CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SMOG - OZON

Das Wort Smogist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern

smoke = Rauch und fog= Nebel.

Bezeichnet wird hiermit eine austauscharme Wetterlage (Inversionslage). Hierbei herrschen geringe Windgeschwindigkeiten und eine in der Höhe zunehmenden Temperatur, die bewirkt, dass die unteren Luftschichten mit den Schadstoffansammlungen festgehalten werden.

Diese gesundheitlich relevanten Belastungen sind besonders für das Herz-Kreislauf-System als auch für die Atemwege gefährlich.

Beginn und Ende der Smog-Alarmstufen werden über Rundfunk, Fernsehen, Presse oder auf andere Weise bekannt gegeben und es wird laufend über die Entwicklung der Konzentrationswerte und die betroffenen Gebiete informiert und gegebenenfalls aufgefordert, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Link Aktuelle Luftdaten für Feinstaub, Ozon, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid beim Bundesumweltamt (UBA)

 

Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Schwellenwerte für die Ozonkonzentration (O₃) vor:

  1. Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 120 µg/m³
   Luft als höchster Achtstundenmittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
2. Informationsschwelle bei 180 µg/m³ Luft als Einstundenmittelwert
   Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen.
3. Alarmschwelle bei 240 µg/m³ Luft als Einstundenmittelwert
   Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung.

Hinweis 1! Die natürliche Ozonkonzentration liegt bei 40 bis 80 µ/m³ Luft.

Hinweis 2! Produkte, die die Ozonschicht schädigen, werden mit dem GHS-Gefahrenhinweis EUH59 "Schädigt die Ozonschicht" versehen.

 

Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10) vor:

Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt
 50 µg/m³
Luft des über den Tag gemittelten Grenzwertes, bei 35 geduldten Überschreitungen im Kalenderjahr.
 40 µg/m³ Luft des Jahresmittelwertes.
Hinweis! Die WHO empfiehlt 20 µg/m³

 

Die 39. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Immissionsgrenzwerte für diese bakteriengroßen Partikel (PM2,5) vor:

Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt
 25 µg/m³
Luft des Jahresmittelwertes.
Hinweis! Die WHO empfiehlt 10 µg/m³

Nanopartikel - Größenvergelich
UFP (ultrafeinne Partikel) haben eine Größe von bis zu 0,1 μm (PM 0,1)
Gemäß DIN oder ISO werden UFPs mit einer Größe von 1 bis 100 Nanometer (nm) definiert. In diesem Größenbereich bewegen sich beispielsweise Viren, Tabakrauch, Verbrennungspartikel von Biomasse und Holz, Dieselruß, Reifenabrieb, Bremsbelagabrieb.
Für diese Größe hat der Gesetzgeber (noch) keine Grenzwerte festgesetzt, obwohl diese Partikel über die Lungenbläschen in die Blutbahn und somit in alle Körperregionen gelangen können. UFPs werden demnach teilweise nicht mehr ausgeatmet.

Hinweis! PM steht für engl.: Particulate Matter (Feinstaub).
PM10 entsprechen 10 Mikrometer (10 µm oder 10.000 nm oder 0,01 mm);
PM2,5 entsprechen 2,5 Mikrometer (2,5 µm oder 2.500 nm oder 0,0025 mm);
PM0,1 entsprechen 0,1 Mikrometer (0,1 µm oder 100 nm oder 0,0001 mm).