KILOJOULE (kJ)  - KILOKALORIEN (kcal)

Seit 1978 ist bei Angaben hinsichtlich der physiologischen Brennwerte von Nahrungsmitteln nur noch die gesetzliche Einheit Joule (sprich: Dschuhl) zulässig.

Angaben in der Einheit Kalorie sind jedoch als zusätzliche Angabe zulässig.

 

1 Kilokalorie (kcal) entspricht 4,1868 Kilojoule (kJ)1 Kilojoule (kJ) entspricht 0,2388 Kilokalorie (kcal)

Definiert wird Kilojoule (kJ) mit der erforderlichen Energiemenge, die benötigt wird um 100 kg einen Meter hoch zu heben.

 

 

Empfohlene, tägliche Energiezufuhr bei körperliche Aktivität in kcal/Tag

bei ausschließlich sitzender Tätigkeit mit wenig oder keiner anstrengenden Freizeitaktivität, z. B. Büroangestellte, Feinmechaniker

bei sitzender Tätigkeit, zeitweilig auch zusätzlicher Energieaufwand für gehende und stehende Tätigkeiten, z. B. Laboranten, Kraftfahrer, Studierende, Fließbandarbeiter

bei überwiegend gehender und stehender Arbeit, z. B. Verkäufer, Kellner, Mechaniker, Handwerker. Für sportliche Betätigungen oder anstrengende Freizeitaktivitäten (30 bis 60 Minuten, 4- bis 5-mal pro Woche) können pro Tag 0,3 PAL- Einheiten hinzugerechnet werden.

(PAL-Wert 1,4)

(PAL-Wert 1,6)

(PAL-Wert 1,8)

m

w

m

w

m

w

Jugendliche und Erwachsene

15 bis unter 19 Jahre

2.500

2.000

2.900

2.300

3.300

2.600

19 bis unter 25 Jahre

2.500

1.900

2.900

2.200

3.300

2.500

25 bis unter 51 Jahre

2.400

1.900

2.800

2.100

3.100

2.400

51 bis unter 65 Jahre

2.200

1.800

2.500

2.000

2.800

2.300

65 Jahre und älter

2.000

1.600

2.300

1.800

2.500

2.100

 

PAL (= physical activity level): Maß für die körperliche Aktivität. Unter üblichen Lebensbedingungen kann der PAL-Wert zwischen 1,2 und 2,4 variieren.
Schwangere erhalten über die gesamte Schwangerschaft unabhängig vom PAL-Wert eine Zulage von 255 kcal/Tag

Stillende erhalten unabhängig vom PAL-Wert folgende Zulage: bis einschließlich 4. Monat 635 kcal/Tag und nach dem 4. Monat bei weiterhin vollem Stillen 525 kcal/Tag bwz. bei weiterem partiellen Stillen 285 kcal/ Tag

Quelle: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), 1. Auflage

 

 

Hinweis!  Fälschlicherweise wird umgangssprachlich von Kalorien, anstatt von Kilokalorien gesprochen (1.000 Kalorien entsprechen 1 Kilokalorie).

Hinweis!  Hinweis für Übergewichtige!

Übergewichtige können ihr Körpergewicht nur verringern, wenn der physiologische Brennwert der täglich zugeführten Nahrungsmittel unter 5.040 kJ (1.200 kcal) liegt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in der Diätverordnung festgelegt, dass für Übergewichtige bestimmte Mahlzeiten folgende physiologischen Brennwerte nicht überschreiten dürfen:

1.680 kJ (400 kcal) pro Mahlzeit und 5.040 kJ (1.200 kcal) bei Tagesrationen.

 

Faustregeln für die Berechnung des Körpergewichtes nach dem Broca-Index

(der individuelle Körperbau wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt)

Normalgewicht

Frauen: Körpergröße in cm ./. 100
Männer: Körpergröße in cm ./. 100

Idealgewicht (Körpergewicht mit der statistisch höchsten Lebenserwartung)

Frauen: Normalgewicht ./. 15 %
Männer: Normalgewicht ./. 10 %

Übergewicht

Frauen: Normalgewicht + 20 %
Männer: Normalgewicht + 20 %

 

BMI-Einstufung mit Altersberücksichtigung

Kategorie

16 bis 30 Jahre alt

über 30 Jahre alt

Untergewicht: 

BMI unter 18,5

BMI unter 20

Normalgewicht:

BMI 18,5 - 24,9

BMI 20 - 27,9

Übergewicht:

BMI 25 - 29,9

BMI 28 - 29,9

Mäßige Fettsucht (Grad I): 

BMI 30 - 34,9

BMI 30 - 34,9

Deutliche Fettsucht (Grad II):

BMI 35 - 39,9

BMI 35 - 39,9

Extreme Fettsucht (Grad III): 

BMI ab 40 

BMI ab 40

 

Berechnungsbeispiel:

Körpergröße: 1,80 Meter, Gewicht: 80 Kilogramm

BMI = Körpergewicht/(Körpergröße in m)² = 24,7

   

 

>>> Für Kinder und Jugendliche gelten anhängig von Alter, Geschlecht und Körpergröße abweichende BMI-Kriterien. Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA)

>>> Energiedichte (ED)

 

 

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