TAG DES OFFENEN DENKMALS
Künstlerisch wertvolle oder kultur- oder kunstgeschichtlich bedeutsame Denkmäler der Vergangenheit sind besonders schutzwürdig und werden mit diesem ultramarinblau-weißen Symbol (Spitze zeigt nach unten) gekennzeichnet.
Die Völkergemeinschaft hat ein international verbindliches Schutzzeichen für die Kennzeichnung von Kulturgut eingeführt, das den schützenswerten Status zum Ausdruck bringt.
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Internationales Schutzzeichen für die Kennzeichnung von Kulturgut nach der Haager Konvention.
(Schutzzeichen in den Farben Cremeweiß/Ultramarinblau wird in mindestens 2,50 m Höhe am Objekt befestigt)
Der Denkmalschutzgedanke wird immer weiter ausgeweitet und umfasst jetzt nicht nur Burgen, Schlösser, Gehöfte, alte Rathäuser und ähnliche Bauwerke, sondern auch Stadtviertel (Denkmalzonen), archäologische Ausgrabungsstätten oder historische Industrieanlagen wie Schleusen, Wasserpumpanlagen oder Dampfmaschinen.
Einmal im Jahr haben historisch interessierte Bürger die Gelegenheit, besonders ausgesuchte kunsthistorische Stätten aufzusuchen und die Einzigartigkeiten und Schönheiten des kulturellen Erbes hautnah zu erleben. Dieser "Tag des offenen Denkmals" findet jährlich am zweiten Septembersonntag europaweit statt. Welche Denkmäler sodann geöffnet werden, ist der regionalen Tagespresse zu entnehmen.
Der Europarat hat in ganz
Europa den
”European Heritage Day”
verbreitet. In Deutschland wird dieser Tag seit 1993 bundesweit
begangen.
>>> www.tag-des-offenen-denkmals.de
Die Abkürzungen dieser Denkmalinschriften bedeuten:
H.M.P. lat.: hoc monumentum posuit (. erbaute/errichtete dieses Denkmal)
H.M.F.E. lat.: hoc monumentum fieri fecit (. ließ sich dieses Denkmal bauen)
A.D. lat.: anno domini (im Jahre des Herrn) - Die Jahreszahl steht entweder vor oder hinter A.D.
>>> Liste der 100 am meisten bedrohten Denkmäler www.worldmonumentswatch.org
