ZEITUNGSINSERATE - KURZZEICHEN IM IMMOBILIENMARKT

AB

Altbau (übliche Definition: Baujahr bis 1950; nach 1950 = Bestandsbau)

AL, Abl.

Ablöse

App.

Appartement

Ausst.

Ausstattung

Bad m.F.

Bad mit Fenster

BaWa

Badewanne

Bd.

Bad/Bäder

Bek.

Betriebskosten

bezf.

bezugsfertig

BGF

Brutto-Grundfläche (Summe der Grundflächen von allen Geschossebenen. Diese gliedert sich in KGF und NGF)

BHKW

Blockheizkraftwerk (mit Gas oder Dieselkraftstoff betriebener Automotor mit hohem Wirkungsgrad zur Wärme- und Stromerzeugung im Wohnhaus)

BHS

Bauernhaus

Bj. 98

Baujahr 1998

BK

Betriebskosten

Blk.

Balkon (frz. Blk. = bis zum Boden reichendes Fenster, das gegen ein Herausfallen durch ein brüstungshohes Schmiedegitter geschützt wird)

BRH

Brüstungshöhe

BT

Bauträger

BUN

Bungalow (eingeschossiges Wohn- oder Ferienhaus mit flachem Dach)

BWM

Bruttowarmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten)

Diese Pauschal-Angabe ist unzulässig, da verbrauchsabhängige Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Sofern ein Mietvertrag den Regelungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) unterliegt, hat die Verbrauchsregelung Vorrang.
Hierzu erging am 19.07.2006 ein Urteil, BGH VIII ZR 212/05.

bzb.

beziehbar

DB

Duschbad

DFF

Dachflächenfenster

DG

Dachgeschoss

DH

Doppelhaus

DHH

Doppelhaushälfte

DI

Diele

DN x°

Dachneigung (z.B. 30° ; 45°)

Do.-Grg.

Doppelgarage

DR

Durchreiche

DT

Dachterrasse

DU

Dusche

DWR

Dauerwohnrecht

EA

Einzelappartement

EB

Erstbezug

EBK

Einbauküche

EbN

Erstbezug Neubau

EFFH

Einfamilienfertighaus

EFH

Einfamilienhaus

EG

Erdgeschoss (Parterre)

EG+1

Erdgeschoss und 1 Stockwerk (2, 3,…)

EK

Eigenkapital

ELW

Einliegerwohnung

erschl.

Erschlossen

ESH

Elektrospeicherheizung

Etg.

Etage

ETW-2ZKBD

Eigentumswohnung mit 2 Zimmern (3, 4,…) + Küche + Bad + Dusche

ETW-2ZKB+TG

Eigentumswohnung mit 2 Zimmern (3, 4,…) + Küche + Bad + Tiefgaragenstellplatz

EZW

Einzimmer-Wohnung

FbH

Fußbodenheizung

FD

Flachdach

FeWo

Ferienwohnung

FH

Fertighaus; Fernheizung

FK

Fremdkapital

freist.

freistehend

FZG

Freizeitgrund

FW

Fernwärme

Gal.

Galerie

Gart.

Garten

Gart.-Ant.

Gartenanteil

gfl.

gefliest

GFZ …

Geschossflächenzahl (Bebauungskennzahl)

GH

Gas(etagen)heizung

GMZ

Grundmietzeit

Grg.

Garage

GrESt

Grunderwerbsteuer

Grdst.

Grundstück

GRZ

Grundflächenzahl (Bebauungskennzahl)

G-WC

Gäste-WC

h

Uhrzeit (z.B. 14 h)

HH

Hinterhaus

HK

Heizkosten (HKV = Heizkostenvorschuss)

HM-Wng.

Hausmeisterwohnung

Hobby; Hob.

Hobbyraum

HP

Hochparterre (beträgt etwa die Hälfte der üblichen Geschosshöhe von 2.80 m, also etwa 1,40 m über dem Terrain. Die Räume darunter werden oft als Souterrain genutzt.)

HV

Hausverwaltung, Hausverwalter

Hs.

Haus

HWR

Hauswirtschaftsraum

Imm.

Immobilien

IWC

Innen-WC

JM € …

Jahresmiete in €

Ka.

Kamin

KB

Kachelbad

(EnEV2007):

KfW-Effizienzhaus 55

 

KfW-40-Haus

Der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Heizung und Warmwasser beträgt nach der EnEV (Energie-Einsparverordnung) weniger als 40 kWh pro Quadratmeter.

Außerdem darf der Transmissionswärmeverlust (H'T) 55 % nicht überschreiten.
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW gewährt entsprechende Fördermittel)

(EnEV2007):

KfW-Effizienzhaus 70

 

KfW-60-Haus

Der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Heizung und Warmwasser beträgt nach der EnEV (Energie-Einsparverordnung) weniger als 60 kWh pro Quadratmeter.

Außerdem darf der Transmissionswärmeverlust (H'T) 70 % nicht überschreiten.
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW gewährt entsprechende Fördermittel)

KG

Kellergeschoss

KGF

Konstruktions-Grundfläche (Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile wie tragende Wände, Schornsteine, Türöffnungen, Schächte, Stützen, Pfeiler)

Kl.

