CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


LEBENSMITTELBESTRAHLUNG

Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung – LMBestrV sind in Deutschland  bisher nur die Strahlenkonservierungen von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen zugelassen.

Diese müssen - auch aus einem Drittland - bei der Abgabe an den Verbraucher mit diesen Zusätzen deutlich kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Lebensmittel als Zutaten in einem anderen Lebensmittel enthalten sind (z. B. auf einer Lebensmittelfertigpackung oder der Speise- und Getränkekarte):

 

"bestrahlt"   oder    "mit ionisierenden Strahlen behandelt"

 

Zusätzlich kann auch dieses Zeichen (gesetzlich nicht vorgeschriebenes Radura-Symbol) angebracht sein.


Logo: Lebensmittelbestrahlung (Radura-Symbol)


Es muss ausdrücklich betont werden, dass ein bestrahltes Produkt nicht radioaktiv wird und in nationalen als auch internationalen Fachkreisen die Unbedenklichkeit der zum Verzehr bestimmten Lebensmittel immer wieder bestätigt wird.

Zweck dieser Bestrahlungsprozedur ist, ein Lebensmittel für längere Zeit haltbar zu machen oder eine Reifeverzögerung zu bewirken und das bei nur geringfügigen Vitamin- und Nährwertverlusten. Ein sterilisiertes Lebensmittel kann somit länger gelagert werden ohne das sich ein Schimmelpilz entfalten kann oder Fäulnisbakterien ein Lebensmittel ungenießbar machen. Das Risiko von Lebensmittelvergiftungen, die unter anderem durch Salmonellen oder Listerien verursacht werden, wird drastisch vermindert.

 

Hinweis: 2,8 % der in der EU (1,88 % in Deutschland) auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren im Jahr 2015 zu beanstanden oder lieferten nicht eindeutige Ergebnisse.
Quelle: BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RATÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015 vom 25.11.2016