ZEITUNGSINSERATE - KURZZEICHEN IM IMMOBILIENMARKT
AB |
Altbau (übliche
Definition: Baujahr bis 1950; nach 1950 = Bestandsbau) |
AL, Abl. |
Ablöse |
App. |
Appartement |
Ausst. |
Ausstattung |
|
Bad m.F. |
Bad mit Fenster |
|
BaWa |
Badewanne |
Bd. |
Bad/Bäder |
Bek. |
Betriebskosten |
|
bezf. |
bezugsfertig |
BGF |
Brutto-Grundfläche (Summe der Grundflächen von allen Geschossebenen. Diese gliedert sich in KGF und NGF) |
|
BHKW |
Blockheizkraftwerk (mit Gas oder
Dieselkraftstoff betriebener Automotor mit hohem
Wirkungsgrad zur Wärme- und Stromerzeugung im Wohnhaus) |
BHS |
Bauernhaus |
Bj. 98 |
Baujahr 1998 |
BK |
Betriebskosten |
Blk. |
Balkon (frz. Blk. =
bis zum Boden reichendes Fenster, das gegen ein
Herausfallen durch ein brüstungshohes Schmiedegitter
geschützt wird) |
BRH |
Brüstungshöhe |
BT |
Bauträger |
BUN |
Bungalow (eingeschossiges Wohn- oder Ferienhaus mit flachem Dach) |
|
BWM |
Bruttowarmmiete (Miete einschließlich
Nebenkosten)
Diese Pauschal-Angabe ist
unzulässig, da verbrauchsabhängige Kosten für Heizung und
Warmwasser nach dem Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Sofern ein Mietvertrag den Regelungen der
Heizkostenverordnung (HeizkostenV) unterliegt, hat die
Verbrauchsregelung Vorrang.
Hierzu erging am 19.07.2006 ein Urteil, BGH VIII ZR
212/05. |
bzb. |
beziehbar |
DB |
Duschbad |
DFF |
Dachflächenfenster |
DG |
Dachgeschoss |
DH |
Doppelhaus |
DHH |
Doppelhaushälfte |
DI |
Diele |
DN x° |
Dachneigung (z.B. 30° ; 45°) |
Do.-Grg. |
Doppelgarage |
DR |
Durchreiche |
DT |
Dachterrasse |
DU |
Dusche |
DWR |
Dauerwohnrecht |
EA |
Einzelappartement |
EB |
Erstbezug |
EBK |
Einbauküche |
EbN |
Erstbezug Neubau |
EFFH |
Einfamilienfertighaus |
EFH |
Einfamilienhaus |
EG |
Erdgeschoss (Parterre) |
EG+1 |
Erdgeschoss und 1 Stockwerk (2, 3,…) |
EK |
Eigenkapital |
ELW |
Einliegerwohnung |
erschl. |
Erschlossen |
ESH |
Elektrospeicherheizung |
Etg. |
Etage |
ETW-2ZKBD |
Eigentumswohnung mit 2 Zimmern (3, 4,…) + Küche + Bad + Dusche |
ETW-2ZKB+TG |
Eigentumswohnung mit 2 Zimmern (3, 4,…) + Küche + Bad + Tiefgaragenstellplatz |
EZW |
Einzimmer-Wohnung |
FbH |
Fußbodenheizung |
FD |
Flachdach |
FeWo |
Ferienwohnung |
FH |
Fertighaus; Fernheizung |
FK |
Fremdkapital |
|
freist. |
freistehend |
FZG |
Freizeitgrund |
FW |
Fernwärme |
|
Gal. |
Galerie |
Gart. |
Garten |
|
Gart.-Ant. |
Gartenanteil |
gfl. |
gefliest |
GFZ … |
Geschossflächenzahl (Bebauungskennzahl) |
GH |
Gas(etagen)heizung |
GMZ |
Grundmietzeit |
Grg. |
Garage |
GrESt |
Grunderwerbsteuer |
Grdst. |
Grundstück |
GRZ |
Grundflächenzahl (Bebauungskennzahl) |
G-WC |
Gäste-WC |
h |
Uhrzeit (z.B. 14 h) |
HH |
Hinterhaus |
HK |
Heizkosten (HKV = Heizkostenvorschuss) |
HM-Wng. |
Hausmeisterwohnung |
Hobby; Hob. |
Hobbyraum |
HP |
Hochparterre
(beträgt etwa die Hälfte der üblichen
Geschosshöhe von 2.80 m, also etwa 1,40 m über dem
Terrain. Die Räume darunter werden oft als Souterrain
genutzt.) |
HV |
Hausverwaltung, Hausverwalter |
Hs. |
Haus |
HWR |
Hauswirtschaftsraum |
Imm. |
Immobilien |
IWC |
Innen-WC |
JM € … |
Jahresmiete in € |
Ka. |
Kamin |
KB |
Kachelbad |
|
(EnEV2007):
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-40-Haus |
Der
Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Heizung und Warmwasser
beträgt nach der EnEV (Energie-Einsparverordnung) weniger
als 40 kWh pro Quadratmeter. Außerdem darf der
Transmissionswärmeverlust (H'T) 55 % nicht
überschreiten.
