TASCHENGELDRICHTWERTE
(Bitte auf den Geldschein klicken)
|
Im Vorschulalter |
einige 10-Cent-Stücke |
|
5-Jährige wöchentlich |
€ 0,50 |
|
6-Jährige wöchentlich |
€ 1,50 |
|
7-Jährige wöchentlich |
€ 2,00 |
|
8-Jährige wöchentlich |
€ 2,50 |
|
9-Jährige wöchentlich |
€ 3,00 |
|
10-Jährige monatlich |
€ 15,00 |
|
11-Jährige monatlich |
€ 18,00 |
|
12-Jährige monatlich |
€ 20,00 |
|
13-Jährige monatlich |
€ 25,00 |
|
14-Jährige monatlich |
€ 30,00 |
|
15-Jährige monatlich |
€ 35,00 |
|
16-Jährige monatlich |
€ 40,00 |
|
17-Jährige monatlich |
€ 52,00 |
|
ab 18 Jahren monatlich |
€ 70,00 |
|
(Diese Tabelle wurde aus Empfehlungen von Banken und Jugendämtern nach dem Stand des Jahres 2011 entwickelt) |
|
|
Au-pairs monatlich Quelle: Bundesagentur für Arbeit 06/2010 |
€ 260,00 |
|
Ehepartner gegenüber dem verdienenden Ehepartner |
5 % bis 7 % |
|
Heimbewohner (geregelt in § 35 Abs. 2 SGB XII - angemessener Barbetrag zur persönlichen Verfügung) |
Stand 1.1.2012 für über 18-Jährige: € 100,98 |
Diese Empfehlungen (verbindliche Richtlinien existieren nicht) werden von Zeit zu Zeit von den Jugendämtern den geänderten Preisentwicklungen angepasst und können auch dort aktuell erfragt werden.
Die jährlichen Erhebungen des LBS Kinderbarometers ergeben
beispielsweise für 2008/2009 aufgrund von Befragungen ein für Mädchen um
durchschnittlich etwa 3 € niedrigeres Taschengeld gegenüber dem von Jungen.
Um Kinder an finanzielle Regelmäßigkeiten zu gewöhnen, sollte das Taschengeld immer zum gleichen Zeitpunkt zuverlässig in der vereinbarten Höhe bezahlt werden. Auch Kinder wohlhabender Eltern sollten ein Taschengeld in ähnlicher Höhe wie das der Freunde und Schulkameraden erhalten.
So wie Kindern und Jugendlichen die Gewährung von Taschengeld eine Lebensweise bieten soll, die es erlaubt, Anschaffungen jeglicher Art ohne Zustimmung und Rechenschaft gegenüber dem gesetzlichen Vertreter (hierzu sagt der Gesetzgeber in § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.) vornehmen zu können, gilt auch für Hausfrauen und Hausmänner eine entsprechende Taschengeldempfehlung.
In diesem Fall hat, einem BGH-Urteil zufolge, der Taschengeldberechtigte gegenüber dem verdienenden Partner einen Anspruch auf mindestens 5 % bis höchstens 7 % des verfügbaren Einkommens.