CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


HANDELSKLASSEN - RINDERSCHLACHTKÖRPER

Die gesetzliche Regelung von Handelsklassen von Rindfleisch (RindHKlV vom 12.11.2008) gilt für ganze, halbe und viertel Tierkörper von Rindern.
Die Etikettierung oder Kennzeichnung erfolgt durch Stempelung mit unverwischbarer, ungiftiger Tinte. Die Kennzeichnung erfolgt in der Reihenfolge Kategoriebezeichnung, Buchstabe und Kennziffer der Handelsklasse.

 

HKL 🐄 Fleischigkeitsklasse (mit Untergruppe)
E E +
E 0
E -
vorzüglich Alle Profile konvex bis superkonvex; außergewöhnliche Muskelfülle
U U +
U 0
U -
sehr gut Profile insgesamt konvex, sehr gute Muskelfülle
R R +
R 0
R -
gut Profile insgesamt geradlinig; gute Muskelfülle
O O + 
O 0
O -
mittel Profile geradlinig bis konkav; durchschnittliche Muskelfülle
P P +
P 0
P -
gering Alle Profile konkav bis sehr konkav; geringe Muskelfülle
HKL 🐄 Fettklasse (mit Untergruppe)
1 1 -
1 0
1 +
sehr gering keine bis sehr geringe Fettabdeckung
2 2 -
2 0
2 +
gering leichte Fettabdeckung; Muskulatur fast überall sichtbar
3 3 -
3 0
3 +
mittel Muskulatur mit Ausnahme von Keule und Schulter fast überall mit Fett abgedeckt; leichte Fettansätze in der Brusthöhle
4 4 -
4 0
4 +
stark Muskulatur mit Fett abgedeckt, an Keule und Schulter jedoch noch teilweise sichtbar; einige deutliche Fettansätze in der Brusthöhle
5 5 -
5 0
5 +
sehr stark Schlachtkörper ganz mit Fett abgedeckt; starke Fettansätze in der Brusthöhle
  Kategorien
V Kalbfleisch
(bis 8 Monate alt)
Fleisch mit Kalbfleischeigenschaften von Tieren, deren Schlachtkörper als Kälber zugeschnitten sind
Z Jungrindfleisch
(älter als 8,
jedoch höchstens 12 Monate alt)
Fleisch von anderen nicht ausgewachsenen männlichen und weiblichen Tieren
A Jungbullenfleisch Fleisch von ausgewachsenen (Lebendgewicht von mehr als 300 kg) jungen männlichen nicht kastrierten Tieren von weniger als zwei Jahren
B Bullenfleisch Fleisch von anderen ausgewachsenen männlichen nicht kastrierten Tieren
C Ochsenfleisch Fleisch von ausgewachsenen männlichen kastrierten Tieren
D Kuhfleisch Fleisch von ausgewachsenen weiblichen Tieren, die bereits gekalbt haben
E Färsenfleisch Fleisch von anderen ausgewachsenen weiblichen Tieren

👉  Separatorenfleisch von Rindern ist als Folge des BSE-Skandals seit dem 1.10.2000 verboten.