STURMWARNUNG AN SEEN UND MEEREN
Sturmvorwarnung
Aufleuchten von gelben Blinklichtern mit 40 Blitzen in der Minute.
Maßnahme: Wetterentwicklung und Blinklichter sind aufmerksam zu beobachten.
Sturmwarnung
Aufleuchten von gelben Blinklichtern mit 90 Blitzen in der Minute.
Maßnahme: Bootsfahrer, Segler, Surfer und Badende müssen umgehend das Ufer ansteuern.
International gültige Hinweise für Badende bei Sturm!
Gelbe Flagge oder
gelber Ball: Warnung! Vom Baden wird abgeraten.
Rote Flagge oder
roter Ball: Baden verboten!
Schwarze Flagge: Tödliche Gefahr! (z.B. Haie im Badebereich)
Diese Zusatzflagge
kennzeichnet Strände oder Strandbereiche ohne Badeaufsicht.

In der Zukunft werden die Badegefahren an Stränden
und Badegewässern im Binnenland weltweit einheitlich
nach den Empfehlungen des Weltverbandes der nationalen
Wasserrettungsorganisationen (International Life
Saving Federation -ILS) gekennzeichnet.
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Geringe Gefahr - Baden erlaubt
(Badebereich kann jedoch unbeaufsichtigt sein) |
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Mittlere Gefahr - Baden gefährlich |
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Hohe Gefahr - Baden verboten
Gefährliche Strömungen,
Sturm |
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Gefahr durch gefährliche Meerestiere.
Haie, Quallenplage, Bakterien |

Warnung
vor Quallen (jellyfish) |
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Badebereich unter Aufsicht
von Rettungsschwimmern |
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Kein öffentlicher
Badebereich |
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Bereich für Wassersportler reserviert.
Hier ist das Schwimmen
verboten. |
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Für nicht angetriebene Wasserfahrzeuge
verboten
(z.B. keine Surfbretter) |
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Windsack Orange
(Hinweis auf Windrichtung
Land zur See mit der Gefahr der abgetrieben zu
werden) |
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Badeverbot in
Schifffahrtsstraßen |
Wer sich bei roter Beflaggung,
also einem absoluten Badeverbot, trotzdem ins Wasser
begibt, muss in einigen Ländern mit einem Bußgeld
rechnen. Abgesehen davon bringt man sich mit dieser
unvernünftigen Handlung nicht nur selbst in Gefahr
sondern gefährdet auch einen etwaigen Retter oder
ein Retterteam.
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