STAUBSAUGER
Energieeffizienzklassen – Reinigungsklassen – Staubemissionsklassen
Da aus Sicht der EU der Energieverbrauch von Staubsaugern nicht zu vernachlässigen ist, sieht sie sich veranlasst, für Staubsauger ab dem 1. September 2014 (bei solchem mit Wasserfilter ab 1.9.2017) ein weiteres Energielabel in derbekannten Form zu reglementieren. Dieses Energielabel berücksichtigt auch die Einordnung von Stufen bei der Reinigungsleistung sowie bei der Staubemission.
Begriffsbestimmungen
Staubsauger ist laut Definition ein Gerät, das Schmutz von einer zu reinigenden Oberfläche durch einen Luftstrom entfernt, der durch einen im Gerät erzeugten Unterdruck entsteht.
Hybridstaubsauger können sowohl mit Netzstrom als auch mit Akkumulatoren betrieben werden.
Haushaltsstaubsauger sind für den Gebrauch im Haushalt oder in der häuslichen Umgebung bestimmt, somit keine Industriestaubsauger.
Universalstaubsauger sind für die Reinigung sowohl von Teppichen als auch von harten Böden bestimmt. Sie werden sowohl mit mindestens einer abnehmbaren Düse ausgestattet, die speziell für die Reinigung von Teppichen ausgelegt ist, als auch mit mindestens einer abnehmbaren Düse für die Reinigung von harten Böden.
Teppichstaubsauger mit speziell für die Reinigung von Teppichen ausgelegten Düsen ausgestattet.
Hartbodenstaubsauger werden mit speziell für die Reinigung von harten Böden ausgelegten Düsen ausgestattet.
Die Energieeffizienzklasse wird anhand des jährlichen Verbrauchs anhand von 50 Reinigungsvorgängen ermittelt (kWh/annum).
Der jährliche Energieverbrauch muss bei Staubsaugern weniger als 62,0 kWh/Jahr und die
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die Staubemissionsklasse, ermittelt gemäß Anhang I;
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Energielabel für Universalstaubsauger |
der Schallleistungspegel dB (gemessen auf Teppichböden) der Schallleistungspegel darf |
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Bei Teppichbodenstaubsaugern gilt die Teppichbodenreinigungsklasse
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Bei Universalstaubsaugern und Hartbodenstaubsaugern gilt die Hartbodenreinigungsklasse.
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