WEISSER RING

Dort, wo staatliche Hilfe nicht zu erlangen ist oder nicht ausreicht, setzt die private Hilfsorganisation "WEISSER RING e.V." in Mainz für unschuldig in Not geratene Opfer von kriminellen Straftaten ein.

Weißer Ring

Der Gesetzgeber hat am 16.5.1976 ein bundeseinheitliches Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Kraft gesetzt, welches Opfern von kriminellen Gewalttaten (hierzu gehören z.B. Körperverletzungen oder sexueller Missbrauch, jedoch nicht die tätlichen Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers; in solchen Fällen ist die "Verkehrsopferhilfe e.V." in Hamburg zuständig) bestimmte Ansprüche sichert, diese jedoch erfahrungsgemäß langwierige Ermittlungen erfordern. Eine wenig bekannte Leistung nach dem OEG ist eine mögliche Rente.

Hier setzt bereits die Hilfe des "WEISSEN RINGES" ein, in dem die ehrenamtlichen Mitarbeiter das betroffene Opfer an die Hand nehmen, um mit Rat und Tat die vorliegenden Hürden zu nehmen und somit die bereits erlittenen Schäden physischer, psychischer und wirtschaftlicher Art soweit wie möglich zu lindern. Diese Hilfeleistung gilt auch für Opferangehörige.

 

Hinweis!  Zentraler Opfer-Notruf:  01803 - 34 34 34         >>>   WEISSER RING Landesbüros

 

 

www.code-knacker.de    print

 

zurück       weiter nächster Lexikoneintrag





A B C D
E F G H
I J K L
M N O P
Q R S T
U V W X
Y Z DL 123
Google
 
Web Code-      knacker