CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


KRAFTFAHRZEUGERSATZTEILE UND -ZUBEHÖR
(PRÜF- UND GENEHMIGUNGSZEICHEN)

Das grundsätzlich gut ausgeprägte Sicherheitsdenken des Kraftfahrers büßt oft an Wirkung ein, wenn es darum geht, Verschleißteile zu ersetzen oder Zubehör einzubauen. Dann wird häufig zu Billigartikeln gegriffen, zumal diese Originalteilen optisch nicht nachstehen, gelegentlich sogar übertreffen, und durch geschickt aufgemachte Verpackung zum Kauf nahezu auffordern.

Es sind einige Besonderheiten zu beachten, die bei Befolgung Leben retten können und bei Unfällen, die auf Material- und Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, der Versicherung keine Gelegenheit der Entschädigungsverweigerung geben.

ECE

-Prüfzeichen mit Genehmigungsnummer sind von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vergebene Sicherheitsnormen, die einheitlich in Europa, den USA und Kanada verbindlich sind.
Diese Mindestanforderungsnormen betreffen beispielsweise Motorradhelme, Kindersicherheitssitze, Sicherheitsgurte, Spiegel, Reifen, Freisprechanlagen.

Genehmigungszeichen

(Die innerhalb des Kreises rechts stehende Kennziffer bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat. Deutschland = Kennziffer "1") ECE-Code und Land
1 Deutschland 2 Frankreich 3 Italien 4 Niederlande 5 Schweden 6 Belgien 7 Ungarn 8 Tschechische Republik 9 Spanien 10 Serbien 11 Vereinigtes Königreich 12 Österreich 13 Luxemburg 14 Schweiz 16 Norwegen 17 Finnland 18 Dänemark 19 Rumänien 20 Polen 21 Portugal 22 Russische Föderation 23 Griechenland 24 Irland 25 Kroatien 26 Slowenien 27 Slowakei 28 Weißrussland 29 Estland 31 Bosnien-Herzegowina 32 Lettland 36 Litauen 37 Türkei Code Land 34 Bulgarien 39 Aserbaidschan 40 Mazedonien 42 Europäische Gemeinschaft 43 Japan 45 Australien 46 Ukraine 47 Republik Südafrika 48 Neuseeland 49 Zypern50 Malta 51 Republik Korea 52 Malaysia 53 Thailand 56 Montenegro 58 Tunesien

KBA -Zulassungsnummern werden in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg für solche Teile vergeben, die ein besonders hohes Sicherheitsniveau voraussetzen. Die ABE gilt als Nachweis für die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. An erster Stelle stehen hier die Bremsenteile, Lenkräder, Dachfenster, Leichtmetallräder, Spoiler, Katalysatoren, nachträgliche An- oder Umbauten. (Ein- oder angebaute Bauteile mit einer ABE müssen nicht abgenommen werden und sind somit auch nicht in die Fahrzeugpapiere einzutragen  - die ABE ist aber mitzuführen und befugten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.)
Wenn diese auch ohne KBA-Zulassungsnummer (5-stellig) frei verkäuflich sind, so ist zu bedenken, dass bei einem Unfall, der auf Fehler in der Beschaffenheit zurückzuführen ist, die Versicherung von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann.
CoC

Certificate of Conformity. Importierte Fahrzeuge (z. B. Re-Import-Fahrzeuge) müssen als Nachweis eine EU-weit gültige Typgenehmigung bzw. Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen um legal am Betrieb auf deutschen Straßen teilnehmen zu können. 

ABG-Prüfzeichen

Bestimmte Fahrzeugteile dürfen nur in einer amtlich genehmigten Bauart (ABG Allgemeine Bauartgenehmigung) ausgeführt sein.
Derartige Fahrzeugteile dürfen nur angeboten, erworben und verwendet werden, wenn diese mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten ABG-Prüfzeichen (Wellenlinie mit einem oder zwei Kennbuchstaben und einer Nummer) versehen sind.

