WANDFARBEN

Qualitätsmerkmale nach EN 13 300 bei Wandfarben.    Beispiel einer Wandfarbenkennzeichnung

 

Kontrastverhältnis (Deckvermögen - Opazität)

Klasse 1

Deckkraft besser oder gleich

  99,5 %

   hoch deckend

Klasse 2

Deckkraft besser oder gleich

  98,0 %

   gut deckend

Klasse 3

Deckkraft besser oder gleich

  95,0 %

 

Klasse 4

Deckkraft weniger als

  95,0 %

 

 

Billigprodukte sind meistens nicht gekennzeichnet und haben in der Regel eine geringe Deckkraft (Klasse 3 oder schlechter) und damit indirekt auch eine geringe Ergiebigkeit. Das bedeutet - wegen der geringeren Deckkraft - mindestens zweimal streichen, was dann die Reichweite deutlich reduziert

Ergiebigkeitshinweise dienen der Errechnung der benötigten Menge (z.B. 8 m²/l)

 

Nassabriebbeständigkeit (Reinigungsfähigkeit)

Klasse 1

<   5 µm

bei 200 Hüben

 

Klasse 2

≥   5 µm bis 20 µm

bei 200 Hüben

Scheuerbeständig

Klasse 3

≥ 20 µm bis 70 µm

bei 200 Hüben

Waschbeständig

Klasse 4

< 70 µm

bei   40 Hüben

 

Klasse 5

≥ 70 µm

bei   40 Hüben

 

Damit Wände von Flur, Küche oder Kinderzimmer häufiges Reinigen mit nassem Schwamm schadlos überstehen, sollte für diese Bereiche mindestens Klasse 2 gewählt werden.

 

Glanzgrade

glänzend

Messwinkel 60 °

Reflektometerwert ≥ 60 ± 5

mittlerer Glanz

Messwinkel 60 ° / 85 °

Reflektometerwert < 60 ≥ 10

matt

Messwinkel 85 °

Reflektometerwert < 10

stumpfmatt

Messwinkel 85 °

Reflektometerwert < 5

 

Blauer Engel RAL-UZ 102 Auszug aus den Vergabekriterien der RAL-UZ 102 (Stand April 2006):

  • Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, z.B. Lösemittel, Konservierungsmittel, produktionsbedingte Begleitstoffe (VOC engl.: Volatile Organic Compounds), darf den Höchstwert von 700 ppm nicht überschreiten.

  • Ausschluss von giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen und Zubereitungen.

  • Pigmente dürfen keine Blei-, Cadmium- oder Chrom-VI-Verbindungen enthalten. Technisch unvermeidbare Verunreinigungen dürfen bis zu 100 ppm, bzw. bei Blei bis zu 200 ppm im Rohstoff enthalten sein.

  • Die Wandfarben dürfen keine Biozide enthalten.

  • Der Gehalt an freiem Formaldehyd darf 10 mg/kg (10 ppm) nicht überschreiten.

  • Die Wassergefährdungsklasse 1 (WKL 1 - schwach wassergefährdend) muss erfüllt werden.

  • Die Wandfarbe muss üblichen Qualitätsanforderungen an die Gebrauchstauglichkeit entsprechen: Haftfestigkeit, Härte, Trocknungsverhalten, Lichtechtheit, Elastizität, ggf. Deckfähigkeit, Oberflächenbeständigkeit gegen Haushaltschemikalien, Waschbeständigkeit gegenüber bestehenden DIN-Normen.

  • Verbot von verharmlosenden Werbeaussagen wie z.B. "Nicht giftig" oder "Nicht gesundheitsschädlich".

  • Deklaration der Inhaltsstoffe und Hinweise auf gesundheitliche Gefahren, verarbeitungstechnische Vorkehrungen und umweltgerechte Entsorgung auf dem Gebinde und dem technischen Merkblatt.

Hinweis! Farben in geschlossenen als auch angebrochenen Farbeimern sind nur begrenzt haltbar.. Auf dem Gebinde sollte dieser oder ein ähnlicher Hinweis nicht fehlen: "Zu verbrauchen bis … "
 

>>> Gefahrensymbole_ghs
>>> Gefahrstoff-Informationssystem GIS-Code (Produkt-Code)
>>> Giftnotrufzentralen

 

 

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