SMOG - OZON

Das Wort Smog ist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern

smoke = Rauch und fog = Nebel.

Bezeichnet wird hiermit eine austauscharme Wetterlage (Inversionslage). Hierbei herrschen geringe Windgeschwindigkeiten und eine in der Höhe zunehmenden Temperatur, die bewirkt, dass die unteren Luftschichten mit den Schadstoffansammlungen festgehalten werden.

Beginn und Ende der Smog-Alarmstufen werden über Rundfunk, Fernsehen, Presse oder auf andere Weise bekannt gegeben und es wird laufend über die Entwicklung der Konzentrationswerte und die betroffenen Gebiete informiert und gegebenenfalls aufgefordert, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

 

Die 33. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) sieht folgende Schwellenwerte für die Ozonkonzentration vor:

1. Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 120 µg/m³ Luft als höchster 8-Stunden-Mittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

2. Informationsschwelle bei 180 µg/m³ Luft als 1-Stunden-Mittelwert
Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen.

3. Alarmschwelle bei 240 µg/m³ Luft als 1-Stunden-Mittelwert
Hier besteht bei kurzfristiger Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung.

 

Anlage 2 Information der Öffentlichkeit
(33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen)

Der Öffentlichkeit sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

1. Informationen über eine oder mehrere festgestellte Überschreitungen:
    a) Ort oder Gebiet der Überschreitung;
    b) Art der überschrittenen Schwelle (Informationsschwelle oder Alarmschwelle);
    c) Beginn und Dauer der Überschreitung;
    d) höchste 1-Stunden- und 8-Stunden-Mittelwerte der Konzentration.

2. Vorhersage für den kommenden Nachmittag/Tag (die kommenden Nachmittage/Tage):
    a) geografisches Gebiet der erwarteten Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle;
    b) erwartete Änderung der Belastung (Verbesserung, Stabilisierung, Verschlechterung).

3. Informationen über betroffene oder gefährdete Bevölkerungsgruppen, mögliche gesundheitliche Auswirkungen und empfohlenes Verhalten:
    a) Beschreibung möglicher Symptome;
    b) der betroffenen oder gefährdeten Bevölkerung empfohlene Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel Empfehlung, dass ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im Freien und besondere sportliche Ausdauerleistungen vermieden werden sollten;
    c) weitere Informationsquellen.

4. Informationen über vorbeugende dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Belastung oder Exposition:
    a) Angabe der wichtigsten Verursachergruppen;
    b) Empfehlungen für dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen.

5. Informationen über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos oder von Dauer und Ausmaß einer Überschreitung der Alarmschwelle.

 

Hinweis! Die natürliche Ozonkonzentration liegt bei 40 - 80 µ/m³ Luft.

Hinweis! Produkte, die die Ozonschicht schädigen, werden mit dem GHS-Gefahrenhinweis EUH59 "Schädigt die Ozonschicht" versehen.

 

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