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W-LAN-FUNKNETZWERK

Symbole, die auf von Hackern mit Kreide auf Hauswänden oder Bürgersteigen markiert werden (Warchalk-Symbole) und überwiegend in Städten zu finden sind, geben Hinweise auf ungesicherte Funknoten im drahtlosen Funknetzwerk mit Intranet- oder  Internetzugang WLAN (Wireless Local Area Network). Hier kann sich unter Umständen jeder unberechtigt einwählen und erhält damit kostenlosen Internetzugang.

Wer ein eigenes WLAN installiert, sollte unbedingt die vorgesehenen Verschlüsselungsmöglichkeiten ("Encryption") aktivieren und die Übertragung des Netzwerknamens (SSID) deaktivieren. Bei der Vergabe von Passwörtern darf keinesfalls der Familienname gewählt werden, denn sonst könnte gegebenenfalls der Hacker an der Klingelleiste auch noch die dazugehörige Wohnung zuordnen. Zusätzliche Sicherheit bietet die Nennung der zugelassenen Rechner in einer Liste.

 

WLAN (Beispiel für Hotsspot -Zone)            WLAN Open Node  WLAN Closed Node  WLAN WEP Node

 

Open Node (offener Knoten): Hier ist das WLAN unverschlüsselt und bietet direkten Internetzugang.

Closed Node
(geschlossener Knoten): Hier befindet sich ein geschlossenes WLAN. Es besteht kein direkter Internetzugang.

 

Wep Node (WEP = Wireless Engrypt Protokol): An diesem Access Point (Zugangspunkt) werden nur WEP-verschlüsselte Daten übertragen. Um Zugang zu bekommen, muss erst der WEP-Code entschlüsselt werden.

 

Wep Node: An diesem Access Point (Zugangspunkt) werden nur verschlüsselte Daten übertragen. Um Zugang zu bekommen, muss erst der Code entschlüsselt werden z.B. WEP (Wired Equivalent Privacy) oder der zuverlässigere und neuere WPA-Verschlüsselungscode (WPA = Wi-Fi Protected Access oder WPA-PSK =  -Pre-Shared Key). Noch sicherer ist WPS (Wi-Fi Protected Setup).

MAC-Adresse: Jede Netzwerkkomponente besitz diese physikalische Media-Access-Control-Adresse. Werden im MAC-Filter des Routers nur die von Ihnen bestimmten PSc im Netzwerk zugelassen, so wird damit die Sicherheit des WLANs zusätzlich und effizient erhöht.

 

Hier können Sie nach öffentlichen Hotspots in Deutschland suchen (Hotspotfinder)

 

Hinweis!  Werden über ungesicherte WLAN-Verbindungen urheberrechtswidrige Aktivitäten, z.B. Downloads oder Tauschbörsenteilnahme vorgenommen, so gerät der Betreiber gegebenenfalls in Erklärungsnot oder kann sogar haftbar gemacht werden.
Das Landgericht Hamburg hat hierzu am 26.07.2006 in einem Urteil (Az. 308 O 407/06) eine Haftung bejaht.

Auch der BGH hat mit seinem Urteil vom 12.5.2010 (Az. I ZR 121/08) für Privatleute eine ausreichend passwortgeschützte WLAN-Router-Sicherung gefordert. Wird die WLAN-Verbindung widerrechtlich von Dritten genutzt, fallen maximal 100 € Abmahnkosten an. Weitere Schadenersatzansprüche hat der BGH verneint.

 

 

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