CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


KRAFTFAHRZEUG-HAFTPCHTVERSICHERUNG

Die KraftfahrtHV ist eine gesetzliche Pflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Kfz-Anhängers abschließen muss. Zum Nachweis muss daher bei der Zulassungsstelle eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorgelegt werden.

Eine kleine Sonderregelung gilt bei Kleinkraftfahrzeugen. Diese werden mit den sogenannten Versicherungskennzeichen ausgestattet. Die unterschiedlichen farbigen Markierungen dienen als Nachweis der bestehenden Versicherungspflicht.

Die Einstufung in eine der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) erfolgt nach der Dauer des schadenfreien Versicherungsverlaufs. 

 

Rabattstaffel gemäß Empfehlung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)
SF = Schadenfreiheitsklasse  S = Schadenklasse   M = Malusklasse   0 = Anfängerklasse
Ununterbrochene, schadenfreie Dauer Pkw-Klasse Prämiensatz Rückstufung
bei 1
Schaden
bei 2
und mehr
Schäden
35 Kalenderjahre SF 35 20 % SF 20 SF 8
34 Kalenderjahre SF 34 21 % SF 17 SF 7
33 Kalenderjahre SF 33 21 % SF 16 SF 7
32 Kalenderjahre SF 32 22 % SF 16 SF 6
31 Kalenderjahre SF 31 22 % SF 15 SFf 6
30 Kalenderjahre SF 30 22 % SF 15 SF 6
29 Kalenderjahre SF 29 23 % SF 14 SF 6
28 Kalenderjahre SF 28 23 % SF 14 SF 5
27 Kalenderjahre SF 27 23 % SF 13 SF 5
26 Kalenderjahre SF 26 24 % SF 13 SF 5
25 Kalenderjahre SF 25 24 % SF 12 SF 4
24 Kalenderjahre SF 24 25 % SF 12 SF 4
23 Kalenderjahre SF 23 25 % SF 11 SF 4
22 Kalenderjahre SF 22 26 % SF 11 SF 4
21 Kalenderjahre SF 21 26 % SF 10 SF 3
20 Kalenderjahre SF 20 27 % SF 10 SF 3
19 Kalenderjahre SF 19 27 % SF 9 SF 3
18 Kalenderjahre SF 18 28 % SF 9 SF 2
17 Kalenderjahre SF 17 29 % SF 8 SF 2
16 Kalenderjahre SF 16 30 % SF 8 SF 2
15 Kalenderjahre SF 15 30 % SF 7 SF 1
14 Kalenderjahre SF 14 31 % SF 6 SF 1
13 Kalenderjahre SF 13 32 % SF 6 SF 1
12 Kalenderjahre SF 12 33 % SF 5 SF 1
11 Kalenderjahre SF 11 35 % SF 5 SF 1
10 Kalenderjahre SF 10 36 % SF 4 SF ½
  9 Kalenderjahre SF   9 37 % SF 3 SF ½
  8 Kalenderjahre SF   8 39 % SF 3 SF ½
  7 Kalenderjahre SF   7 41 % SF 2 SF ½
  6 Kalenderjahre SF   6 43 % SF 2 SF S
  5 Kalenderjahre SF   5 45 % SF 1 SF S
  4 Kalenderjahre SF   4 48 % SF 1 SF 0
  3 Kalenderjahre SF   3 51 % SF 1 SF 0
  2 Kalenderjahre SF   2 55 % SF ½ SF 0
  1 Kalenderjahre SF   1 60 % SF ½ SF 0
 ½ Kalenderjahre SF ½ 75 % SF 0 SF M
Schadenklasse       S 85 % SF 0 SF M
weniger als ½ Kalenderjahr *         0 95 % SF M SF M
Schadenklasse       M 135 % SF M SF M

 

👉 Wichtiger Termin für die Kündigung einer Police zum Jahresende ist der 30. November.
Bis zu diesem Tag muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer ohne Angabe von Gründen eingegangen sein.
Der neue Versicherer ist bei der gesetzlichen Haftpflichtversicherung verpflichtet, einen Neuantrag anzunehmen (spezielle Ausnahmen sind möglich. Daher erst neu versichern, dann Altvertrag kündigen).
Darüber hinaus kann auch während des Jahres bei einer Beitragserhöhung oder bei Eintritt eines Schadens gekündigt werden. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Fahrzeugwechsel.
Vorsicht ist bei Kaskoversicherungen geboten. Hier können Sie unter Umständen als Kunde abgelehnt werden.
Bei dieser Gelegenheit sollte geprüft werden, ob eine bestehende Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt werden sollte. Das ist in der Regel bei über vier Jahre alten Fahrzeugen sinnvoll.

👉 Um bei einem Schaden eine Rabatt-Rückstufung zu vermeiden, kann es sich lohnen, vor der Erstattung von der Versicherung die günstigste Variante errechnen zu lassen. Bei Schäden bis 1.000,-- € kann sich das lohnen.

👉 Und schließlich noch dieser Hinweis bezüglich der ursprünglich bei Vertragsabschluss gemachten Angaben.
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die Vertragsbestandteile zwischen Versicherer und ihnen als Versicherten noch zutreffen. Beispiele:
● Wird die vereinbarte Jahres-km-Fahrleistung eingehalten?
● Steht ihr Fahrzeug noch in einer Garage oder wieder unter der Laterne?
● Trifft es noch zu, dass das versicherte Fahrzeug nur von Familienangehörigen ab und bis zu einem bestimmten Alter gefahren wird? (Nutzerkreis z. B. älter als 25 Jahre, jünger als 71 Jahre).
● Denken sie daran, dass sie gegebenenfalls ihre Versicherung davon unterrichten müssen, dass ihr Sohn oder ihre Tochter im Rahmen des "begleiteten Fahrens" am Steuer sitzt.