Keller

KM € …

Kaltmiete in €

KN, KoNi

Kochnische

Komf.

Komfort

KP

Kaufpreis

KT 3 MM

Kaution beträgt 3 Monatsmieten (auch: 3 MMK)

Lam.

Laminatfußboden

Lge.

Lage

einfache Lage
Nähe zu Gewerbegebieten, militärischen Einrichtungen, Entsorgungsanlagen.
Stadtrandgebiete mit unzureichender Infrastruktur und Verkehrsanbindung.

gute - mittlere Lage
Relativ ruhige Lage in der Innenstadt und in Innenstadtrandgebieten. Stadtrandlagen mit aufgelockerter Bebauung und guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt.

beste Lage
Ruhige Wohnviertel mit aufgelockerter Bebauung, ausreichender Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt. Gebiete, die traditionell durch ein hohes Sozialprestige geprägt sind.

LHS

Landhaus

Loft

Loftwohnung (engl: loft = Dachboden/Speicher) Ein zu Wohnzwecken umfunktionierter Lager- oder Fabrikraum, der oft eine ganze Etage umfasst. Wegen der hohen Decken auch hohe Heizkosten.

Logg.

Loggia (überdachter Balkon)

LuxA.

Luxusausstattung

Mais.

Maisonette (Wohnung umfasst 2 Stockwerke)

Mans.

Mansarde (Dachzimmer, Dachwohnung)

ME

Miteigentum

ME p.a.

Mieteinnahmen pro Jahr

m.F.

mit Fenster

MFH

Mehrfamilienhaus

MM

Monatsmiete

MMK

Monatsmiete(n) Kaution

Die Verjährung für Ansprüche auf Zahlung der Mietkaution beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand.

möbl.

möbliert (t-möbl. = teilmöbliert; v-möbl. = vollmöbliert)

Mte. € x/mtl.

Miete in € pro Monat

MV

Mietvertrag

MVZ

Mietvorauszahlung

NB

Neubau (Bau des laufenden Jahres, meist Erstbezug; EbN = Erstbezug Neubau)

NGeb

Nebengebäude

NEH

Niedrigenergiehaus

NF x m²

Nutzfläche in Quadratmetern

NGF

Netto-Grundfläche  (Die nutzbare Gesamtfläche aller Ebenen, vermindert um die Konstruktions-Grundfläche KGF, jedoch mit fest eingebauten Gegenständen wie Öfen, Heizkörper oder Treppen. Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche NF, Technische Funktionsfläche TF und Verkehrsfläche VF)

NK

Nebenkosten (+NK = zuzüglich Nebenkosten)

NM

Nachmieter

NR

Nichtraucher

NSP

Nachtspeicherheizung

OG

Obergeschoss (I.OG, II.OG,…)

OH

Ofenheizung

OK

Oberkante (z.B. Kellerdecke, Bodenplatte, Terrain)

Öl.

Ölheizung

ÖZH

Ölzentralheizung

o.L.

ohne Lift (z.B. 3.OG o.L.)

OT

Ortsteil

PH

Penthouse (Appartement auf dem Dach eines (Hoch-) Hauses)

Pk.

Parkettboden

Pool

Schwimmbecken

Prov.

Provision (+ Prov. = zuzüglich Provision; 0 Prov. = Provisionsfrei)

Ptr.

Parterre

PV

Photovoltaik (Sonnenenergie)

RA

renovierter Altbau

RB

Rohbau

RDM

Ring Deutscher Makler (Berufsorganisation)

REH

Reiheneckhaus, Reihenendhaus

ren.

renoviert

renbed.

renovierungsbedürftig

rest.

restauriert

RGB

Rückgebäude

RH

Reihenhaus

RMH

Reihenmittelhaus

san.

saniert

S-BLK

Südbalkon

SD

Satteldach

SE

Sondereigentum

S-Lge.

Südlage der Wohnung

SNR

Sondernutzungsrecht

Solarhaus 50+

Solarer Deckungsgrad > 50 % (Mehr als die Hälfte des Jahresheizungs- und Warmwasserbedarfs wird durch Sonnenenergie gedeckt)

Sout.

Souterrain (Kellergeschoss oder Tiefparterre. Ragt etwa 1,40 m über dem Terrain heraus. Das Geschoss darüber ist das Hochparterre)

SPK

Speisekammer

STH

Stadthaus (Ein- bis Dreifamilienhaus mit guter Grundstücksausnutzung)

SW-Lge.

Südwestlage der Wohnung

SZ

Schlafzimmer

TE

Teileigentum

Tep., TeBo

Teppichboden

Terr.

Terrasse

TF

Technische Funktionsflächen (Flächen, die der Unterbringung von betriebsbedingten Anlagen dienen: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Klimaanlage, Heizung, Abfallanlagen)

TG

Tiefgaragen-Stellplatz

tgw.

