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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


TASCHENGELDRICHTWERTE

 

 

 

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Taschengeldempfehlungen für wirtschaftlich von den Eltern abhängige Jugendliche/Schüler
(Quelle Tabelle "< 6" bis "ab 18 Jahren": Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts zum Taschengeld für 2020, Aktualisierung ab Herbst 2024)
Im Vorschulalter einige 10-Cent-Stücke
< 6-Jährige wöchentlich 0,50 - 1,00 €
6-Jährige wöchentlich 1,00 - 1,50 €
7-Jährige wöchentlich 1,50 - 2,00 €
8-Jährige wöchentlich 2,00 - 2,50 €
9-Jährige wöchentlich 2,50 - 3,00 €
10-Jährige monatlich 16,00 - 18,50 €
11-Jährige monatlich 18,50 - 21,00 €
12-Jährige monatlich 21,00 - 23,50 €
13-Jährige monatlich 23,50 - 26,00 €
14-Jährige monatlich 26,00 - 31,00 €
15-Jährige monatlich 31,00 - 39,00 €
16-Jährige monatlich *) 39,00 - 47,00 €
17-Jährige monatlich *) 47,00 - 63,00 €
ab 18 Jahren monatlich *) 63,00 - 79,00 €
*) ab 16 Jahren für Jugendliche (z. B. Schüler), die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind.

Au-pairs monatlich mindestens
(von Gasteltern zu zahlen) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 06/2010  Link Gütegemeinschaft Au pair e.V.

€ 280,00
Ehepartner gegenüber dem verdienenden Ehepartner

5 % bis 7 %
des verfügbaren Einkommens

Heimbewohner
(geregelt in § 35 Abs. 2 SGB XII - angemessener Barbetrag zur persönlichen Verfügung)
Stand 1.1.2024 für über 18-Jährige:

mindestens 152,01 €

mindestens 27 % des Eckregelsatzes (563 €).

 

 

👉 Die jährlichen Erhebungen des LBS Kinderbarometers ergeben beispielsweise für 2008/2009 aufgrund von Befragungen ein für Mädchen um durchschnittlich etwa 3 € niedrigeres Taschengeld gegenüber dem von Jungen.

 

Um Kinder an finanzielle Regelmäßigkeiten zu gewöhnen, sollte das Taschengeld immer zum gleichen Zeitpunkt zuverlässig in der vereinbarten Höhe bezahlt werden. Auch Kinder wohlhabender Eltern sollten ein Taschengeld in ähnlicher Höhe wie das der Freunde und Schulkameraden erhalten.

So wie Kindern und Jugendlichen die Gewährung von Taschengeld eine Lebensweise bieten soll, die es erlaubt, Anschaffungen jeglicher Art ohne Zustimmung und Rechenschaft gegenüber dem gesetzlichen Vertreter (hierzu sagt der Gesetzgeber in § 110 BGB - Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.) vornehmen zu können, gilt auch für Hausfrauen und Hausmänner eine entsprechende Taschengeldempfehlung.

In diesem Fall hat, einem BGH-Urteil zufolge, der Taschengeldberechtigte gegenüber dem verdienenden Partner einen Anspruch auf mindestens 5 % bis höchstens 7 % des verfügbaren Einkommens.

 

Und so wurde das Thema Taschengeld in vergangenen Zeiten geregelt …

Nadelgeld (Spillgeld, Spielgeld, Trüffelgeld),
ursprünglich Gaben, die der Mann der Frau zur Bestreitung ihrer persönlichen Ausgaben für Kleidung, Leibwäsche u. dgl. zuwendet. Bei Abschluß von Ehen des hohen Adels ist es üblich, in den Eheverträgen den Betrag des Nadelgeldes zu bestimmen. Mitunter bezeichnet N. auch eine jährliche Rente für ledige Töchter des Souveräns, die vom Staat oder aus dem Hausvermögen von dem Eintritt der Volljährigkeit bis zur Verheiratung der Prinzessinnen zu zahlen ist.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14, Leipzig 1908