TIERSCHUTZLABEL
Wenn es um Tierschutz geht, reagiert der Verbraucher an der Fleischtheke zunehmend sensibler und das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, besonders vor dem Hintergrund der oft nicht artgerechten Massentierhaltung und den damit einhergehenden Krankheitsausbreitungen und Qualen für die Tiere.
So passt dazu auch die Einführung eines neuen Tierschutzlabels seit dem Jahr 2013, das vom Deutschen Tierschutzbund in zwei Stufen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse vergeben wird. Damit wird dem Verbraucher neben einigen anderen Entscheidungskriterien wie die Erzeugung unter ökologischen Aspekten (staatliches BIO-Siegel) oder die gesetzlich geregelten Hühnerhaltungsformen ein weiteres Entscheidungskriterium bei der Wahl und dem Kauf eines Lebensmittels geboten.
Die Kriterien der Einstiegsstufe sowie der Premiumstufe sehen folgende Standards für einen nachhaltigen, jedoch nur auf Deutschland beschränkten Tierschutz vor:
🐔 🐔 🐔 Kriterien für die artgerechte Haltung von Masthühnern | |
---|---|
![]() 1. Stufe (Einstiegsstufe – 1 gelber Stern) |
![]() 2. Stufe (Premiumstufe – 2 gelbe Sterne) |
- | Auslauf: 4 m² Grünfläche/Huhn |
Bestandsobergrenze: max. 60.000 Masthühner, Gruppengröße 30.000 Tiere | Bestandsobergrenze: Max. 16.000 Masthühner, Gruppengröße 4.800 Tiere |
Bestandsdichte: max. 25 kg/m² (15 Hühner/m²) bzw. max. 29 kg/m² (17 Hühner/m²) bei einem Stall mit Kaltscharraum |
Bestandsdichte: max. 21 kg/m² (10 Hühner/m²) bzw. max. 25 kg/m² (15 Hühner/m²) bei einem Stall mit Kaltscharraum |
Gentechnik: Der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel ist verboten. | |
Langsam wachsende Zuchtlinien: max. 45 g Tageszunahme (35 g/Tag empfohlen) | |
Kaltscharrraum: mindestens die Hälfte der Mastdauer nutzbar | |
Sitzstangen: Pro 1.000 Tiere mind. 15 m Sitzstangen (40 m empfohlen), 10 bis 30 cm über dem Boden oder höhenverstellbar | |
Tageslicht verpflichtend: ergänzend: Lichtprogramm mit flackerfreiem Licht und natürlichem Tag-Nacht-Rhythmus (mind. 8 Stunden Dunkelphase) | |
Strukturierung: Sitzstangen, Pickgegenstände (Ytong-Steine, Strohballen) | |
Transportdauer: maximal 4 Stunden | |
Schlachtung: zweistufige CO₂-Betäubung; übergangsweise Wasserbadbetäubung | |
Tierbezogene Kriterien: Gehfähigkeit, Mortalität, Arzneimittel, Verletzungen, Schäden |
🐔 🐔 🐔 Kriterien für die artgerechte Haltung von Legehennen ab 1.1.2017 | |
---|---|
![]() 1. Stufe (Einstiegsstufe – 1 gelber Stern) |
![]() 2. Stufe (Premiumstufe – 2 gelbe Sterne) |
Freilandauslauf: Nicht vorgeschrieben | Freilandauslauf: 4 m²/Huhn |
Bestandsobergrenze: max. 48.000 Hennen pro Betrieb und 12.000 pro Stall. | |
Gruppengröße: Bei Ställen mit bis zu 4.500 Tieren: Gruppengröße max. 1.500 Tiere. Bei Ställen mit mehr als 4.500 Tieren: Gruppengröße max. 3.000 Tiere. |
|
Bestandsdichte: max. 7 Legehennen/m² nutzbare Fläche bei einetagigen Systemen. max. 14 Legehennen/m² nutzbare Fläche bei mehretagigen Systemen. |
|
Kaltscharrraum: Mind. 50% der nutzbaren Stallgrundfläche. |
|
Gentechnik: Der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel ist verboten. | |
Sitzstangen: 20 cm pro Huhn und davon die Hälfte in unterschiedlichen Höhen. | |
Nester: Ein Nest pro 6 Hennen. Gruppennester (80 Hennen/ m²) oder Einstreunester (100 Hennen/m²) | |
Tageslicht verpflichtend: ergänzend: Lichtprogramm mit flackerfreiem Licht und natürlichem Tag-Nacht-Rhythmus (mind. 8 Stunden Dunkelphase). |
|
Strukturierung: Sitzstangen, Pickgegenstände, Sandbademöglichkeiten, Strohballen, Heu- oder Grünfutterkörbe. | |
Tierbezogene Kriterien: Gefiederzustand, Schnabelzustand, Mortalität, Arzneimittel, Verletzungen, Schäden |
🐖 🐖 🐖 Kriterien für die artgerechte Haltung von Mastschweinen | |
---|---|
![]() 1. Stufe (Einstiegstufe – 1 gelber Stern) |
![]() 2. Stufe (Premiumstufe – 2 gelbe Sterne) |
Platzangebot: < 50 kg 0,7 m² je Tier, < 120 kg 1,1 m² je Tier, > 120 kg 1,6 m² je Tier. |
Platzangebot: < 50 kg 0,5 m² je Tier, < 120 kg 1,0 m² je Tier, > 120 kg 1,5 m² je Tier, sowie eine offene Stallseite oder Auslauf im Freien |
Liegebereich: vorerst aufgehoben | Liegebereich: < 50 kg 0,25 m² je Tier, < 120 kg 0,60 m² je Tier, > 120 kg 0,90 m² je Tier. |
Auslauf: entfällt | Auslauf: < 50 kg 0,3 m² je Tier, < 120 kg 0,5 m² je Tier, > 120 kg 0,8 m² je Tier . |
Besatzdichte: Maximal 3.000 Mastplätze | Besatzdichte: Maximal 2.000 Mastschweine. |
Bodenbeschaffenheit, Liegebereich: perforierter Boden, Liegebereich planbefestigt mit Minimaleinstreu oder weicher Matte |
Bodenbeschaffenheit, Liegebereich: perforierter Aktivitätsbereich, mit Langstroh eingestreuter Liegebereich ohne Spalten |
Beschäftigungsmaterial: Beschäftigungsautomaten mit Stroh/Strohpellets |
Mehrflächenbucht: Trennung von Aktivitäts-, Liege- und Kotbereich |
Klima: Luftkühlung oder Wasservernebelung (Hochdruck) |
Verschiedene Temperaturzonen: Auslauf oder Offenfrontstall |
Gentechnik: Der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel ist ab 1.1.2017 verboten. | |
Strukturierung der Bucht | |
Schwänze kürzen (kupieren) verboten (Ausnahmen bis Ende 2016 bei einem Stern) | |
Keine betäubungslose Kastration: Akzeptiert werden Ebermast, Kastration unter Betäubung (Isofluran) kombiniert mit einer Schmerzmittelgabe, Impfung gegen Ebergeruch |
|
Transportdauer: maximal 200 km und 4 Stunden (Ausnahmen möglich) | |
Schlachtung: Kontrollen am Schlachthof; sichere und tiefe Betäubung muss sichergestellt sein | |
Tierbezogene Kriterien im Betrieb und auf dem Schlachthof: z. B. Mortalität, Arzneimittel, Verletzungen, Lungenentzündung, Leberveränderungen |

(Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)