SPENDEN
Sie wollen wissen, ob Ihre Spende auch diejenigen erreicht, für die
sie bestimmt ist. Zwölf grüne Sterne die den Schriftzug dzi umgeben, sind der Garant für seriöse Hilfsorganisationen. Spendenorganisationen können freiwillig auf Antrag das DZI Spenden-Siegel für jeweils ein Jahr erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und gleichzeitig eine Überprüfung ermöglicht wird.
Das Ziel des Spenden-TÜV, wie er im Volksmund auch genannt wird, ist Vertrauen zu schaffen, für Transparenz zu sorgen, die Hilfsbereitschaft der Menschen zu erhalten, die schwarzen Schafe vom Spendenmarkt fernzuhalten und eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe besonders für überregional tätige Hilfsorganisationen zu geben. Ein besonderes Augenmerk wird auf angemessene Werbe- und Verwaltungsausgaben gelegt. Hier hat die DZI eine Obergrenze von 35 % des Spendenaufkommens gesetzt, da es immer wieder vorkam, dass die Spendeneinnahmen von exorbitanten Verwaltungsausgaben wie hohe Aufwandsentschädigungen, Prämien, Reisekosten oder ein nicht vertretbares Maß an Repräsentationskosten aufgefressen wurden und somit der Verdacht nahe lag, dass das eigentliche Ziel der redlichen Hilfe gar nicht verfolgt wurde.
Unseriöse oder ausschließlich lokal tätige oder bei einem Notfallereignis kurzfristig ins Leben gerufene Hilfsorganisationen beantragen grundsätzlich kein Spenden-Siegel. Hier sollte bei einer beabsichtigten Spende ein Blick in den Geschäftsbericht vorgenommen werden oder die Art und Weise wie der Spendenempfänger auftritt, das Entscheidungskriterium sein.
Bei Spendensammlungen an der Haustür oder an öffentlichen Plätzen, lassen Sie sich im Zweifelsfall durch Einblick in den Spendenausweis oder die amtliche Sammlungserlaubnis (ist nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben) von der Seriosität überzeugen und achten Sie auf die verplombte Sammelbüchse.
Es bestehen folgende Vergabekriterien für die Zuerkennung des Spenden-Siegels:
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- wahre, eindeutige und sachliche Werbung in Wort und Bild (insbesondere keine aggressive Werbung, wie an das Mitleid appellierende Schreckensbilder oder ungewollte Telefonwerbung), - nachprüfbare, sparsame
(die Verwaltungskosten dürfen nicht mehr als 35 % der Gesamtausgaben betragen. und satzungsgemäße Verwendung der Mittel unter Beachtung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften (Organisation muss nach §§ 51 ff AO als steuerbegünstigt anerkannt sein), - eindeutige und nachvollziehbare Rechnungslegung, - Prüfung der Jahresrechnung und entsprechende Vorlage beim DZI, - interne Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan, - grundsätzlich keine Prämien, Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen für die Vermittlung von Spenden. |
>>> Weitere Informationen bei: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen DZI, Bernadottestraße 94, 14195 Berlin DZI