GEFAHRGUT-KENNZEICHNUNG
Fahrzeuge, die ab einer bestimmten Menge Güter befördern von denen eine Gefahr für Lebewesen und Umwelt ausgehen kann, müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung erfolgt insbesondere deshalb, damit bei einem Unfall die Hilfsmannschaften die richtigen Maßnahmen treffen können (Klassifizierung nach ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
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Gefahrklasse |
Gefahrengrade, Gefahrencodes, Gruppen |
Symbol (Auswahl) |
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Klasse 1
Explosive Stoffe
Unterklassen: 1.4, 1.5, 1.6 |
Verträglichkeitsgruppen der Stoffe und Gegenstände
A
Zündstoff |
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Klasse 2.1 Entzündbare Gase |
Gefahrengrade (ohne Druckgaspackungen) A
erstickend Gefahrengrade (Druckgaspackungen) zusätzlich zu
vorgenannten Gefahrengraden: |
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Klasse 2.2
Nicht entzündbare, |
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Klasse 2.3 Giftige Gase |
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Klasse 3
Entzündbare |
F
Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr |
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Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |
F
Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr |
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Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe |
S
Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr |
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Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln |
W
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase
entwickeln, ohne Nebengefahr sowie Gegenstände, die solche
Stoffe enthalten |
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Klasse 5.1
Entzündend |
O
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr oder
Gegenstände, die enthalten |
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Klasse 5.2 Organische Peroxide |
P1
organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle
erforderlich ist |
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Klasse 6.1 Giftige Stoffe |
T
Giftige Stoffe ohne Nebengefahr |
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Klasse 6.2
Ansteckungs- |
I1
Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen |
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Klasse 7 Radioaktive Stoffe |
Kategorie
I-WEISS (Gefahrzettel 7A) - Symbol nicht dargestellt
Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E) |
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Klasse 8 Ätzende Stoffe |
C1 - C10
Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr |
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Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
M1
Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit
gefährden können |
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Quelle: ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der ab 1. Januar 2011 geltenden Fassung
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| (Beispiel:
Gefahrentafel für
Benzin) |
Kennzeichen für
Stoffe, |
Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Fisch + Baum) |
(rahmenloses Schild) |
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Obere Hälfte kennzeichnet die Gefahr (33) - auch Kemlerzahl
Gefahrnummer 2 = Entweichen von Gas durch
Druck oder chemische Reaktion Die Verdoppelung einer Ziffer weist grundsätzlich auf die Zunahme der Gefahr hin. Einige Doppelziffern oder Dreifachziffern haben eine besondere Bedeutung (z.B. 26 = giftiges Gas, 263 = giftiges Gas, entzündbar, 33 = leicht entzündbarer flüssiger Stoff - Flammpunkt unter 23 °C, 70 = radioaktiver Stoff) Ist der Ziffer ein "X" vorangestellt, so reagiert das transportierte Produkt in gefährlicher Weise auf Wasser, Nebel, Schnee (Löscharbeiten!). |
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Untere Hälfte bezeichnet den transportierten Stoff
(1203) |
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