EG-HERKUNFTSKENNZEICHNUNGEN

Dieser europaeinheitliche Stempel gibt Auskunft darüber, wo ein Lebensmittel tierischen Ursprungs zuletzt bearbeitet wurde. Ein Rückschluss auf den Transportweg lässt die Kennzeichnung allerdings nicht zu.

Die Genusstauglichkeitskennzeichnung wird von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer erteilt sofern die hygienischen Anforderungen nach den EU-Rechtsvorschriften erfüllt werden.

Genusstauglichkeitskennzeichnung


EU-Länder (ISO-Code)

AT    Österreich
BE    Belgien
BG   Bulgarien
CH   Schweiz
CY    Cypern
CZ    Tschechische Republik
DE    Deutschland
DK    Dänemark
EE    Estland
ES    Spanien
FR    Frankreich
FI      Finnland
GR   Griechenland
HU   Ungarn
IE      Irland
IT      Italien
LT    Litauen
LU   Luxemburg
LV   Lettland
MT  Malta
NL   Niederlande

PL   Polen
PT   Portugal
RO  Rumänien

SE  Schweden
SI   Slowenien
SK Slowakische Republik
UK Vereinigtes Königreich


Bundesländer Deutschland

BB     Brandenburg
BE     Berlin
BW    Baden-Württemberg
BY     Bayern
HB     Bremen
HE     Hessen
HH     Hamburg
MV     Mecklenburg-Vorpommern
NI       Niedersachsen
NW     Nordrhein-Westfalen
RP     Rheinland-Pfalz
SH     Schleswig-Holstein
SL      Saarland
SN     Sachsen
ST     Sachsen-Anhalt
TH     Thüringen

 

>>> Hier kann der Erzeugerbetrieb von Markenwaren und No-Name-Produkten anhand der Veterinärkontrollnummer identifiziert werden.

 

Schlachtbetriebe (ES) Zerlegungsbetriebe (EZ) Kühl- oder Gefrierhäuser (EK) Hackfleisch- und Zubereitungsbetriebe (EHK) Geflügelschlachtbetriebe (ESG) Geflügelfleischzerlegungsbetriebe (EZG) Verarbeitungsbetriebe (EV) Wildbearbeitungsbetriebe (EW) Hauskaninchenbetriebe (ESK, EZK) Umpackbetriebe (EUZ) Milch- und Milcherzeugnisbetriebe (MBe, MSa, MVe, Vor) Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe (EFB, EFG, EFS, EFGS, EMR, EMV, EFU) Eiproduktbetriebe (EP) Gelatinebetriebe (EVG, GV, G, GS) Kollagenherstellungsbetriebe (K, KV) Separatorenfleischbetriebe (SFB) Eierpackstellen (EPS)

 

Mit der geographische Herkunftskennzeichnung dürfen nur solche Lebensmittel (Spezialitäten!) gekennzeichnet werden, die für eine bestimmte Region landestypisch sind und nach traditionellen Methoden hergestellt werden.

Ziel der Europäischen Kommission ist der Schutz vor illegaler Nachahmung und damit verbundener Käufertäuschung.

g.U. (vor dem 10.7.2008 blau-gelb)
g.U.

g.g.A.
g.g.A.

g.t.S.
 g.t.S.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Bei diesem Zeichen kommen tatsächlich alle Grundstoffe aus dem angegebenen Ort. Die Verarbeitung zum Endprodukt muss ebenfalls in der angegebenen Region traditionell durchgeführt werden.

Geschützte geographische Angabe

Dieses Siegel kennzeichnet Produkte, die nach überlieferter Art erzeugt werden. Achtung! Nur ein Teil der Produktion muss im angegebenen Gebiet erfolgen. Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung können somit an verschiedenen Orten stattfinden

Garantiert traditionelle Spezialität

Mit diesem Etikett versehene Lebensmittel garantieren nicht den geographischen Ursprung sondern es wird eine traditionelle Zusammensetzung oder Herstellung des Produktes gekennzeichnet.

Beispiele:

Allgäuer Bergkäse,
Allgäuer Emmentaler,
Parma-Schinken,
Gorgonzola,
Mozzarella di Bufala Campana
Ardennen Butter.

Beispiele:

Holsteiner Karpfen,
Nürnberger Lebkuchen,
Schwarzwälder Schinken,
Tiroler Speck, Spreewälder Gurke,
Aachener Printen, Kölsch,
Bayerisches Bier, Münchener Bier,
Hopfen aus der Hallertau.

Beispiele:

Traditional Farmfresh Turkey,
Leche certificada de Granja,
Mozzarella,
Faro (belgisches Bier),
Serrano-Schinken
Pizza Napoletana.

 

 

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