ZUCKER

Für zuckerfreie, zahnfreundliche Süßigkeiten wird von der  Aktion zahnfreundlich e.V. in Darmstadt

das  Zahnmännchen mit Schirm verliehen.


Tag der Zahngesundheit     

am 25. September eines

jeden Jahres

Zahnmännchen

 

Die so gekennzeichneten Produkte enthalten keine Kohlenhydrate, die durch bakteriellen (Streptococcus mutans) Abbau in Milchsäure (der pH-Wert darf nicht unter 5,7 abfallen) den Zahnschmelz angreifen und schädigen - Karies entsteht.

Hinweis!  Da Zucker ernährungsphysiologisch nicht nur entbehrlich ist sondern auch ein schlechtes Image hat, versuchen die Getränke- und Nahrungsmittelhersteller die Bezeichnung Zucker gelegentlich durch wissenschaftliche Namen zu umgehen:

 

Dextrose

Traubenzucker

Farin

Mit Sirup braun gefärbter, feiner, mehlartiger Zucker

Fructose, Lävulose

Fruchtzucker

Glucose

Traubenzucker

Glucosesirup

Traubenzuckersirup

Invertzucker

Gemisch aus gleichen Teilen Glucose und Fructose

Lactose

Milchzucker (Säugetier- und Muttermilch)

Maltose

Malzzucker

Maltodextrose

Malz- und Traubenzucker

Saccharose

Haushaltszucker, Rübenzucker, Rohrzucker

 

"Zuckerfrei" oder "ohne Zuckerzusatz" gekennzeichnete Lebensmittel sind zwar ohne Rohr- oder Rübenzuckerzusatz, können jedoch andere Zuckerarten enthalten.

Die genauen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe sind aus der Zutatenliste zu ersehen. Das was am meisten enthalten ist steht übrigens an erster Stelle usw. Und lassen Sie sich nicht täuschen vor Aussagen wie "ohne Kristallzucker". Hier wurde zwar auf normalen Haushaltszucker verzichtet, der jedoch durch andere Zuckerarten ersetzt wurde.

Raffinade (EWG-Qualität I) Besonders reiner, weißer Zucker bester Qualität.

Weißzucker (EWG-Qualität II oder Grundsorte) Billigste Zuckerart.

Zuckeraustauschstoffe

Diätetische Lebensmittel können unter Hinzufügung energiehaltiger, jedoch weitgehend insulinunabhängiger Zuckeraustauschstoffe hergestellt sein.

Hierzu gehören: Fructose, Isomalt, Lactit, Maltit, Mannit, Sorbit und Xylit.

Außer bei Fructose ist auf der Verpackung gesetzlich dieser Hinweis anzubringen: "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken".

Kalorienfreie Süßstoffe

Die überwiegend angebotenen und in Lebensmitteln verwendeten Süßstoffe unterliegen hinsichtlich der Dosierung nach dem deutschen Lebensmittelrecht keiner Beschränkung, da bisher kein Nachweis über die Schädlichkeit erbracht wurde.

Die empfohlenen ADI-Werte (ADI = acceptable daily intake: duldbare, tägliche Aufnahmemenge; für den deutschen Sprachraum steht auch die Abkürzung TDA = tägliche, duldbare Aufnahmemenge) sehen jedoch Höchstwerte vor, die vorsorglich nicht überschritten werden sollten. Diese geduldeten Werte sagen aus, dass bei täglicher Aufnahme der betreffenden Substanz über die gesamte Lebensdauer keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind.

 

Acesulfam (E 950)

9 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 675 mg)

Aspartam (E 951)

40 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 3 g)

Cyclamat (E 952)

7 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 525 mg)

Neohesperidin DC (E 959)

5 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 375 mg)

Saccharin (E 954)

5 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 375 mg)

Sucralose (E 955)

15 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 1,2 g)

Thaumatin (E 957)

nicht festgelegt, da unbedenklich

Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)

Verbindung aus 64 % Aspartam und
36 % Acesulfam-K  
20 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 1,5 g)

Steviosid

(Extrakt aus den Blättern der Stevia rebaudiana. Auch als Honigkraut oder Süßkraut benannt)

Ist in der EU (noch) nicht zugelassen.

Umstrittene Negativwirkungen auf den Menschen sind derzeit noch Gegenstand der Forschungsarbeit. Von der EFSA wurden gesundheitliche Bedenken inzwischen ausgeräumt und diese hält einen TDA von 4 mg pro Tag und kg Körpergewicht für angemessen.


 

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