
3. Alarmschwelle
bei 240 µg/m³ Luft als
1-Stunden-Mittelwert
Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko
für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung.
Anlage 2 Information der Öffentlichkeit
(33.
Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur
Verminderung von Sommersmog, Versauerung und
Nährstoffeinträgen)
Der Öffentlichkeit sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. Informationen über eine
oder mehrere festgestellte Überschreitungen:
a) Ort oder Gebiet
der Überschreitung;
b) Art der überschrittenen
Schwelle (Informationsschwelle oder Alarmschwelle);
c) Beginn und Dauer der
Überschreitung;
d) höchste 1-Stunden- und
8-Stunden-Mittelwerte der Konzentration.
2. Vorhersage für den
kommenden Nachmittag/Tag (die kommenden
Nachmittage/Tage):
a) geografisches
Gebiet der erwarteten Überschreitung der Informations-
oder Alarmschwelle;
b) erwartete
Änderung der Belastung (Verbesserung, Stabilisierung,
Verschlechterung).
3. Informationen über
betroffene oder gefährdete Bevölkerungsgruppen, mögliche
gesundheitliche Auswirkungen und empfohlenes Verhalten:
a) Beschreibung
möglicher Symptome;
b) der betroffenen
oder gefährdeten Bevölkerung empfohlene
Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel Empfehlung, dass
ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im
Freien und besondere sportliche Ausdauerleistungen
vermieden werden sollten;
c) weitere
Informationsquellen.
4. Informationen über
vorbeugende dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der
Belastung oder Exposition:
a) Angabe der wichtigsten
Verursachergruppen;
b) Empfehlungen für dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der
Emissionen.
5. Informationen über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos oder von Dauer und Ausmaß einer Überschreitung der Alarmschwelle.
Die natürliche Ozonkonzentration
liegt bei 40 - 80 µ/m³ Luft.
Produkte, die die Ozonschicht
schädigen, werden mit dem
GHS-Gefahrenhinweis EUH59
"Schädigt die Ozonschicht" versehen.