KILOJOULE (kJ) - KILOKALORIEN (kcal)
Seit 1978 ist bei Angaben hinsichtlich der physiologischen Brennwerte von Nahrungsmitteln nur noch die gesetzliche Einheit Joule (sprich: Dschuhl) zulässig.
Angaben in der Einheit Kalorie sind jedoch als zusätzliche Angabe zulässig.
1 Kilokalorie (kcal) entspricht 4,1868 Kilojoule (kJ) - 1 Kilojoule (kJ) entspricht 0,2388 Kilokalorie (kcal)
Definiert wird Kilojoule (kJ) mit der erforderlichen Energiemenge, die benötigt wird um 100 kg einen Meter hoch zu heben.
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Empfohlene, tägliche Energiezufuhr bei körperliche Aktivität in kcal/Tag |
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bei ausschließlich sitzender Tätigkeit mit wenig oder keiner anstrengenden Freizeitaktivität, z. B. Büroangestellte, Feinmechaniker |
bei sitzender Tätigkeit, zeitweilig auch zusätzlicher Energieaufwand für gehende und stehende Tätigkeiten, z. B. Laboranten, Kraftfahrer, Studierende, Fließbandarbeiter |
bei überwiegend gehender und stehender Arbeit, z. B. Verkäufer, Kellner, Mechaniker, Handwerker. Für sportliche Betätigungen oder anstrengende Freizeitaktivitäten (30 bis 60 Minuten, 4- bis 5-mal pro Woche) können pro Tag 0,3 PAL- Einheiten hinzugerechnet werden. |
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(PAL-Wert 1,4) |
(PAL-Wert 1,6) |
(PAL-Wert 1,8) |
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m |
w |
m |
w |
m |
w |
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Jugendliche und Erwachsene |
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| 15 bis unter 19 Jahre |
2.500 |
2.000 |
2.900 |
2.300 |
3.300 |
2.600 |
| 19 bis unter 25 Jahre |
2.500 |
1.900 |
2.900 |
2.200 |
3.300 |
2.500 |
| 25 bis unter 51 Jahre |
2.400 |
1.900 |
2.800 |
2.100 |
3.100 |
2.400 |
| 51 bis unter 65 Jahre |
2.200 |
1.800 |
2.500 |
2.000 |
2.800 |
2.300 |
| 65 Jahre und älter |
2.000 |
1.600 |
2.300 |
1.800 |
2.500 |
2.100 |
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PAL (= physical activity level): Maß für
die körperliche Aktivität. Unter üblichen Lebensbedingungen
kann der PAL-Wert zwischen 1,2 und 2,4 variieren. Stillende erhalten unabhängig vom PAL-Wert folgende Zulage: bis einschließlich 4. Monat 635 kcal/Tag und nach dem 4. Monat bei weiterhin vollem Stillen 525 kcal/Tag bwz. bei weiterem partiellen Stillen 285 kcal/ Tag |
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Quelle: Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE), 1. Auflage |
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Hinweis für Übergewichtige!
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in der Diätverordnung festgelegt, dass für Übergewichtige bestimmte Mahlzeiten folgende physiologischen Brennwerte nicht überschreiten dürfen:
1.680 kJ (400 kcal) pro Mahlzeit und 5.040 kJ (1.200 kcal) bei Tagesrationen.
| Faustregeln für die Berechnung des Körpergewichtes nach dem Broca-Index (der individuelle Körperbau wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt) Normalgewicht Frauen: Körpergröße in cm ./. 100 Idealgewicht (Körpergewicht mit der statistisch höchsten Lebenserwartung) Frauen: Normalgewicht ./. 15 % Übergewicht Frauen: Normalgewicht + 20 % |
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BMI-Einstufung mit Altersberücksichtigung
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