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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


WELTKULTURERBE DER UNESCO

Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, Sitz in Paris) hat sich zum Ziel gesetzt, weltweit besonders schützenswerte Kultur- und Naturdenkmäler der Menschheit für zukünftige Generationen auszuwählen, vor Verfall oder Beschädigung zu schützen und zu erhalten. Hierunter fallen Kulturdenkmäler (Burgen, Kirchen, Historische Altstädte, Gebäudegruppen, Monumentale Malerei) genauso wir Naturdenkmäler (Flusstäler, Naturparks, Landschaften, Gebiete, die einen Lebensraum für bedrohte Tiere und Pflanzen bilden).

Kleine Auswahl der 1.199 geschützten Natur- und Kulturerbestätten,
davon 52 in Deutschland
Kennzeichnungs-Symbol
"Emblem des Erbes der Welt"
Karolingisches Westwerk und Civitas Corvey (siehe Foto)
Oberes Mittelrheintal
Wartburg
Hansestadt Lübeck
Völklinger Hütte
Berliner Museumsinsel
Kölner Dom
Wallfahrtskirche "Die Wies"
Altstadt von Salzburg (Österreich)
Historisches Zentrum von Wien (Österreich)
Benediktinerkloster St. Gallen (Schweiz)
Assisi (Italien)
Mühlenanlagen in Kinderdijk-Elshout (Niederlande)
Altstadt von Brügge (Belgien)
Altstadtviertel und Festungen von Luxemburg (Luxemburg)
Altstadt von Marrakesch (Marokko)
UNESCO - Welterbe "Emblem des Erbes der Welt"

Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.

Kriterien für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste

Die grundsätzliche Definition des Begriffs "Welterbe" ist durch die Welterbekonvention von 1972 erfolgt. Maßgebend ist die herausragende universelle Bedeutung des Kulturguts aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen.

Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren der insgesamt zehn UNESCO-Kriterien, von denen die ersten sechs insbesondere für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften einschlägig sind

"Das Komitee betrachtet ein Gut als von außergewöhnlichem universellem Wert, wenn das Gut einem oder mehreren der folgenden Kriterien entspricht. Angemeldete Güter sollten daher:

1. ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen;

2.  für einen Zeit- oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen;

3. ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

4. ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen;

5. ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird;

6. in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte);

7. überragende Naturerscheinungen oder Gebiete von außergewöhnlicher Naturschönheit und ästhetischer Bedeutung aufweisen;

8. außergewöhnliche Beispiele der Hauptstufen der Erdgeschichte darstellen, einschließlich der Entwicklung des Lebens, wesentlicher im Gang befindlicher geologischer Prozesse bei der Entwicklung von Landschaftsformen oder wesentlicher geomorphologischer oder physiographischer Merkmale;

9. außergewöhnliche Beispiele bedeutender im Gang befindlicher ökologischer und biologischer Prozesse in der Evolution und Entwicklung von Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeres-Ökosystemen sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften darstellen;

10. die für die In-situ-Erhaltung der biologischen Vielfalt bedeutendsten und typischsten Lebensräume, einschließlich solcher, die bedrohte Arten erhalten, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellem Wert sind."
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn

Unesco Welterbe Corvey
Beispiel: Unesco Welterbe Corvey

 

Link Gefährdetes Natur- und Kulturerbe wird von der UNESCO in eine "Rote Liste" aufgenommen.

 

👉 Ein UNESCO-Welterbetag findet jeweils am 1. Sonntag im Juni satt.