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW gewährt
entsprechende Fördermittel) |
|
(EnEV2007):
KfW-Effizienzhaus 70
KfW-60-Haus |
Der
Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Heizung und Warmwasser
beträgt nach der EnEV (Energie-Einsparverordnung) weniger
als 60 kWh pro Quadratmeter. Außerdem darf der
Transmissionswärmeverlust (H'T) 70 % nicht
überschreiten.
(KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW gewährt
entsprechende Fördermittel) |
KG |
Kellergeschoss |
KGF |
Konstruktions-Grundfläche (Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile wie tragende Wände, Schornsteine, Türöffnungen, Schächte, Stützen, Pfeiler) |
Kl. |
Keller |
KM € … |
Kaltmiete in € |
KN, KoNi |
Kochnische |
Komf. |
Komfort |
KP |
Kaufpreis |
KT 3 MM |
Kaution beträgt 3 Monatsmieten (auch: 3 MMK) |
|
Lam. |
Laminatfußboden |
Lge. |
Lage
einfache Lage
Nähe zu Gewerbegebieten, militärischen Einrichtungen, Entsorgungsanlagen.
Stadtrandgebiete mit unzureichender Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
gute - mittlere Lage
Relativ ruhige Lage in der Innenstadt und in Innenstadtrandgebieten. Stadtrandlagen mit aufgelockerter Bebauung und guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt.
beste Lage
Ruhige Wohnviertel mit aufgelockerter
Bebauung, ausreichender Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt. Gebiete, die traditionell durch ein hohes Sozialprestige geprägt sind. |
LHS |
Landhaus |
|
Loft |
Loftwohnung (engl: loft =
Dachboden/Speicher) Ein zu Wohnzwecken umfunktionierter
Lager- oder Fabrikraum, der oft eine ganze Etage umfasst.
Wegen der hohen Decken auch hohe Heizkosten. |
Logg. |
Loggia (überdachter Balkon) |
LuxA. |
Luxusausstattung |
Mais. |
Maisonette (Wohnung umfasst 2 Stockwerke) |
|
Mans. |
Mansarde (Dachzimmer, Dachwohnung) |
ME |
Miteigentum |
ME p.a. |
Mieteinnahmen pro Jahr |
|
m.F. |
mit Fenster |
MFH |
Mehrfamilienhaus |
MM |
Monatsmiete |
MMK |
Monatsmiete(n) Kaution
Die Verjährung für Ansprüche auf
Zahlung der Mietkaution beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstand. |
möbl. |
möbliert (t-möbl. = teilmöbliert; v-möbl. = vollmöbliert) |
Mte. € x/mtl. |
Miete in € pro Monat |
MV |
Mietvertrag |
MVZ |
Mietvorauszahlung |
NB |
Neubau (Bau des laufenden Jahres, meist Erstbezug; EbN = Erstbezug Neubau) |
NGeb |
Nebengebäude |
NEH |
Niedrigenergiehaus |
NF x m² |
Nutzfläche in Quadratmetern |
NGF |
Netto-Grundfläche (Die nutzbare Gesamtfläche aller Ebenen, vermindert um die Konstruktions-Grundfläche KGF, jedoch mit fest eingebauten Gegenständen wie Öfen, Heizkörper oder Treppen. Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche NF,
Technische Funktionsfläche TF und Verkehrsfläche VF) |
NK |
Nebenkosten (+NK = zuzüglich Nebenkosten) |
