WANDFARBEN
Qualitätsmerkmale nach EN 13 300
bei Wandfarben.

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Kontrastverhältnis (Deckvermögen - Opazität) |
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Klasse 1 |
Deckkraft besser oder gleich |
99,5 % |
hoch deckend |
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Klasse 2 |
Deckkraft besser oder gleich |
98,0 % |
gut deckend |
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Klasse 3 |
Deckkraft besser oder gleich |
95,0 % |
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Klasse 4 |
Deckkraft weniger als |
95,0 % |
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Billigprodukte sind meistens nicht gekennzeichnet und haben in der Regel eine geringe Deckkraft (Klasse 3 oder schlechter) und damit indirekt auch eine geringe Ergiebigkeit. Das bedeutet - wegen der geringeren Deckkraft - mindestens zweimal streichen, was dann die Reichweite deutlich reduziert
Ergiebigkeitshinweise dienen der Errechnung der benötigten Menge (z.B. 8 m²/l)
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Nassabriebbeständigkeit (Reinigungsfähigkeit) |
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Klasse 1 |
< 5 µm |
bei 200 Hüben |
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Klasse 2 |
≥ 5 µm bis 20 µm |
bei 200 Hüben |
Scheuerbeständig |
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Klasse 3 |
≥ 20 µm bis 70 µm |
bei 200 Hüben |
Waschbeständig |
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Klasse 4 |
< 70 µm |
bei 40 Hüben |
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Klasse 5 |
≥ 70 µm |
bei 40 Hüben |
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Damit Wände von Flur, Küche oder Kinderzimmer häufiges Reinigen mit nassem Schwamm schadlos überstehen, sollte für diese Bereiche mindestens Klasse 2 gewählt werden.
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Glanzgrade |
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glänzend |
Messwinkel 60 ° |
Reflektometerwert ≥ 60 ± 5 |
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mittlerer Glanz |
Messwinkel 60 ° / 85 ° |
Reflektometerwert < 60 ≥ 10 |
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matt |
Messwinkel 85 ° |
Reflektometerwert < 10 |
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stumpfmatt |
Messwinkel 85 ° |
Reflektometerwert < 5 |
Blauer Engel
Auszug aus den Vergabekriterien der RAL-UZ 102 (Stand April 2006):
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Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, z.B. Lösemittel, Konservierungsmittel, produktionsbedingte Begleitstoffe (VOC engl.: Volatile Organic Compounds), darf den Höchstwert von 700 ppm nicht überschreiten.
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Ausschluss von giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffen und Zubereitungen.
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Pigmente dürfen keine Blei-, Cadmium- oder Chrom-VI-Verbindungen enthalten. Technisch unvermeidbare Verunreinigungen dürfen bis zu 100 ppm, bzw. bei Blei bis zu 200 ppm im Rohstoff enthalten sein.
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Die Wandfarben dürfen keine Biozide enthalten.
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Der Gehalt an freiem Formaldehyd darf 10 mg/kg (10 ppm) nicht überschreiten.
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Die Wassergefährdungsklasse 1 (WKL 1 - schwach wassergefährdend) muss erfüllt werden.
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Die Wandfarbe muss üblichen Qualitätsanforderungen an die Gebrauchstauglichkeit entsprechen: Haftfestigkeit, Härte, Trocknungsverhalten, Lichtechtheit, Elastizität, ggf. Deckfähigkeit, Oberflächenbeständigkeit gegen Haushaltschemikalien, Waschbeständigkeit gegenüber bestehenden DIN-Normen.
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Verbot von verharmlosenden Werbeaussagen wie z.B. "Nicht giftig" oder "Nicht gesundheitsschädlich".
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Deklaration der Inhaltsstoffe und Hinweise auf gesundheitliche Gefahren, verarbeitungstechnische Vorkehrungen und umweltgerechte Entsorgung auf dem Gebinde und dem technischen Merkblatt.
Farben
in geschlossenen als auch angebrochenen Farbeimern sind nur begrenzt
haltbar.. Auf dem
Gebinde sollte dieser oder ein ähnlicher Hinweis nicht
fehlen: "Zu verbrauchen bis … "
>>> Gefahrensymbole_ghs
>>>
Gefahrstoff-Informationssystem GIS-Code
(Produkt-Code)
>>> Giftnotrufzentralen