D…   Sicherheitsglas und Folien zur Aufbringung auf Scheiben
E… 
   Fahrtschreiber
F… 
   Auflaufbremsen und Teile davon
G…
   Sicherheitsgurte, Rückhaltevorrichtungen für Kinder
K… 
   lichttechnische Einrichtungen (Scheinwerfer, Leuchten, Warndreiecke)
L… 
   Gleitschutzeinrichtungen
M… 
  Kupplungskugel mit Halterung
R…
    Reifen
S…
    Heizungen
W… 
  Warneinrichtungen mit unterschiedlichen Klängen (Einsatzhorn)

ECE Code für Scheinwerfer

 

 

Halogen-Abblendlicht nur für Linksverkehr

Beispiel:

Nur für Linksverkehr

A Begrenzungslicht/Standlicht, B Nebellicht, C Abblendlicht, R Fernlicht, CR Fern- und Abblendlicht, C/R Abblendlicht oder Fernlicht, HC Halogen-Abblendlicht, HR Halogen-Fernlicht, HCR Halogen-Fern- und Abblendlicht, HC/R Halogen-Fern- oder Abblendlicht, DC Xenon-Abblendlicht, DR Xenon-Fernlicht,
DC/R
Bi-Xenon, K Abbiegescheinwerfer, MD Lichtquellenmodul, PL Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlussscheibe, RL mit Tagfahrlicht
MB, MB/, MBH, MBH/  Scheinwerfer für Motorräder
               Scheinwerfer nur für Linksverkehr,
ohne Pfeil
Scheinwerfer für Rechtsverkehr,
               Scheinwerfer für Links- und Rechtsverkehr,
/
                  darf nicht zusammen eingeschaltet werden

ECE Code für Heckleuchten A Begrenzungsleuchte, AR Rückfahrscheinwerfer, F Nebelschlussleuchte, IA Rückstrahler, R Schlussleuchte, S1  S2 Bremsleuchte, SM1  SM2 Seitenmarkierungsleuchte (gelb), L Kontrollschildleuchte,
1, 1a, 1b
  vordere Blinkleuchte, 2a, 2b hintere Blinkleuchte, 3, 4, 5, 6  zusätzliche Blinkleuchten,
11 vordere Motorradblinkleuchte, 31 seitliche Motorradblinkleuchte, 12 hintere Motorradblinkleuchte
ECE Code für Windschutz-
scheiben.

Zusatzsymbole


Link Regelung Nr. 43

I – vorgespanntes Glas (Einscheibensicherheitsglas - zerfällt bei Bruch in stumpfe Krümel);

     I/P – wenn innen mit Kunststoff beschichtet

II – normales Verbundglas (keine der Glasscheiben wurde besonders vorbehandelt);

     II/P wenn innen mit Kunststoff beschichtet
III – vorbehandeltes Verbundglas;

     II/P – wenn innen mit Kunststoff beschichtet
IV – Glas-Kunststoff-Windschutzscheibe (Kunststoff auf der Innenseite)
V –  Glasscheiben mit einer Lichtdurchlässigkeit < 70 %
V - VI – Mehrscheiben-Isolierglaseinheiten mit einer Lichtdurchlässigkeit < 70 %
VII – Gleichmäßig vorgespannte Scheiben zur Verwendung als Windschutzscheibe in langsam fahrenden Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Bauart nicht mehr als 40 km/h fahren
VIII / A/L – Verglasungen aus starrem Kunststoff
IX – Verglasungen aus flexiblem Kunststoff
X – Mehrscheiben-Isolierglaseinheiten aus starrem Kunststoff
XI – Verbundglasscheiben

XII – Glas-Kunststoff-Scheiben

ECE R90 Weltweit gilt seit dem 1.4.2001 diese einheitliche Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Qualität von Ersatz-Bremsbelägen stellt. Mit diesem Standard soll Produkten zweifelhafter Herkunft und den damit verbundenen hohen Sicherheitsrisiken entgegengewirkt werden.
Beispiel für eine Genehmigungsnummer auf der Belagträgerplatte:
ECE90-APPROVED
90R 12#/456