NM |
Nachmieter |
NR |
Nichtraucher |
|
NSP |
Nachtspeicherheizung |
OG |
Obergeschoss (I.OG, II.OG,…) |
OH |
Ofenheizung |
OK |
Oberkante (z.B. Kellerdecke, Bodenplatte,
Terrain) |
Öl. |
Ölheizung |
ÖZH |
Ölzentralheizung |
o.L. |
ohne Lift (z.B. 3.OG o.L.) |
OT |
Ortsteil |
PH |
Penthouse (Appartement auf dem Dach eines (Hoch-) Hauses) |
Pk. |
Parkettboden |
Pool |
Schwimmbecken |
Prov. |
Provision (+ Prov. = zuzüglich Provision; 0 Prov. = Provisionsfrei) |
Ptr. |
Parterre |
PV |
Photovoltaik (Sonnenenergie) |
RA |
renovierter Altbau |
RB |
Rohbau |
RDM |
Ring Deutscher Makler (Berufsorganisation) |
REH |
Reiheneckhaus, Reihenendhaus |
ren. |
renoviert |
renbed. |
renovierungsbedürftig |
|
rest. |
restauriert |
RGB |
Rückgebäude |
RH |
Reihenhaus |
RMH |
Reihenmittelhaus |
|
san. |
saniert |
S-BLK |
Südbalkon |
SD |
Satteldach |
SE |
Sondereigentum |
S-Lge. |
Südlage der Wohnung |
SNR |
Sondernutzungsrecht |
|
Solarhaus 50+ |
Solarer Deckungsgrad > 50 % (Mehr als
die Hälfte des Jahresheizungs- und Warmwasserbedarfs wird
durch Sonnenenergie gedeckt) |
Sout. |
Souterrain (Kellergeschoss
oder Tiefparterre. Ragt etwa 1,40 m über dem Terrain
heraus. Das Geschoss darüber ist das Hochparterre) |
|
SPK |
Speisekammer |
STH |
Stadthaus (Ein- bis Dreifamilienhaus mit guter Grundstücksausnutzung) |
SW-Lge. |
Südwestlage der Wohnung |
SZ |
Schlafzimmer |
TE |
Teileigentum |
Tep., TeBo |
Teppichboden |
Terr. |
Terrasse |
TF |
Technische Funktionsflächen (Flächen, die der Unterbringung von betriebsbedingten Anlagen dienen: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Klimaanlage, Heizung, Abfallanlagen) |
TG |
Tiefgaragen-Stellplatz |
tgw. |
Teilgewerblich nutzbar |
TH |
Traufhöhe |
UG |
Untergeschoss |
UM |
Untermieter |
VB |
Verhandlungsbasis (auch: VB x €) |
VDM |
Verband Deutscher Makler (Berufsorganisation) |
VF |
Verkehrsflächen (Diese dienen dem Verkehr innerhalb eines Bauwerks, wie Eingangshallen oder Notausgänge. Nicht dazu gehören die Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, z.B. Gänge) |
VH |
Vorderhaus |
VIL |
Villa (vornehmes Einzelhaus) |
VK |
Verkaufspreis (auch: VK x € oder VK x €/m²) |
VKF |
Verkehrsfläche |
VOB |
Verdingungsordnung für Bauleistungen |
WB |
Wannenbad |
WBS |
Wohnberechtigungsschein |
WC |
engl.: water closet
(Wasserklosett) |
WE |
Wohneinheit(en), Wohnungseigentum |
WEG |
Wohnungseigentumsgesetz, Wohnungseigentümergemeinschaft |
|
WEP |
Wochenendpendler |
WF x m² |
Wohnfläche in Quadratmetern
Weichen die tatsächlichen
Mietflächen in Quadratmetern gegenüber denen im Vertrag
genannten Mietflächen um weniger als 10 % nach oben
oder unten ab, können nach gängiger BGH-Rechtsprechung daraus keine Nachforderungen oder
Erstattungen des Mietzinses oder Kaufpreises begründet
werden.
