CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


ZUCKER

Für zuckerfreie, zahnfreundliche Süßigkeiten wird von der Aktion zahnfreundlich e.V. in Darmstadt
das Zahnmännchen mit Schirm verliehen.

 

Zahnmännchen
Tag der Zahngesundheit – jedes Jahr am 25. September.

 

Die so gekennzeichneten Produkte enthalten keine Kohlenhydrate, die durch bakteriellen (Streptococcus mutans) Abbau in Milchsäure (der pH-Wert darf nicht unter 5,7 abfallen) den Zahnschmelz angreifen und schädigen - Karies entsteht.


👉 Da Zucker ernährungsphysiologisch nicht nur entbehrlich ist, sondern auch ein schlechtes Image hat, versuchen die Getränke- und Nahrungsmittelhersteller die Bezeichnung Zucker gelegentlich durch wissenschaftliche Namen (enden meistens mit "…ose") zu umgehen. Hier tragen mehr als 70 Namen zum Versteckspiel bei.:

 

Dextrose

Traubenzucker

Dicksaft

Dickflüssiger Fruchtsaft, z. B. Agavendicksaft, als alternatives Süßungsmittel

Farin

Mit Sirup braun gefärbter, feiner, mehlartiger Zucker

Fructose, Lävulose

Fruchtzucker

Gerstenmalzextrakt (Malzsirup)

Aus Gerstenmalz hergestellter Sirup (wir auch beim Bierbrauen verwendet)

Glucose

Traubenzucker

Glucosesirup

Gemisch aus Glucose und ca. 5 % Fructose

Honig

alternatives Süßungsmittel

Isoglucose, HFCS

Aus Mais- oder Weizenstärke hergestellter Zuckersirup. (ca. 45 % Glukose und ca. 55 % Fructose)

Invertzucker

Gemisch aus gleichen Teilen Glucose und Fructose

Karamellsirup

gebrannter Kristallzucker

Lactose

Milchzucker (Säugetier- und Muttermilch)

Maltose

Malzzucker

Maltodextrin, Maltodextrose

Malz- und Traubenzucker

Raffinose

Dreifachzucker (Trisaccharid aus Galactose, Glucose, Fructose) aus Pflanzen

Saccharose

Haushaltszucker, Rübenzucker, Rohrzucker

Süßmolkepulver

Nebenprodukt bei der Käseherstellung. Süßung erfolgt durch die enthaltenen Lactose.

 

"Zuckerfrei" oder "ohne Zuckerzusatz" gekennzeichnete Lebensmittel sind zwar ohne Rohr- oder Rübenzuckerzusatz, können jedoch andere Zuckerarten enthalten.

Die genauen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe sind aus der Zutatenliste zu ersehen. Das was am meisten enthalten ist steht übrigens an erster Stelle usw. Und lassen Sie sich nicht täuschen vor Aussagen wie "ohne Kristallzucker". Hier wurde zwar auf normalen Haushaltszucker verzichtet, der jedoch durch andere Zuckerarten ersetzt wurde.

Raffinade (EWG-Qualität I) Besonders reiner, weißer Zucker bester Qualität.

Weißzucker (EWG-Qualität II oder Grundsorte) Billigste Zuckerart.

Zuckeraustauschstoffe

Lebensmittel können unter Hinzufügung energiehaltiger, jedoch weitgehend insulinunabhängiger Zuckeraustauschstoffe hergestellt sein.

Hierzu gehören: Fructose, Mannit (E 421), Sorbit (E 420), Isomalt (E 953), Polyglycitolsirup (E 964), Maltit (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967, auch Birkenzucker genannt), Erythrit (E 968).

Außer bei Fructose ist auf der Verpackung gesetzlich dieser Hinweis anzubringen: "kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken".

Bei der weitverbreiteten (bis zu 30 % der Erwachsenen!) Fructoseintoleranz, also einer Fruchtzucker-Unverträglichkeit, handelt es sich um eine Form der Verdauungsstörung, bei der es dem Organismus nicht gelingt, den Fruchtzucker schnell genug durch die Darmwand ins Blut zu transportieren. Beschwerden dieser Unverträglichkeit können neben Blähungen und Durchfall auch Bauchschmerzen oder ein allgemeines Völlegefühl sein.

Kalorienfreie Süßstoffe

Die überwiegend angebotenen und in Lebensmitteln verwendeten Süßstoffe unterliegen hinsichtlich der Dosierung nach dem deutschen Lebensmittelrecht keiner Beschränkung, da bisher kein Nachweis über die Schädlichkeit erbracht wurde.

Die empfohlenen ADI-Werte (ADI = acceptable daily intake: duldbare, tägliche Aufnahmemenge; für den deutschen Sprachraum steht auch die Abkürzung TDA = tägliche, duldbare Aufnahmemenge) sehen jedoch Höchstwerte vor, die vorsorglich nicht überschritten werden sollten. Diese geduldeten Werte sagen aus, dass bei täglicher Aufnahme der betreffenden Substanz über die gesamte Lebensdauer keine Gesundheitsschäden zu erwarten sind.

 

Acesulfam (E 950)

Süßkraft *)
200
9 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 675 mg)

Aspartam (E 951)

Süßkraft
200
40 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 3 g)

Kennzeichnungspflicht:

"enthält eine Phenylalaninquelle" oder
"mit Phenylalanin".

👉 2012 wird aufgrund gesundheitlicher Bedenken mit einer Neubewertung durch die EFSA begonnen.
Im Dezember 2013 wurde festgestellt, dass die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag für die allgemeine Bevölkerung als ausreichend schützend anzusehen ist.
Ausnahme: Der besagte ADI-Wert gilt allerdings nicht für Patienten, die an der Stoffwechselstörung Phenylketonurie (PKU) leiden, da diese Personen sich strikt an eine Diät halten müssen, die arm an Phenylalanin (einer als Bestandteil von Proteinen in vielen Lebensmitteln vorkommenden Aminosäure) ist, so die EFSA.

Cyclamat (E 952)

Süßkraft
30 - 40
7 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 525 mg)

Saccharin (E 954)

Süßkraft
300 - 500
5 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 375 mg)

Sucralose (E 955)

Süßkraft
600
15 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 1,2 g)

Thaumatin (E 957)

Süßkraft
2.000 - 3.000
Nicht festgelegt, da unbedenklich.

Neohesperidin DC (E 959)

Süßkraft
1.000 - 1.800
5 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 375 mg)

Steviolglycoside (E 960)

(Extrakt aus den Blättern der Stevia rebaudiana. Auch als Honigkraut oder Süßkraut benannt)
Süßkraft
200 - 300
4 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 300 mg)

Neotam (E 961)

Süßkraft
7.000 - 13.000
2 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 150 mg)

Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)

(Verbindung aus 64 % Aspartam und 36 % Acesulfam-K)
Süßkraft
350
20 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 1,5 g)

Advantam (E 969)

Süßkraft
37.000
5 mg pro Tag und kg Körpergewicht.
(entspricht bei 75 kg Körpergewicht 0,375 g)

*) Der aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr gewonnene Haushaltszucker (Saccharose) hat die Süßkraft 1

 

Zulässige Menge Süßstoff pro Tag individuell berechnen:
Zulässige Menge pro kg Körpergewicht (mg):


Link Nährwertangaben - Zuckerarm, Zuckerfrei, ohne Zuckerzusatz