SPIELZEUG
Es ist allgemein bekannt, dass Kinder, insbesondere Kleinkinder und Säuglinge, beim Umgang mit Spielzeug nicht unbedeutenden Gefahren ausgesetzt sind.
Beispiele hierfür sind:
● Verschlucken von kleinen Spielzeugteilen, auch solchen, die Bonbons oder Früchten nachgeahmt sind.
● Strangulation an Gitterstäben und Netzen von Kinderbetten und Laufställen.
● Elektroschläge, die von Spielzeugtransformatoren ausgehen.
● Verletzungen an scharfen Kanten.
● Verletzungen durch unstabile Konstruktionen (Bruch, Umfallen, Verformung).
● Einklemmen und Amputation von Gliedmaßen an ungesicherten Klappmechanismen.
●
Vergiftungen, die von nicht speichelfesten Farben, Lacken und Kunststoffen ausgehen. (auf DIN 53160 achten!)
● Gesundheitliche Gefahren, die durch enthaltene
kef-Stoffe (krebserregende, erbgutverändernde
und fortpflanzungsgefährdende Stoffe) verursacht werden
können, z.B. durch Weichmacher in Kunststoffen.
● Horror- und Kriegswaffenspielzeug, welches Gewalt verniedlicht.
Nach den Vorgaben der Richtlinie 2009/48/EG über die
Sicherheit von Spielzeug, muss für Spielzeug, dass nicht zur Verwendung durch
Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist mit folgendem Warnhinweise versehen sein:
"Nicht für Kinder unter 36 Monaten
geeignet" oder "Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet" oder mit
diesem Piktogramms
mit entsprechendem Hinweise in der Gebrauchsanweisung über den Grund der
Warnung.
Tipp: Die faszinierende Welt der Schleich Figuren!
Um gutes, sicheres und geeignetes Spielzeug erkennen zu können, sollte auf diese Symbole und Gütezeichen geachtet werden:
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
CE-Zeichen Zeichen-Angabepflicht, jedoch keine Prüfungspflicht! |
Spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel und und Spielzeug für erprobtes und für (pädagogisch) gut befundenes Spielzeug. |
VDE-Zeichen für elektrische Sicherheit. |
GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") für technische Sicherheit. |
USK Unterhaltungssoftware Selbstkrontrolle. |
|
Dieses EU-Zeichen ist kein Verbraucherschutzzeichen und bedeutet nichts weiter, als dass ein Produkt den wesentlichen Anforderungen (Mindestanforderungen) an Sicherheit und Gesundheit entspricht. Die Einhaltung von EU-Normen wird vom Hersteller bestätigt. |
Am Rande bemerkt! LEGO |
Hohe Anforderungen an die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. |
Hohe Anforderungen an die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Hersteller muss das Produkt von einer zugelassenen Prüfstelle untersuchen und jährlich überwachen lassen. |
Auf übermäßige Gewalt oder Horror überprüfte und altersgerecht eingestufte Software.
USK Freigegeben: ohne Altersbeschränkung
|
Neben gefährlichem Spielzeug, sind auch Gebrauchsgegenstände im Haushalt eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Kinder jeden Alters, gegebenenfalls auch für ältere, verwirrte Erwachsene.
Beispiele hierfür sind:
Alkoholische Getränke (auch Reste davon)
Babypuder (Atemwegsverstopfung bei Wickelkindern!)
Badewanne und Dusche ohne rutschfeste Matte
Blumendünger
Brennende Kerzen
Duftöle (seit 1999 nur noch ungefärbt und unparfümiert erhältlich)
Farben und Lacke
Fenster, die nicht gegen öffnen von Kinderhand gesichert sind
Giftige Balkon- und Gartenpflanzen >>>
Giftnotrufe
Herdplatten (Küche allgemein)
Holzkohlengrillgeräte.
Hier gilt nicht nur Kinder fernhalten sonder auch wegen
der Verpuffungsgefahr keine Brandbeschleuniger aus der Heimwerkstatt verwenden.
Holzkohlengrills keinesfalls in
geschlossenen Räumen verwenden, auch nicht zur Restwärmenutzung, da es zu
lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftungen kommen kann.
Katzen (diese können sich wärmesuchend auf Nase und Mund von Babys legen)
Kinderbett in der Nähe von Steigleitungen (elektromagnetische Abstrahlungen!)
Klebstoffe
Lametta
Luftballone (Erstickungsgefahr beim Verschlucken!)
Medikamente, Vitaminpräparate
Messer
Näh- und Strickutensilien, Schnüre
Plastiktüten (Erstickungsgefahr!)
Putz- und Reinigungsmittel
PVC-haltige Spielwaren
Reißzwecken
Scheren
Schminkutensilien
Schreibgeräte
Steckdosen (RCD-Schalter bieten hohe Sicherheit)
Streichhölzer und Feuerzeuge
Tabakwaren (Zigarettenkippen!)
Tischdecken, wenn über die Tischkante hängend
Toilettentüren, die von Außen nicht geöffnet werden können
Treppen
Undurchsichtige Getränkedosen und Getränkeflaschen, in die unbemerkt stechende Insekten eindringen können
Ungesicherte Batteriefächer (Verschluckungsgefahr von Knopfbatterien)
Weichspüler in Karton-Verpackungen die Milchverpackungen ähneln
Wunderkerzen oder Sternwerfer (giftige Gasentwicklung!)
Zahnstocher
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt aktuell vor gefährlichen Produkten, insbesondere Spielzeug und Elektroartikel. Schnellwarnsystem (RAPEX).
Hier suchen: Produkte & Kennzeichnung > Produktsicherheit (RAPEX)