Besonders bei Balkonen, Loggien, Terrassen, Hobbyräumen,
Nebenräumen oder Dachschrägen kommt es zu
unterschiedlichen Auffassungen bei der Flächenermittlung
(Anrechnung zu ½, ⅓ oder ¼) |
WG |
Wintergarten, Wohngemeinschaft |
WGH |
Wohn-Geschäfts-Haus |
Whg. |
Wohnung |
|
WiGa |
Wintergarten |
WM € … |
Warmmiete (Bruttomiete) in € |
WNF x m² |
Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern |
WoKü |
Wohnküche |
WoZi |
Wohnzimmer |
wt. |
werktags |
WW |
Warmwasser |
x m² Grd. |
Gesamt-Grundstücksfläche in Quadratmetern |
ZFH, 2-FH |
Zweifamilienhaus |
ZH; ZHzg. |
Zentralheizung |
ZKBD |
Zimmer + Küche + Bad + Dusche (z.B. 2ZKB) |
□ |
Zeichen für Quadratmeter (m²); oft verwendet aber gesetzlich nicht mehr zulässig ist die Abkürzung qm. Für Alg II-Bezieher (Alg = ArbeitslosengeldI) werden Mieten nur für "angemessene" Wohnungsgrößen (einfache Ausstattung) nach den Grundsätzen der Sozialhilfe bezahlt, da eindeutige gesetzliche Regelungen fehlen.
Alleinstehende 45 bis 50 m²,
Zwei Personen 60 m² oder zwei Wohnräume,
Drei Personen 75 m² oder drei Wohnräume,
Vier Personen 85 bis 90 m² oder vier Wohnräume,
jede weitere Person zuzüglich 10 m² |
1-BZ |
Einbettzimmer |
2-BZ |
Zweibettzimmer |
3-L-Haus |
3-Liter-Haus
(Heizölverbrauch bis 3 Liter pro m² im Jahr oder bis 3 m³
Erdgas pro m² im Jahr) |
|
Wer bauen, anbauen, ausbauen oder ein Gebäude aufstocken will, ist an die im Bebauungsplan vorgeschriebenen baulichen Nutzungsgrößen gebunden: |
BMZ
|
Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. |
GRZ
|
Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Beispiel:
GRZ 0,4 erlaubt auf einem Grundstück von 600 m² Fläche
die Errichtung eines Gebäudes von höchstens 240 m²
Grundfläche (600 × 0,4 = 240) |
GFZ
|
Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Bei der Errechnung der Geschossflächen werden alle ausgebauten Räume von Außenmauer zu Außenmauer addiert.
Beispiel:
GFZ 0,5 erlaubt auf einem Grundstück von 600 m² Fläche
300 m² Geschossfläche (600 × 0,5 = 300) |
Z
|
= Zahl der Vollgeschosse
Diese Zahl bestimmt die Anzahl der auf einem Grundstück zulässigen Vollgeschosse eines Gebäudes.
Beispiel:
Z 1 = ebenerdiges Vollgeschoss
Z 2 = ebenerdiges Vollgeschoss + Obergeschoss |
Wie eine Wohnfläche ab 1.1.2004 zu berechnen ist, ergibt sich aus der "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung - WoFlV)" (Quelle: Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 56 Seite 2346 ff vom 25.11.2003 - Auszug)
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen
von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3. Geschäftsräume.
§ 3 Ermittlung der Grundfläche
(1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln; dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
(2) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen die Grundflächen von
1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen,
2. Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,
3. fest eingebauten Gegenständen, wie z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen,
4. freiliegenden Installationen,
5. Einbaumöbeln und
6. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.
(3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,
2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze,
3. Türnischen und
4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
(4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese
1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und
2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen.
Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.
§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen (hierunter fallen auch Hobbyräume) sind zur Hälfte,
4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
(Es werden z. B. berücksichtigt: Besonders gute Lagen, aufwändige Gestaltung von Balkon oder Terrasse, Ausrichtung zu einer verkehrsreichen Straße)
Diese Wohnflächenberechnung ist nur auf Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verbindlich anzuwenden und kann daher bei frei finanzierten Wohnungen nur der Orientierung dienen, da neben dieser noch andere Berechnungsvorschriften existieren. Mit dieser Verordnung ist eine gute Vergleichbarkeit zur ortsüblichen Miete möglich, da diese eine einheitliche Wohnflächenermittlung voraussetzt.
www.code-knacker.de