Teilgewerblich nutzbar

TH

Traufhöhe

UG

Untergeschoss

UM

Untermieter

VB

Verhandlungsbasis (auch: VB x €)

VDM

Verband Deutscher Makler (Berufsorganisation)

VF

Verkehrsflächen (Diese dienen dem Verkehr innerhalb eines Bauwerks, wie Eingangshallen oder Notausgänge. Nicht dazu gehören die Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, z.B. Gänge)

VH

Vorderhaus

VIL

Villa (vornehmes Einzelhaus)

VK

Verkaufspreis (auch: VK x € oder VK x €/m²)

VKF

Verkehrsfläche

VOB

Verdingungsordnung für Bauleistungen

WB

Wannenbad

WBS

Wohnberechtigungsschein

WC

engl.: water closet (Wasserklosett)

WE

Wohneinheit(en), Wohnungseigentum

WEG

Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentümergemeinschaft

WEP

Wochenendpendler

WF x m²

Wohnfläche in Quadratmetern

Weichen die tatsächlichen Mietflächen in Quadratmetern gegenüber denen im Vertrag genannten Mietflächen um weniger als 10 % nach oben oder unten ab, können nach gängiger BGH-Rechtsprechung daraus keine Nachforderungen oder Erstattungen des Mietzinses oder Kaufpreises begründet werden.

Besonders bei Balkonen, Loggien, Terrassen, Hobbyräumen, Nebenräumen oder Dachschrägen kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen bei der Flächenermittlung (Anrechnung zu ½, ⅓ oder ¼)

WG

Wintergarten, Wohngemeinschaft

WGH

Wohn-Geschäfts-Haus

Whg.

Wohnung

WiGa

Wintergarten

WM € …

Warmmiete (Bruttomiete) in €

WNF x m²

Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern

WoKü

Wohnküche

WoZi

Wohnzimmer

wt.

werktags

WW

Warmwasser

x m² Grd.

Gesamt-Grundstücksfläche in Quadratmetern

ZFH, 2-FH

Zweifamilienhaus

ZH; ZHzg.

Zentralheizung

ZKBD

Zimmer + Küche + Bad + Dusche (z.B. 2ZKB)

Zeichen für Quadratmeter (m²); oft verwendet aber gesetzlich nicht mehr zulässig ist die Abkürzung qm.

Für Alg II-Bezieher (Alg = ArbeitslosengeldI) werden Mieten nur für "angemessene" Wohnungsgrößen (einfache Ausstattung) nach den Grundsätzen der Sozialhilfe bezahlt, da eindeutige gesetzliche Regelungen fehlen.
Alleinstehende 45 bis 50 m²,
Zwei Personen 60 m² oder zwei Wohnräume,
Drei Personen 75 m² oder drei Wohnräume,
Vier Personen 85 bis 90 m² oder vier Wohnräume,
jede weitere Person zuzüglich 10 m²

1-BZ

Einbettzimmer

2-BZ

Zweibettzimmer

3-L-Haus

3-Liter-Haus (Heizölverbrauch bis 3 Liter pro m² im Jahr oder bis 3 m³ Erdgas pro m² im Jahr)


Wer bauen, anbauen, ausbauen oder ein Gebäude aufstocken will, ist an die im Bebauungsplan vorgeschriebenen baulichen Nutzungsgrößen gebunden:

BMZ

Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

GRZ

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Beispiel:
GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 600 m² Fläche die Errichtung eines Gebäudes von höchstens 240 m² Grundfläche (600 × 0,4 = 240)

GFZ

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Errechnung der Geschossflächen werden alle ausgebauten Räume von Außenmauer zu Außenmauer addiert.

Beispiel:
GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 600 m² Fläche 300 m² Geschossfläche (600 × 0,5 = 300)

Z

= Zahl der Vollgeschosse
Diese Zahl bestimmt die Anzahl der auf einem Grundstück zulässigen Vollgeschosse eines Gebäudes.

Beispiel:
Z 1 = ebenerdiges Vollgeschoss
Z 2 = ebenerdiges Vollgeschoss + Obergeschoss


Wie eine Wohnfläche ab 1.1.2004 zu berechnen ist, ergibt sich aus der "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche           (Wohnflächenverordnung - WoFlV)"       (Quelle: Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 56 Seite 2346 ff vom 25.11.2003 - Auszug)          

§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.

§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen
von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,

2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3. Geschäftsräume.

§ 3 Ermittlung der Grundfläche

(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
(2)  Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4. freiliegenden Installationen,
5. Einbaumöbeln und
6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.

(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3. Türnischen und
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und
2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.
Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.

§ 4 Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen (hierunter fallen auch Hobbyräume) sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

(Es werden z. B. berücksichtigt: Besonders gute Lagen, aufwändige Gestaltung von Balkon oder Terrasse, Ausrichtung zu einer verkehrsreichen Straße)

Diese Wohnflächenberechnung ist nur auf Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verbindlich anzuwenden und kann daher bei frei finanzierten Wohnungen nur der Orientierung dienen, da neben dieser noch andere Berechnungsvorschriften existieren. Mit dieser Verordnung ist eine gute Vergleichbarkeit zur ortsüblichen Miete möglich, da diese eine einheitliche Wohnflächenermittlung voraussetzt.

 

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