SOZIALVERSICHERUNGSNUMMER

Unter dieser Nummer werden alle der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) gemeldeten Daten gespeichert.

Die Versicherungsnummer (VSNR) wird an jeden Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger vergeben und im Sozialversicherungsausweis eingetragen.

Dieser Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) ist bei Beginn einer Beschäftigung dem Arbeitgeber vorzulegen und bei bestimmten Beschäftigungsgruppen (z.B. Kellner, Kurierfahrer, Maurer, Taxifahrer, Schausteller) bei der Berufsausübung ständig mitzuführen und auf Verlangen den in § 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden vorzulegen (SGB IV § 99 Abs. 2).

Die Sozialversicherungsnummer mit lebenslänglicher Gültigkeit ist folgendermaßen aufgebaut:

 

50

010190

Z

50

4

Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers.

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin (4x, 5x, 6x).
Ab 1.10.2005 umbenannt in: „Deutsche Rentenversicherung Bund“.
Die Allgemeine Rentenversicherung vereinigt seit dem 1.1.2005 die Angestelltenversicherung und die Arbeiterrentenversicherung.

Landesversicherungsanstalten für Arbeiter und Handwerker (0x, 1x, 2x).
Die Landesversicherungsanstalten (LVAen) fungieren ab 1.1.2005 als Regionalträger und nennen sich dann

„Deutsche Rentenversicherung… z.B. Baden-Württemberg“.

Bundesknappschaft (8x), Bahnversicherungsanstalt (38) und Seekasse (39 Arbeiter, 79 Angestellte) fusionierten zum 1.1.2005 zur

„Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.

 

Tag, Monat, Jahr der Geburt.

 

Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens.

 

Seriennummer derjenigen Versicherten, die am gleichen Tag mit gleichem Anfangsbuchstaben des Nachnamens geboren sind.

00 bis 49 männliche Versicherte ;
50 bis 99 weibliche Versicherte. 

 

Prüfziffer, mit der die Richtigkeit der Versicherungsnummer kontrolliert wird.

 

§ 25 DEÜV - Unterrichtung des Arbeitnehmers

(1) Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten mindestens einmal jährlich bis zum 30. April eines Jahres für alle im Vorjahr durch Datenübertragung erstatteten Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung zu übergeben, die inhaltlich getrennt alle gemeldeten Daten ohne die Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung wiedergeben muss. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist die Bescheinigung unverzüglich nach Abgabe der letzten Meldung auszustellen.

 

 

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